Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1 (1840)
- Issue
- Heft 13 (28.3.1840)
- Article
- Berlin : Concurrenz um den Preis der Michael Beerschen Stiftung [Nachricht]
- Date
- 1840-03-28
- Page
- 99 (sequence 1)
- Language
- German
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99 Ende macht. — Das Bedürfnis; erbaulicher Predigten beim Gottesdienste wird hier tagtäglich tiefer gefühlt/ und sollte demselben auf schickliche Weife bald abgeholfen werden, so kann die Synagoge sich gewiß wieder vielfacher Besucher erfreuen; denn bis jetzt giebt es noch gar zu viele der jüdischen Familien hier, die nicht einmal wissen, daß sie eine Synagoge haben. — Dem Vernehmen nach soll Hr. Dr. Aunz mit der Ausarbeitung der Statuten eines durch Anregung des hier sich aufgehaltenen Rabbimrs Dr. Geiger zu Stande gekommenen Vereins, zur Unterstützung und Förderung literarischer und künstlerischer Bestrebungen unter den Israeliten, beschäftigt fein. Man sieht deren Veröffentlichung sehnsüchtig entgegen. Doch dünkt uns, daß künstlerische und sonstige literarische Bestrebungen anderweitiger Unterstützung sich zu erfreuen haben, und es wäre demnach die Wirksamkeit des Verein's mehr auf die Förderung rein jüdisch-literarischer Leistungen zu richten. Berlin, 8. Marz. C'röffnete Concurrenz um den von derMichael Beer'schen Stiftung aus gefetzten Preis. Der zu München am 22. Marz 1833 verstorbene 'dramatische Schriftsteller Michael Beer aus Berlin hat durch testamentarische Verfügung ein bedeutendes Kapital zu einer von Sr. Majestät dem König genehmigten Stiftung ausgescht, um unbemittelten Malern und Bildhauern jüdischer Religion den Aufenthalt in Italien zur Ausbildung in ihrer Kunst durch Gewährung eines Stipendiums zu erleichtern, welches dem Sieger einer stattssndenden Preis-Bewerbung zu Theil wird, mit deren Veranstaltung die Königliche Akademie der Künste, nach dem Wunsche des Stifters, Allerhöchsten Orts beauftragt worden ist. Demgemäß macht dieselbe hierdurch bekannt, daß die diesjährige Concurrenz um den Michel Beerschen Preis für Werke der Geschrchtsmalerei bestimmt ist, allein unabhängig bleibt von der für dasselbe Fach von der Akademie bereits angekündigten anderweitigen Preis - Bewerbung. Die Wahl des darzustellenden Gegenstandes überläßt die Akademie dem eigenen Ermessen der Concurrenten; doch müssen die Bilder ganze Figuren enthalten, akademische Studien aus denselben ersichtlich sein, eine Höhe von drei Fuß, und eine Breite von 2^ bis 2J- Fuß haben und in Oel ausgeführt sein. Der Termin der Ablieferung der Gemälde an die Akademie ist der 12. September d. I., und muß jedes mit folgenden Attesten versehen sein: 1) daß der namentlich zu bezeichnende Concurrent sich zur jüdischen Religion bekennt, ein Alter von 22 Jahren erreicht hat und Zögling einer Deutschen Kunstakademie ist; 2) daß das eingesandte Gemälde von chm selbst erfunden und ohne fremde Deihülfe von ihm ausgeführt worden ist. Die so beglaubigten Bilder werden in diesjährige Kunstausstellung der Akademie ausgenommen, jedoch ohne Nennung ihrer Urheber. Die Publtcation des zuerkannten Preises erfolgt vor Ende Septembers d. I., und besteht in einem Stipendium von 500 Thatern auf Ein Jahr zu einer Studienreise nach Nom, welches jedoch unter Umstanden von neuem erworben oder auch dem Stipendiaten nach Verlauf eines halben Jahres entzogen werden kann. Die Transport-Kosten für die mit den vorgeschriebenen Attesten versehenen Gemälde übernimmt das Curarorium der Michael Beerschen Stiftung; die nicht zulassungsfähigen Arbeiten werden auf Kosten der Einsender zurückgefchickt. Berlin, den 28. Februar 1840. Direktorium und Senat d. Königl. Akademie der Künste. Dr. G. Schadow, Direktor. Von der Warthe, 14. März. Die Emancipation der Juden im Großherzogthum Posen hat viele Federn in Bewegung gesetzt, als diese Maßregel zur Ausführung gebracht wurde. Seit mehreren Jahren hat man nunmehr bereits Gelegenheit, die Erfolge zu beobachten, welche das diesfallstge Gesetz gehabt hat, und noch ist darüber wenig in das Publicum gekommen. Es dürfte daher an der Zeit sein, die Leser Ihrer Zeitung damit bekannt zu machen. Die Juden von Vermögen oder Bildung sind jetzt bereits vollständig emancipirt; aber auch der Zustand der andern ist verbessert, obwohl sie noch manchen Einschränkungen unterworfen sind» Sie dürfen nämlich nur in Städten wohnen, kein Schankgewerbe, keinen Hausirhandel treiben. Aber alle gehören zu einer jüdischen Corporation, deren jeder Kreis wenigstens eine besitzt, die sich selbst verwaltet und ihre eignen Verwaltungsbeamten und Stellvertreter hat, welche sie sich selbst wählt. Diese schreiben die Vedürfniffe für die Corporationen, für Synagoge und- Schule aus, und obwohl sie keinen Gehalt bekommen, fehlt cs doch nicht an Männern, welche sich diesen Geschäften der Ehre wegen unterziehen. Noch hat sich kein Beispiel einer Weigerung gefunden, auf der andern Seite aber auch sehr wenig Beschwerden über die Verwaltung dieser selbstgewahlten Beamten. Auch werden die Beitrage zu den Gemeindebedürfnissen nicht für groß gehalten, obwol davon jetzt die Wohlthat des Schulunterrichts selbst für den Aermsten bestritten wird. Die Lehrer werden geprüft wie die Seminaristen der Christen von denselben Behörden, und die Christen schicken hier und da ihre Kinder in die Judenfchute, damit sie mit Verwunderung sehen, daß die Kinder der Juden ihren Cursus viel schneller machen. Der arme Jude, der sonst seine Kinder ohne Unterricht aufwachsen lassen mußte, wird jetzt von den Wohlhabenden übertragen, und sogar gestraft, wenn sinne Kinder die Schule versäumen. Es ist erfreulich zu sehen, wie sehr diese wohlthätige Gesetzgebung von den Bethelligtm überall anerkannt wird, und der König mag woh-l in dem ganzen Großherzogthum keine dankbarerer Unterthanen haben als die Juden. Der Enthusiasmus für oie preußische Regierung ist so groß, daß