Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1 (1840)
- Issue
- Heft 34 (22.8.1840)
- Article
- Leipzig : Bericht über Cahen's Archiv [Nachricht]
- Date
- 1840-08-22
- Page
- 259 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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259 Rechten des Staats wird Theil nehmen taffen. — Aus der literarischen Welt kann ich Ihnen melden, daß von der Kusari-Ausgabe von Heymann Jolowicz und David Cassel im nächsten Monate das erste Heft erscheinen wird. — In Nr. 24 Ihres geehrten Blattes findet sich ein Artikel, dat. Berlin vom 3. Juni, der das Erscheinen von Dr. Hirchfeld's Traktat Ma kot ankündigt und noch einiger Berichtigung bedarf. Das Unternehmen beginnt erst mit Anfang August und wird den Titel haben: Talmud Babli textus hebraicus cum scholiis henneneuticis nec non criticis, pars prima conlinens Tiact. Maecot, aulore Hirschfeldiocum Lexic. veibor, raro notat, Eö wird also der Tractat keinesweges in latein. Uebersetzung erscheinen, auch keine historischen Scholien enthalten. Was von Scholien beigefügt sein wird, soll nur das Verstandniß des Textes erleichtern und befördern, nur dunkle Stellen angeben. Um aber des leidigen Nachschlagens überhoben zu sein, wird jede Stelle für sich erklärt werden, ohne Rücksicht darauf, daß eine ähnliche Stelle schon anderweit erklärt wurde. Um jedoch die Wiederholung der lexicalischen Begründung der Wörter zu ersparen, ist ein Lexikon über die in jedem Tractat vorkommenden fremden Wörter jedem Bande angehängt. Nur die Kenntniß des biblisch - chaldäischen und hebräischen wird dabei vorausgesetzt. Bios um das Werk dem gesummten gelehrten Publikum zugänglich zu machen, erfolgt die Bearbeitung in lateinischer Sprache, wobei auf Präcision und Deutlichkeit alles verwendet werden wird. Vor der Hand erscheint nur der erste Theil, sollte sich aber das Werk genügenden Absatzes erfreuen, so wird die Bearbeitung des ganzen Talmud in 5 Jahren vollends erscheinen. Der'gelehrte Herausgeber, von dem sich mit vollem Rechte etwas Tüchtiges erwarten läßt, wird, da ec nicht beachsichtigt das Riesenwerk allein zu unternehmen, nicht allein für tüchtige Mitarbeiter besorgt sein, sondern auch bei der Redaktion der diversen Abtheilungen gewiß jederzeit auf der Wacht stehen, daß das Werk den Prinzipien einer wissenschaftlichen und selbstständigen Auffassung des Talmud treu bleibt. Leipzig, O.Aug. Von Cah en's Archiv. Isr« liegt uns das siebente Monatsheft (Juli) vor. Es bringt uns diesmal rücksichtlich der Mannigfaltigkeit weniger, aber nicht minder Jntereffantes. Der Bericht Cremieux's über Organisation des Cultus in Frankreich und Notizen über die Lebensverhältnisse dieses um das Wohl seiner Mitbrüder so hochverdienten Mannes fesseln unstreitig zuvörderst die Aufmerksamkeit des Lesers. Unter der Uebecschrift: „Einige Worte in Betreff der jüdischen Polemik" spricht Creizenach mehrere sehr zu beherzigende Wünsche über diesen Gegenstand aus. Darauf folgt ein Auszug (Fortsetzung) des bekannten Briefes von Jos. Schwarz aus Jerusalem an seinen Bruder, Rabbinen irr Hürben (Königreich Baiecn). Dann der Bericht über den in einer Reunion zu London gehaltenen Vortrag Cremieux's über Abschaffung der Sklaverei. Nach diesem/ Berichte über die Angelegenheit in Damaskus und mehrere interessante Zeitungsartikel, darunter die Todesanzeige des M. Sal. Halphen, Ehrenmitgliedes des Central-Consi'stonums; die Todesanzeige des Jakob Lazard, Jnspectorö der Krön-Diamanten und Mitglied des großen Sanhednn zu Paris, u.m.a. Hannover, 24. Jul. Ein Artikel in Nr. 29 Ihres geschätzten Blattes, darin von der Leine, redet von frohen Hoffnungen, denen die Juden des Königreichs Hannover entgegensehen dürften. Das dort erzählte Factum hat allerdings seinen Grund, ob aber, wenigstens für die nächste Zukunft, dergleichen Erwartungen daran geknüpft werden dürften, wie dort ausgesprochen waren, stellen wir zur Zeit noch billig in Zweifel. Unsere gesellschaftliche Ordnung ist nicht in dem Zustande, daß man für uns große Concessionen erwarten dürste, daß man Zeit haben sollte, uns Aufmerksamkeit zu widmen und die neue, nun fertige Verfassung stellt uns eine Verbesserung unsrer Lage keineswegs in Aussicht. Man lese nur tz. 31 „Jeder Landeseinwohner genießt völlige Glaubens- und Gewissensfreiheit, und ist zu Religionsübungen mit den Seinigen in seinem Haufe berechtigt. Die Mitglieder der evangelischen und römisch-katholischen Kirche genießen gleiche bürgerliche und politische Rechte. Hat der König andere christliche Sekten ausgenommen, so genießen sie die bürgerlichen Rechte, und haben das Recht zum Privatgottesdienste?c." Habe ich noch nöthig hinzu zu setzen, daß wir nicht allein politisch ignorirt, sondern sogar durch das oberste Staatsgrundgesetz als moralische Person förmlich vernichtet worden sind? Ueder 12,000 Menschen des Königreichs bleiben also auch fernerhin nur geduldet und wenn das oben angeführte Gesetz wirklich mehr ist als eine bloße Redensart, so haben wir die Aussicht, mit unserm theuersten Kleinode, mit der Ausübung unsrer Religion in uns selbst zurückgedrängt zu werden, und müssen es für eine besondere Gnade erachten, wenn wir fortan unfern Gott gemeinschaftlich anbeten dürfen. — Wir hoffen zwar, daß unsre Stellung durch ein besonderes Gesetz geregelt werden wird; aber wer unter den Sterblichen will, wenn dieses Gesetz nur einige Freiheiten enthalten soll, dasselbe in seinen Prinzipien mit dem obigen §. des Staatsgrundgesetzes vereinigen? — Es ist ein harter Schlag für 12,000 Menschen! ZWttvendovf', 30. Juli. Mit hoher Freude ergreife ich die Feder, um Ihnen von dem segensreichen Wachsthume der Haindorf'schen Stiftung für Westphalen und die Rheinprovinz zur Bildung von Elementarlehrern und Beförderung von Handwerken und Künsten unter den Juden zu melden. Bereits seit 16 Jahren besteht nun die Anstalt und hat sich m dieser Zeit stets 34"