Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1840
- Issue
- 25 (20.6.1840)
- Article
- [Nachricht]
- Date
- 1840-06-20
- Page
- 399 (sequence 1)
- Language
- German
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399 Literarische Ankündigungen und Repliken. 409 [91.] Bei C. L. Fritz sche ist erschienen und durch jede Buchhandlung zu beziehen: Der religiöse Fortschritt im deutschen Iudenthmne. Ein friedliches Wort in aufgeregter Zeit von Dr. S. Holdheim, Rabbiner in Frankfurt a. d. O. 8. br. Preis 4 gr. >92.} In Ofen ist (1839) erschienen und von Aug. Fried. B ö h m e in Leipzig nur fest zu beziehen: 1 ^5 ö T n3ilö n£)D oder Kritische Blätter über die Schriften J.§.tBapaport^ und |§.D.Luzzatto^ von Nu I. Fisch mann, M. M. Mohr, I. Bodek, I. Menrsh. Zweiter Theil. 8. Preis 1 Thlr. [93.} Herrn »r. Abraham Geigers philologische >rmd historische Kritik in den Beilagen zur a. Z. d. I. Nr. 12*) und den Annalen Nr. 13. In diesen Beilagen hebt Herr Dr.Abraham Geiger vier Stellen aus meinen Postscripten hervor, um durch deren Widerlegung „ein unbefangenes Publikum, das jedoch die Muße nicht hat selbst zu untersuchen, von der gänzlichen Haltlosigkeit alles durch H. Vorgebrachten zu überzeugen." Möge mir ein unbefangenes Publikum vergönnen, einen Blick auf die Kritik dieser 4 Stellen zu werfen. 1) Nach Herrn Dr. Geiger habe das biblische *"]DN oder TS eine ganz andere Bedeutung als das neuhebräische Vsort TN. Jenes, das biblische, heiße nämlich „Gelübde," dieses, das neuhebräische, „Verbot." Allein dem ist nicht s o. Das biblische TS heißt an sich keineswegs Gelübde, sondern, wie das spätere'-TN, Verbot. Beide heißen eigentlich Band, Fessel, und werden dann für Beschränkung der Lhätigkeit gebraucht. Nur der Zusatz fitMM h]2 mDS HPK, das sich selbst eine Fessel anlegen, macht das TS in der Bibel zu einem Gelübde, und zwar nicht zu einem Gelübde schlechthin, sondern zu einem Gelübde der Enthaltung, zu einem freiwilligen Verbot. Das spätere TS ist daher nichts *) Eine ähnliche Entgegnung habe ich unmittelbar nach Erscheinen der Beilagen in der a. Z. d. I. der Redaktion derselben eingesandt; sie hat dieselbe jedoch bis heute noch zurück gehalten. Ich bitte daher eine verehr!. Redaktion des Orients meinen Zeilen ein Plätzchen in ihrem geschätzten Blatte zu gönnen. anderes, als eine andere Form für das frühere TS ober TS. Dafür bürgt auch das Chaldäische, in welchem die Form TS schlechthin Verbot heißt, wie aus dem 6. Kap. Dan. erhe'Üt. 2) Das schwierige T1H foU darum nicht von dem ächthebräischen ,TOTN crbgeleuet werden können, weil dieses blos von dem Theile des Mehlopfcrs gebraucht werde, das auf den Altar gebracht wird, -pjn aber bei dem erstgeborenen männlichen Viehe gesagt werde, welches dem Priester gehören solle. Allein wenn sonst nur mit dieser Ableitung die Schwierigkeit gehoben wäre, das von der Beilage Entgegnete ist unrichtig. Denn die direkte Bestimmung des erstgeborenen männlichen reinen Viehes, von dem ja allein dieses Tin gebraucht wird, ist ja keine andere, als geopfert zu werden (f. 2B.M. 13,15) und nur zu diesem Behufe wird es Eigenthum des Priesters. 3) niinn könne nicht mit „sich bekennen" übersetzt werden, da das Wort 3 M. 13, 21 von Aaron gebraucht werde, der nicht seine Sünden, sondern die des Volkes, und ebenso 3 M. 26, 40 von Solchen, welche die Sünde ihrer Väter bekennen. Allein Jeder, der auch nur einigermaßen des Hebräischen kundig ist, kennt den dativischen Gebrauch des z. B. TuS StHh, und weiß, daß py HS rniflH recht wohl heißen könne: sich (Dat.) Sünden bekennen, seien es nun eigene oder andere, sich gestehen, daß man, oder Andere gesündigt haben. Und nur so wardS ja im TIN genommen. Das Allwissende bedarf unseres Geständnisses nicht. Uns aber sollen wirs vor seinem Angesichte gestehen, daß wir gesündigt haben; den Häuptern des Volkes, den Nachkommen soll es zum Bewußtsein kommen , daß das Volk, daß die Vater gesündigt. Denn dieses Ablegen jeder Selbsttäuschung, dieses Selbstgeständniß ist der erste unumgängliche Schritt zur Besserung. 4) Der Beilage ist es noch immer eine Erdichtung, oder wie sich der Rec. früher ausdrückte, eine selbsterdachte ganz unbekannte Mähre, daß zur Zeit zwischen Pesach und Schabuoth die Kreuzzüglcr gegen die Juden gewüthet haben. Allein eine jede Geschichte der Krcuzzüge berichtet, wenn gleich der erste Kreuzzug im Jahre 1096 zu allererst unter Anstiftung des Grafen von Leiningen und des Priesters Gottschalk sich mit allen Gräueln fanatischer Math gegen unsere unglücklichen Vater in den Rhcinlauden gewendet, und eben so 51 Jahre spater die von dem Mönche Rudolph dazu aufgeregten Genossen des zweiten Kreuzzuges im Jahre 1147. Daß aber diese Verfolgungen vorzugsweise gerade zwischen Pesach und Schabuoth gewesen, dafür bürgen als die unzweideutigsten gleichzeitigen Zeugen die zwischen Pesach und Schabuoth dem Synagogal^ gebet ^eingeschalteten rVHSW (nach poln. Ritus), und JTp am T* So ward in Speyer am 8. Ijar, in Worms am 24. Ijar und 1. Siwan, in Mainz am 3. Siwan gcwüthet und der erste r6)i beklagt eine Verfolgung, des Jahres 1147 vom 20. Nissan! (Siehe Jost Gesch. d. Isr. VH. Anh. zum 24. B.) So blind ist die Kritik, wenn Leidenschaft sie blendet. So „sott ein unbefangenes Publikum überzeugt werden, das nicht Muße habe selbst zu untersuchen!" lieber die Fülle von Schmähungen, die die Beilagen enthalten, kann ich nur lächeln. Mehr als alles Andere zeugen gerade sie von der Rathlosigkeit einer Sache, deren Wertheldiger Schmähungen statt Widerlegungen handhabt. Oldenburg, 5. Mai 1840. Hirsch. Verlag von C. L. Frrtzsche. Druck-von 2. H. Naget