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Der Orient · 1840-08-22 · 34 (22.8.1840) · p. 532

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Journal
Der Orient
Volume
1840
Issue
34 (22.8.1840)
Article
S. D. Luzzatto's Schriften [Rezension]
Date
1840-08-22
Page
532 (sequence 2)
Language
German
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533 S. D. Luzzatto's Schriften. Die Hauptdifferenzen zwischen Karäern und Rabbaniten. 534 doch wenigstens keine kritische leiden mag. Alle diese Veranlassungen hat Res. zum Theil selbst erfahren; obgleich diese Prolegomini schon 1836 erschienen sind, so hat er bis vor Kurzem dennoch kein Exemplar erhalten können, und nur auf zwei Stunden hatte er vor einigen Jahren ein Exemplar zur Ansicht bekommen, und seine Handbücher und Uebersetzungen kennt er jetzt auch nur vom Hörensagen. Mit Vergnügen bringen wir aber die uns zugänglichen Schriften Luzzatto^s zucKenntniß des Publikums; seine reichen und ausgebreiteten Studien auf dem Felde der jüdischen Literatur, sein rüstig-kräftiger und nie ermüdender Fleiß, seine Verdienste um Bereicherung der historischen, kritischen, linguistischen und exegetischen Studien haben langst unsere Liebe und Achtung erobert, daß wir selbst auf die Gefahr hin, von Luzzatto selbst mißverstanden zu werden, seine Leistungen zu besprechen uns gedrungen fühlen. Und somit gehen wir zur Analyse des anzuzeigenden Werkes über. (Fortsetzung folgt.) Die Haupt-ifferenzen zwischen Karäern und Rabbaniten, nach Ahron hen Elia's Vorrede zu seinem Pentateuch - Commcntar. (Fortsetzung.! Der erste Controverspunkt betrifft die Tradition. Die Rabbaniten sagen, es giebt Dinge, die dem Mose zu blos mündlicher Mittheilung übergeben wurden und die sich aus dem Munde Mosis durch die Tradition von Geschlecht zu Geschlecht vererbten, bis eine Zeit kam, wo man sich für ihre Niederschreibung in Bücher entschied. Die Karaer wenden dagegen ein: Es ist keine Ursache zu denken, warum der Gesetzgeber von vorn herein einige Gebote zur Niederschreibung geeignet, andere, die doch praktischen Inhalts sind, dazu nicht geeignet befunden haben sollte. Auch schließt die Er- 1) Im Hebr. jnU HfcO HD pJJfiöf? "“jnsfl Der pleonastische Gebrauch des (entsprechend.dem arabischen^)? als ^£«4^? nach den verbis d icendi, De Sacy, Gramm. Aiab, i. S. 568 und dem neutestamentlichen czi) ist dem arabisirenden Hebraismus eigengenthümlich. Zuweilen findet sich dieses mit folgendem L7, so daß es nur eine introduktorische Funccion hat, z. B. Mahnung Jof. 1, 8. die mündliche Überlieferung aus. Demnach giebt es kein verbindliches Gebot, das blos mündlich überliefert wäre und nicht in der Tora verzeichnet ist. Der zweite Controversp unkt betrifftdieAuslegung der Tora nach der Tradition. Die Karaer erkennen keine Auslegungsnorm der Schrift außer ihr selber an. Denn die Schrift folgt dem recipirten Ausdruck, und dieser muß dem intendirten Sinne, gemäß dem Zusammenhang zwischen Wort und Gedanken, entsprechen^); die Schrift ist daher wörtlich zu verstehen und den Gesetzen der Logik und Grammatik gemäß auszulegen, es sei denn, daß 1) der Wortsinn der sinnlichen Wahrnehmung offenbar widerstritte; oder 2) durch intellektuelle Gründe sich unabweislich als falsch herausstelte; oder 3) in Widerspruch mit andern Schriftstellen stände; oder 4) durch analoge Schriftstellm selbst umgedeutet würde. Bei ellyptischen Stetten, in denen eine ganze Phrase oder ein serviler Buchstabe zu ergänzen ist, muß gleichfalls die Möglichkeit des Verständnisses, durch Combination mit den Parallelen, vorausgesetzt werden. Unter den verschiedenen Erklärungen Einer Stelle, die mehrfache Deutung zuläßt, ist die zu wählen, für welche die meisten hermeneutischen Gründe sprechen; wenn für die Wahrheit zweier Erklärungen gleich viel Gründe sprechen, so sind entweder beide, sofern sie in keinem contradiktorischen Widerspruch stehen, zu vereinigen oder es ist, sofern dies der Fall, die relativ wahrscheinlichste zu wählen. Die Rabbaniten, welche die Tradition für die oberste Auslegungsnorm halten, haben noch einen Schein des Rechts für sich bei solchen Stellen, die schwerverständlich oder auf mehrere gleich begründete Arten verständlich sind; aber eine offenbare Misweisung ist die traditionelle rww oon ain ox o g'itidid urux b, i. Wir sind verbunden, wenn es Unrecht ist, es nichr zu thun (Dine Schech. IV, 1). Pinna nsp pipanty o nrH d. i. Wir müssen annehmen, daß die Schrift die Erlaubtheit dieser Dinge aussagt (ibid. V, 1,). 2) Ahron verweist hier, wie auch in der Peticha zu Dine Schechitha auf das n'P’HJJ D des R. Iesuah und auf die dort auseinander gesetzten 6 (oder 3) (Verstandnißweisen des Wortsinns der Rede (jlpn .P!"Q piPtW POTI Hü'tt' TCin, wofür Cod. Lugdun. j), Kosegarten, will statt □OTiy, was der Reim verlangt, lesen, macht ungegereimter Weise A r a j o t eruwi m zu dem Titel des berühmten grundlegenden karaischen Werkes, das ursprünglich arabisch geschrieben war und, wie Juda Puki (in *\yv/ rmrp) klagt, in einer nicht genug textgemäßen Übersetzung vorlag. Dieser Vorwurf wird durch die in D^D YV unt) *10211 aus diesem Werke mitgetheilten Citate, die oft, um verstanden zu werden, ins Arabische zurück übersetzt werden müssen, völlig gerechtfertigt. 34

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