Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1 (1840)
- Issue
- Heft 7 (15.2.1840)
- Article
- Oesterreich : literarische Erzeugnisse [Nachricht]
- Date
- 1840-02-15
- Page
- 52 (sequence 2)
- Language
- German
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52 nischen und der Nachmanischen Lehre indem Pentateuch- Commentare. Beiläufig bemerk ich noch, daß von dem Commentare des Ramban so eben in Preßburg 1839 eine neue Auflage erfolgte. Oesterdeich, 13. Febr. Seit ungefähr vier Wochen circulirt eine Bekanntmachung der russischen Behörde (nicht ein Ukas) hier, welche dem russischen Consul zur Mittheilung an die Ortsbehörden der Grenze zugeschickt wurde, mit der Bestimmung, daß diese den jüdischen Reisenden solche mittheilen mögen. Diese Bekanntmachung, wodurch von russischer Seite die fast chinesische Abschließung seines Reiches an der galizischen Grenze beabsichtigt wird, ist so hart und demüthigend für die galizisch-jüdische Bewohnerschaft, daß man mit Recht sich wundert, wie die humane österreichische Regierung die Realisirung einer solchen Bekanntmachung dulden konnte und noch duldet. Mit dieser Maßregel, wenn die Regierung nicht mildernd dazwischen tritt, werden Tausende zum Bettelstäbe geführt werden; wir sind begierig auf die Resolution der Regierung zu Lemberg, bei der zwei angesehene Männer Brody's Gegenvorstellungen gemacht. Die Bekanntmachung selbst lautet auszüglich wie folgt: „Den hierher reisenden ausländischen Juden werden von nun an die Passe vom russischen Consulate nicht visirt, bevor sie demselben nicht schriftlich-authentische Beweise, sowohl über ihr Recht, sich hier temporar aufhalten zu dürfen, wie auch über den Zweck ihrer Reise geliefert, welche bei denjenigen, die herfahren, um hier ihre Handelsgeschäfte auf den Rechten der temporarreisenden ausländischen Kaufleute zu treiben, darin bestehen müssen — 1) in Vorzeigung der Fakturen über die durch ein russisches Zollamt oder einen russischen Hafen expedirten Waaren; — 2) Corcespondenz mit russischen Kaufleuten, die beweiset, daß deren Vorzeiger wirklich in Rußland Handel treiben, und endlich — 3) Zeugnisse, daß dieselben schon früher in Rußland Handel getrieben und Accise re. gehörig entrichtet haben. Uebrigens ist den ausländischen Juden der Handel nur in denjenigen russischen Provinzen und Ortschaften erlaubt, wo den russischen Juden bleibende Niederlassung gestattet ist. Juden, die nach Rußland in Proceßangelegenheiten fahren, müssen beweisen, wo, mit wem und über welche Gegenstände die Processe geführt oder projectirt werden, und warum selbe ihre persönliche Gegenwart in Rußland erheischen. Diese Beweise können der Art sein: 1)Wechsel, Verträge, Rechenschaften und andere gesetzliche Verpflichtungen, die mit russischen Unterthanen auf Termine geschlossen worden, und 2) die von gehörigen Obrigkeiten videmicten Abschriften der Gerichtsakten und Aufforderungen der russischen Aemter, welchen zufolge das persönliche Erscheinen derselben verlangt wird. Auch ist den ausländischen Juden gestattet, nach Rußland zu kommen, um etwaige ihnen zufallende Erbschaften in unbeweglichen Gütern zu übernehmen. Solche Individuen müssen aber dem Consulate entweder die offizielle Einladung hierzu durch Correspondenz mit den angrenzenden Gouvernements-Regierungen oder durch Zeitungen von St. Petersburg und Moskau vorzeigen, oder aber Documente und Aktenstücke, nach welchen sie das gesetzliche Recht zur Ausmittelung und Uebernahme einer Erbschaft in Rußland zu haben vermeinen. Die Juden endlich, welche nach Rußland in Charakter als Rabbinen, Aerzte und Fabrikanten reisen wollen, müssen Beweise liefern: 1) die Rabbinen und Aerzte, daß sie wirklich diejenigen seien, die nach Rußland verlangt werden, um dort die Funktionen nach Anordnung der russischen Regierung zu übernehmen, und 2) die Fabrikanten, daß sie im Stande sein werden, die von ihnen in Rußland projecticten Etablissements aus eigene Kosten auszuführen." , Bevlrn, 1. Febr. Ein Gegenstand, der das ganze sich für Förderung jüdischer Wissenschaft interessirende Publicum beschäftigt, ist die Reformirung und Instandsetzung des jüdischen Seminars, das von Ostern an unter Leitung des Dr. Iunz seine Thatigkeit entwickeln soll. Diese Anstalt, welche trotz ihrer bedeutenden Mittel bis jetzt fast gar nichts geleistet hat, wird jetzt mit tüchtigen Lehrern versehen einen ihren Namen entsprechenden Wirkungskreis bekommen. Wie sich dieser äußere, was seine Tendenz sein, und was für Schüler die Anstalt Herausstellen solle, ist bis jetzt noch in ein Dunkel gehüllt, das nur für die Eingeweihten zu durchbrechen ist, und wir können nur von der Erfahrung des zukünftigen Direktors, so wie von der Besonnenheit und Klugheit des Gemeindevorstandes die. besten Hoffnungen hegen. Wirklich aber erfordert die Errichtung eines jüdischen Seminars eine sehr reife Ueberlegung, und dürfte ein Mißgriff hier dem eigentlichen Zwecke der Anstalt leicht den erheblichsten Schaden zufügen, während auf der andern Seite ein solches Institut höchst segensreiche Folgen haben würde. Es lebt in Berlin eine nicht geringe, ja mit jedem Jahre sich mehrende Anzahl jüdischer Jünglinge, die früher in kleinen, meist polnischen Städtchen einzig dem Talmudstudium ergeben waren, dann ihren Aufenthalt hier nehmend, mächtig den Einfluß der hier in den Brennpunkt vereinigten Wissenschaftlichkeit empfanden, und die nun auf den verschiedensten, oft höchst verkehrten Wegen diesem Ruse, den die Außenwelt an sie macht, zu genügen sich bemühen. Und sollte nicht in der That die geistige Ausbildung einer Anzahl von mehr als 30 jungen Leuten eine größere Aufmerksamkeit verdienen, als ihr bisher geworden ist? Wahrend das Aeußere derselben, das einen erfreulichen Gegensatz zu einer noch nicht lange entschwundenen Vergangenheit bildet, sowohl ihrer eigenen Thatigkeit, als der Humanität der Bewohner Berlins ein rühmliches Zeugniß gibt, muß es den aufmerksamen Beobachter nicht wenig schmerzen, wenn er Kräfte, welche He schönsten Wirkungen