Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 28 (1922)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1922)
- Article
- Der "Vorwärts" und der "Verband nationaldeutscher Juden"
- Date
- 1922-03-01
- Page
- Seite 78 (sequence 2)
- Language
- German
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78 IM deutschen Reich zu erwecken und dadurch in der Tat antisemitischeN Verhetzungen Vorschub zu leisten. Wenn Herr L)r. Naumann seine Worte auf die Gruppe der Zionisten beschränken würde, so konnte man ihnen eine gewisse Berechtigung zuerkennen. Wer wie die Schriften des Verbandes nationaldeutscher Juden ergeben, bezieht sich dieser Vorwurf viel weniger aus die Zionisten, als auf die von Dr. Naumann so betitelte „Zwischenschicht". Damit meint Or. Naumann z. P,' den „Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens^. Daß dieser sich gegen solche BerdLchtignngen zur Wehr setzt, kann man ihm nicht verübeln/'" Daß dem angeblichen BekLmpfer des Antisemitismus hier bescheinigt wird, „antisemitischen Verhetzungen Vorschub zuleisten", ist eine bittere Wahrheit für einen Mann, der sich das Ziel gesetzt hat, jene VolkskranLheit wirkungsvoller und mit besseren Mitteln zu bekämpfen, als sie bisher vom Centralverein zur Anwendung gebracht worden sind, lind man wird dem führenden Organ der Sozialdemokratie in Deutschland politische Erfahrung nicht absprechen können. Das Urteil des „Vorwärts" ist um so begreiflicher, wenn man in der Zuschrift des Herrn Or. Naumann an das genannte Organ die folgenden Worte liest, und zwar beginnt Dr. Naumann mit diesen Worten seine Ausführungen: sie sind also gewissermaßen das Leitmotiv für alles, was folgt: er schreibt: „Der Verband nationaldeutscher Juden treibt keinerlei P o I i t i!." Welch ein Bekenntnis!! Der deutsche Antisemitismus will in erster Reihe die Juden in unserem Vaterland politisch entrechten; die staatsbürgerliche Gleichberechtigung soll den Juden genommen werden, und die Bekämpfung dieses politischen Vorstoßes will Herr Dr. Naumann durch eine Organisation herbeiführen, die „keinerlei Politik" treibt. Mau könnte ebensogut' Krankheiten statt durch chirurgische Eingriffe oder durch die Mittel der inneren und äußeren Medizin durch Handauflegen heilen wollen. Die wissenschaftliche Medizin bekennt sich freilich nicht zu solchen Methoden des Schäfers Thomas; sie warnt vor ihnen, weil sie den Kranken in trügerische Illusionen wiegen. Heilen tun sie nicht. P. N. Verordnung des Tragens politischer Wzeichcrr durch Schüler. Für den Freistaat Preußen ist, wie bekannt, bereits unter dem 14. November 1919 eine Verfügung des Ministers für Wissens chaft, Kunst und Volksbildung herausgekommen, derz-ufolge die Schule parteipolitischen Bestrebungen unter der Schuljugend keinerlei Förderung gewähren darf und die Schüler sich innerhalb der Schule jeder herausfordernden Betonung ihres Parteistaudpunktes (z. B. durch Tragen von Abzeichen) zu enthalten haben. Als Abzeichen im Sinne dieser Bestimmung ist gemäß Verfügung des Preußischen Ministers vom 8. November 1920 das Hakenkreuz anzusehen. In ähnlicher Weise ist jetzt vom Sächsischen Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts folgende „Verordnung über'das Tragen politischer Abzeichen durch Schüler vom 23. Dezember 1321" erschienen: