Mannheim
Compact Memory

Im deutschen Reich · 1922-01-01 · Heft 1-2 (Januar 1922) · p. Seite 20

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Im deutschen Reich
Volume
28 (1922)
Issue
Heft 1-2 (Januar 1922)
Article
Satzungsänderungen
Date
1922-01-01
Page
Seite 20 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
chapter
OCR quality
90% known words query
IRI
…/2316602-2316923-2316924--32480-2359267
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

20 Im deutschrn Reich verband hat für je 300 angefangene Mitglieder seines Dezüls eine Stimme, jedoch im ganzen nicht mehr als 3 Stimmen. Ter letzte Satz des Absa^, I fällt fort. IV. § 14. Soll Ln Absatz I Lauten: Die Hauptversammlung findet alle zwei Jahre hn ersten Kalendervierteljahr statt. Eine Nichtirurehaltung dieser Frist ist statthaft, wenn der Hauptvorstand dies mit % Mehrheit be^ fdllicfet und g der Landcsverd/inds diesem Veschlutz beitreten. Außerdem kann der Vorstand außerordentliche Hauptversamm- Lungen bermfen: er mutz dies tun, wenn es von einem Fünftel der Ortsgruppen, mindestens aber von 20 Ortsgruppen, oder von mehr als Vs der Landesverbände unter Angabe der Gründe schriftlich beantragt wird. V. § 17 Absatz I erhalt folgende Fass n n g: Die Leitung der Hauptversammlung liegt dem Vors'tzendeu des Vorstandes und den daz-.r vom 'Hauptvorstand bestnnmtcn Vertreter ob. VI. § 18 Absatz I Satz 1 )otl Uutcu: Ter Vorstand besteht aus 73 von der Hausstversammllmg gewählten Mitgliedern. Ter Hanptvorstand ist befugt, sich durch Zuwahl bis auf höchstens 100 Mitglieder zu ergänzen. 8atz 2 des Absa tzcs I fällt w eg. Satz 3 v v n Ll b s atz! bleib t b c st e h e n. Als Absatz III wird hinzngefügt: Als Vorstand im Sinne des B. G. B. gelten der Vorsitzende und seine Stellvertreter sowie das geschästsfnhrendc Vorstandsmitglied. VH. § 21 Llbsatz II wird durch folgende Bestimmung ersetzt: . Ter Verein wird nach außen gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch seinen Vorsitzenden und eine:: seiner Stellvertreter oder durch seinen Vorsitzenden oder einen seiner St(ltvertreier und ein vom Heupvoorstand ans seiner Mitte gewähltes geschästssühnnwes Vorstandsmitglied (Direktor). Eine von der Hauptversammlung.angenommene Aendecuug des § 13 bedarf noch der Genehmigung des H a u p t v o r st a n d c s. „Milte! und Wege zur Entgiftung unserer Bevölkerung von Haft und Vorurteil gegen die Juden." Äls erster Referent nimmt Professor Goldstekn-DarrnstadL das Wort. Unter den Anregungen, die Prof. Goldstein gibt, sei die Forderung hervorgehoben, ein apologetisches Grundwert zu schaffen, in dem alle Fragen, die mit dem Antisemitismus Zusammenhängen, in wissenschaftlich einwandfreier Weise behandelt werden. Er regt u. a. auch an, neben dem „Deutschen Reich", das als Wochenschrift erscheinen soll, eine Zeitschrift vornehmen Stils zu schaffen, die jenseits der

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.