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Der Orient · 1840-05-02 · Heft 18 (2.5.1840) · p. 139

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Journal
Der Orient
Volume
1 (1840)
Issue
Heft 18 (2.5.1840)
Article
Leipzig: die Juden in Sachsen
Date
1840-05-02
Page
139 (sequence 2)
Language
German
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ausgenommen, oder wenn Realgecechtigkeiten darauf ruhenwelche ein ihm nicht gestattetes Gewerbe betreffen. IX. Jeder inländische Jude hat seinen bleibendenerblichen Familiennamen der Obrigkeit anzuzeigen, und sich bei allen Urkunden, Contracten u. si w. der deutschen Sprache (und zwar mit deutschen Schriftzeichen) zu bedienen. So waren die Verhältnisse der sächsischen Juden zum Staate auf eine Weise festgesetzt, welche doch die bürgerliche Stellung zur Regel machte, wiewohl diese durch die zahlreichen Ausnahmen auf ein Kleines beschrankt ward. Von der Zukunft hangt es ab, diese gehörig zu erweitern. Auch der innere Zustand der Gemeinde zu Dresden erfreut sich inzwischen stets einer größeren Vervollkommnung. Wenn die jüdischen Bewohner Leipzigs nicht das Bild einer solchen geschlossenen Gemeinschaft darbieten, so liegt das theils' in der geringen Anzahl der Ansässigen, theils in den verschiedenen Elementen aus denen die Gemeinde — welche sie doch jedenfalls nach dem Gesetze vom 18. Mai 183/ bilden — zusammengesetzt ist. Zwei Beweggründe mögen zum Schlüsse noch erwähnt werden, welche vorzüglich in unserer Zeit unter der Gestalt verfeinerter Vorurtheile sich geltend machen, und eine Zögerung bei Gewährung der Bürger- und politischen Rechte nicht verursachen sollten; Meinungen, welche selbst bei einsichtsvollen Männern noch nicht entwurzelt sind. Die Beschuldigung, daß der Jude durch seine Nationalität noch überall eine besondere Kaste bilde und die Furcht, daß er durch Speculationsgeist Handel und Gewerbe an sich reiße. Der Ungrund beider Besorgnisse zur Vorenthaltung der theuersten Rechte zeigt sich sogleich bei näherer Betrachtung derselben. Was die Nationalität betrifft, so hat die Geschichte, besonders die der neuesten Zeit hinlängliche Beweise geliefert, wie Israeliten dem Vaterlaude zu dienen, sich demselben, zuweilen mehr als andere Bürger zu opfern gewußt haben, selbst in solchen Ländern, welche sie gar nicht als Kinder anerkannten oder doch stiefmütterlich behandelten. Aber, wenn die Geschichte ihrer großen Vergangenheit und ihr hoher Glaube sie alle noch mit einem Bande umschlingt, ist darum ihr jetziges Vaterland befugt, die ihnen, als Eingebornen schuldigen Rechtezu entziehen, wenn sie als solche alle Pflichten, -eine Thatsache, welche fast nirgend widerlegt werden kann , gleich andern Bürgern leisten? Eben so wenig aber entschuldigt ihr Geschaftsinn und die daraushervorgehende Verminderung des Erwerbs für christliche Mitbürger das Vorenthalten rechtlicher Mittel zum Unterhalte. Leugnet man diese Wahrheit, so könnten mit demselben Rechte die Katholiken in andern Landern den Protestanlen selbst das Bürger- und Meisterrecht entziehen, wo diese, wie z.B. in einigen Cantonen der Schweiz, weit größere Gewerbsthatigkeit äußern, als jene. Das Herkommen aber und die physische Uebermacht zur Sprache zu bringen, wird dem Rechtlichen gewiß nicht in den Sinn kommen. —1 (Schluß folgt.) Böhme n. PvNg, 17* April. War ich auch bis jetzt außer Stand, meine eifrigste Theilnahme für das von Ihnen redigirte Blatt durch literarische Beitrage'zu bewähren, so will ich doch, der übernommenen Referenten-Pflicht gemäß, so weit es mir möglich ist, entsprechen, und Ihnen die das jüdische Leben betreffenden Tagsereignisse so schnell als möglich mittheilen. Diese Tage erschien in dem zu Wien gedruckten österreichischen Beobachter eine höchst deraillirre, schaudererregende Schilderung der den Juden zu Damaskus zur Last gelegten Grausamkeiten, bei der die Gemüther der christlichen Glaubmsdrüder gegen die Juden gereizt, und eine gehässige Stimmung hervorgebrncht, gerade zu einer Zeit, wo die Freude über die höchst günstige Gestattung der politischen Verhältnisse der ungarischen- Juden, fast jede Erinnerung an confessionelle Differenzen in Hintergrund treten ließ, und man nur auf das Wort der Gnade und Barmherzigkeit unsres allergnädigsten Kaisers gespannt ist-. Zum Glück war der erschütternde Eindruck, den jener Zeitungsartikel veranlaßte, nur ein momentaner, da in derselben Zeitung des nächsten Tages die Thatsachen, wie sie Tags zuvor angegeben waren, förmlich widerrufen, und in ihrer Grundlosigkeit dargestellt wordensind. — Heute ist nun in demselben Blatte ein Ausruf des Oberrabbiners zu Smyrna zu lesen, den ich Ihnen hiermit abschriftlich mittheile, in der Voraussetzung, daß Sie dadurch früher zur Kenntniß desselben gelangen würden, als es sonst der Fall sein würde. Zu gleicher Zeit wird aus Pesth folgende Neuigkeit brieflich mitgetheilt: „In einer hiesigen Vorstadt, die Neü-Pesth heißt und sehr bedeutend ist, und dem Grafen Louis Caroly gehört, hat eben dieser hochherzige Graf, den dortigen jüdischen Gerbermeister Löwv zum. Oberrichter ernannt, und vorige Woche installiren lassen. Die Sache macht hier viel Sensation." In den israelitischen Annalen Nr. 14 findet sich unter den „Berichten aus Mahren" eine Mittheilung über Trebitsch in-der fast kein Wort wahr ist. Trebitsch besitzt keine Gemeinde-Lehranstalt, vielmehr ist der Jugendunterricht mehr in drückenden Verhältnissen lebenden Privatlehrern überlassen, die in ewiger Rivalität-lebend sich wechselseitig ihren Beruf erschweren , und daher weniger leisten, als sie bei einer freiem Stellung leisten könnten und würden. Besonders verdienten zwei dieser Lehrer, Mackler und Reckendorf, die sehr unterrichtet und in dm rabbinischen Wissenschaften besonders bewandert sind, ein besseres Loos. — Der gegenwärtige Rabbiner der Gemeinde, ein sanfter liebenswür-

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