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Der Orient · 1840-08-22 · 34 (22.8.1840) · p. 541

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Journal
Der Orient
Volume
1840
Issue
34 (22.8.1840)
Article
Rückblicke auf einige die Schrift: "Rabbinenwahl rc. rc.", betreffende, unschuldige Mißverständnisse
Date
1840-08-22
Page
541 (sequence 1)
Language
German
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541 Rückblicke auf einige d. Schrift „Rabbirienwahl" betr. Mißverständnisse v. Dr. L o w o si tz. 542 Rückblicke auf einige die Schrift: „Rabbinenwahl rc. rc.", betreffende, unschuldige Mißverständnisse. (Fortsetzung) Herr Dr. H. will endlich auch noch die Pastorale Seelsorge in die Bestimmung des Rabbinen mit ausgenommen wissen, und auch dieß hätten wir, wie er meint, bei unserer Construction des Begriffes Rabbinen nicht ignoriren sollen. Allein schon der Name der hier bezeichneten Wirksamkeit laßt den jüdischen Glaubensgenossen ziemlich deutlich vermerken, daß man sich damit aus fremdem Boden, aus christlichem Gebiete befindet. Die Pastorale Seelsorge des Christenthums beruhet hauptsächlich auf der Spendung der Gnadenmittel der Sacramente, welche, wie selbst die Predigt, durch die ihnen zugeschriebene übernatürliche Kraft, vis supra-naturalis, einen besonders geweihten (ordinirten) und dadurch von den Uebrigen specifisch geschiedenen Stand zu deren Spendung bezeichnen, und insbesondere ursprünglich, iin Katholicismus, auf den priesterlichen Charakter des Geistlichen. Der Geistliche hier im eigentlichen durch christliche Institution begrenzten Sinne, im weitern Umfange, geistlich, , d. i. vom Geiste Gottes geleitet, mit priesterlichem Charakter und Beruf, (vergl. DVirp 2 B. M. 19, 6) in der Anschauung der christlichen Urzeit, ein Jeder. Außerdem ist es aber zugleich der au ssch lr e ß l i ch e Besitz von eigentlich religiösem, theologischem Wissen, wodurch inmitten der Menge und vor den Uebrigen Ein Stand, der geistliche, — nämlich dadurch und durch den hierauf basirten äußeren Charakter, wie vornehmlich durch die ihm überwiesene Spendung der Gnadenmittel — sich auszeichnet, diese hierin überragt und in Folge dessen auch die Weihen und Tröstungen der Religion ihnen darzureichen der innere und äußere Beruf, die Bestimmung und Sendung erhält. Nicht nur giebt es dagegen im Judenthume keine Gnadenmittel, welche zu verwalten und darzureichen wären, und daher keine darauf sich gründende, auszeichnende und ausscheidende Beziehung Eines Standes oder Einzelner zu der Menge, sondern es fällt auch, in Folge der bereits oben berührten Verpflichtung aller jüdischen Gläubigen zur Kenntniß der göttlichen Lehre, zur steten Forschung in den Religionäurkunden und zur derartigen Beschäftigung mit derselben, jener sp eci fisch e Unterschied weg, wie er im Christenthume und in anderen Religionen zwischen eigentlichen Religiösen, den Geistlichen, schon zufolge ihres ausschließlichen Besitzes an religiösem Wissen, und den Andern besteht. Im Judenthume, aus urjüdischem Standpunkte, giebt es, demnach nicht Geistliche und Weltliche, (man denke nur an die gewerbthäLigen Rabbinen der altem, und an die rabbinisch qualisicirten Kaufleute und Gewerbtreibenden der spätem Zeit) nicht Priester und Laien als Gegensätze (abgesehen von den priesterlichen Eigenschaften Einzelner zufolge ihrer aharonitischen Abstammung, welche aber keinen priesterlichen Charakter im Ganzen und noch weniger einen Priesterstand zu Wege bringen, so wenig als einen „jüdischen Clerus", von dem nichts desto weniger ein Lemberger Correspondent in der Allg. Z. d. I. 1840- Nr. 26. S. 374a, zu erzählen weiß, daß er im Mittelalter die Geißel handhabend, das Anathema über Jeden aussprach, der dem Lichte der Vernunft nur von fern folgte! — sondern nur Lehrer und Schüler (die alte Dichotomie in der christlichen Kirche: in discentes und docentes7 ging erst vom geistlichen Lehramt aus), und dieser Unterschied ist ein so schwankender und so zu sagen flüssiger, daß ein Jeder (auswärts und abwärts) gewissermaßen Beides zugleich ist, so wie aus demselben Gesichtspunkte der allgemeinen Verbreitung einer großen Masse theologischen Wissens, der Widerstand in manchen alten jüdischen Gemeinden gegen Predigt und Prediger und die Schwierigkeit der Stellung des Letztern begreiflich wird, und in der That billiger Weise nur hieraus zu erklären ist. Es stellt sich somit als eine, in urjüdischeir Begriffen und Bestimmungen, Anschauungen und Zuständen vollkommen begründete Voraussetzung dar, daß die große Mehrzahl der Gläubigen durch Beschäftigung mit den heiligen Schriften, so wie mit der spätern, den Inhalt dieser mit mehr oder weniger Autorität entwickelnden und erläuternden Urkunden, und überhaupt mit Allem und Jedem, was dem Erfassen der göttlichen Lehre (iTVlfi) dient und es fördert, in den Besitz derjenigen innern religiösen Momente, in den Besitz der religiösen Ideen und Empfindungen gelangt, welche dem Leben bei allen Anlassen Weihe und Erhebung, Schwichtigung Md Trost gewahren. Der biblische Lebensgeist, die biblisch-religiöse Gesinnung, in und mit den ursprünglichen Worten der Bibel selbst dem Gemüthe aus- und ekngeprägt, verbunden mit der geläufigen Kenntniß der kernhaftesten, die höchste Gottesverehrung und die meist religiöse Hingebung athm enden Aussprüchen und Anschauungen der Spätern in Talmud, Midrasch rc. rc. setzt offenbar einen Jeden in den Stand, sich selbst wenigstens in allem Wesentlichen das zu bieten Md zu sein, was nur immer Seelsorge und (der ihm persönlich fremd und fern stehende) Seelsorger ihm sein wolle und könne, vorausgesetzt, daß er seiner mächtig ist, was aber doch auch mehr oder weniger eine notwendige Voraussetzung bei der An- und Aufnahme des vom Seelsorger Gebotenen bildet. Wohl kann übrigens allerdings nicht in Abrede gestellt werden, daß die Seelsorge als bloßer Beistand eines Andern, zur religiösen Erregung jeder Art schon für sich immer doch von absolutem Werthe, und bei herabgestimmter Körper- und Geisteskraft eines Leidenden gewiß auch wohl unentbehrlich ist. Aber in Folge der auf urjüdischem Standpunkte vorauszusetzenden und vorausgesetzten allgemeinen Verbreitung der eben bezeichneten jüdisch-religiösen Bildung, erscheint im Allgemeinen ein Jeder als zu solchem Beistände befähigt, und um so mehr berufend, wenn der Lebensgefährte, der langjährige Genosse in äußern, weltlichen Verhältnissen zu dem Leidenden,

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