Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1 (1840)
- Issue
- Heft 12 (21.3.1840)
- Article
- Paris: neue Organisation des Cultus
- Date
- 1840-03-21
- Page
- 92 (sequence 2)
- Language
- German
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W wenn es nöthig ist, auf Antrag des Dep.-C. nach Gutachten des Präfekten und des C. C. hergestellt werden. Der Fall tritt ein, wenn die Portugiesen neben der deutschen Gemeinde 300 Individuen, ausmachen und vice versa*' 60) Dem (L R. ist die Abhaltung des Gottesdienstes überwiesen, und die ofst'ciellen Diener sind seine Substituten und Beistände. 61) In allen andern Städten bleiben die Synagogen, wie sie bestehen. 62) Neue Synagogen können errichtet werden, sobald die Zahl der Gemekndeglieder (nach 38) es erheischt. Nothwendig ist - dazu ein Gutachten des Präfekten und die Genehmigung des C. C. 63) Zehn erwachsene Israeliten genügen zur gemeinsamen Andacht; auf Verlangen und Gutachten des Dep. Cons. kann jedem Hausvater, unter Beobachtung der Regiemngs-Verordnungen, gestattet werden, einen Betsal aus eigene Kosten zu halten; jedoch hat sich ein solcher den Anordnungen des C. C. zu unterwerfen. 64) Die Rabbinenschule zu Metz soll künftig heißen: Ecole centrale religieuse des. IsraeJites. Die Regierung wird bei den Kammern auf die zu deren Entwickelung nöthigen Kosten mit antragen. 65) Die Zahl der Gratisschüler ist auf 9 anzusetzen, für die Eons, zu Straßburg und Colmar je 3', für übrigen je 1. 66) Außer den Studien nach Art. 15 der Verordnung vom 21. Aug. 1829 soll gelehrt werden: deutsche Sprache, Chemie, Physik, Arithmetik, Elemente der Algebra, Gesang. - 67) Der Direktor und die Lehrer dieser Anstalt werden vom C. C. ernannt und vom Minister bestätigt. Ihr Gehalt wird vom C. C. angefetzt, vorbehaltlich der Genehmigung der Kammern. Der Oirettor hat jährlich dem C. C. und dm Cons. von Metz über Fortschritte und Betragen der Schüler und Stand der 'Anstalt Bericht zu erstatten. Die Verwaltungscommission erstattet ebenfalls jährlich dem C. C. und dem C. von Metz umständlichen Bericht über die Schule, und deutet etwaige materielle oder moralische Verbesserungen an, und über die Leistungen des Directors und der Lehrer. Das 'Metzer C. giebr dem C. C. über beide Berichte sein Gutachten. 68) Zum Budget sollen 5000 Fr. als Gehalt für Prediger aufgeführt werden. Diese vom C.-C. ernannten Prediger sollen Gottes Wort und Religiönsunterricht unter den Israeliten verbreiten. Sie stehen mit den C.-C. in directer Beziehung. Das C.- C. erstattet dem Minister jährlich Bericht über deren Lelstun'gen. 69) Die Decrete vom 17. März 1808, die königl. Ord. v. 29. Ord. v. 29. Juni 1829, 20. Aug. 1823 und 6. Aug. 1831 sind erloschen. Die Verordnung vom 15. Oct. 1832 wird in so weit beibehalten, als sie der gegenwärtigen Ordonnanz nicht entgegen ist. —r Das ist der große und fast bis ins Kleinste ausgeführte Entwurf über die Otganisirung der jüdischen Gemeinden und des israelitischen Cultus in Frankreich,, und noch ausführlicher sind die Ergänzungen, die der gelehrte Hc. Cahen in seinem Archives mitgetheilt. Eine Kritik des ganzen liegt uns zu fern, aber laugnen laßt sich es nicht, daß dieser Aufschwung innerhalb der Synagoge in Frankreich, dieses Aufwachen aus dem langen Schlummer der unverantwortlichsten Gleichgültigkeit, auch auf die Juden in Deutschland nicht ohne einen Einfluß, bleiben wird. Die nächsten Hefte des Archives werden vielleicht schon manche Erweiterungen dieses Strebens uns zuführen; der Berichterstatter über diese Zustände wird uns dieselben nie lang vorenthalten. Deutschland. Wien, 17* Marz. Herr Salomon, Freiherr von Rothschild, dessen anerkannter Wohlthatigkeitssinn sich hier bei jeder Gelegenheit an den Tag legt, hat jüngst zur Erbauung einer Synagoge und Lehrfchule in Wesprim dem dortigen Vorstände 300 Fl. C.-M. übergeben. Derselbe hat auch zur Erbauung einer Synagoge auf dem Grabe des Jehuda ha-Chasid in Jerusalem (deren wir in Nr. 8 des Orients bereits erwähnt) 200 Fl. gespendet, zu welchem Zwecke Herr Simon, Edler von Lämmel 34 und Herr Leon Adut 36 Fl. gegeben. Der jecusalemische Sammler scheint einem deutschen den Rang abzulaufen und eine Grabessynagoge besser (daran zu sein, als die Synagoge der Lebenden. — In dieser Woche kam mir die lithographirte Abbildung eines Denk- und Ehrensteines zu Gesicht (direkt an Herrn S. Edlen v. Lämmel eingesandt), welchen die Gemeinde zu Podkamin dem Herrn Israel Bernstein aus Brody in ihrer neuerbauten Synagoge, aus dankbarer Berücksichtigung seiner Verdienste um die Begründung und Beförderung derselben errichten ließen. Dieser Denkstein hat 4 Schuh im Quadrat, den ein viligran gemeiselter Nahmen umfaßt, und dessen Spitze eine Krone bildet, worunter sich die Worte YYD (Krone des guten Rufes) befinden. Weiter nach unten sieht man zwei zum Segen gefaltete Priesterhande, mit der zirkelförmigen Unterschrift , ^NY^Y PYSH PD Segnet also Israel und saget) und DOit# t^Y^ 7Ht£W “pb, und die hebräische Inschrift darunter, welche in. der Uebersetzung, lautet: „Von den Vorstehern der Gemeinde zum Liebesangedenken für künftige Geschlechter. Es möge zum Ruhme gedacht werden der Name des Israel Bernstein, Sohn des sel. Mordachai aus Brody, Enkel des Landrabbinen von väterlicher Seite und Urenkel des Verfassers des Werkes von mütterlicher Seite. Ihm gebührt das Verdienst, den Anfang zur Begründung der Synagoge gemacht zu haben und der sein Werk mit dem Geschenke eines marmornen Altars beschlossen. In Israel bleibe fein Name, der zum Angedenken hier cingegraben, groß und ehrenvoll. Podkamm im Jahre 5600 der Schöpfung?" Vielseitig sind