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Im deutschen Reich · 1921-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1921) · p. 227

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
27 (1921)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1921)
Article
Zur Ostjudenfrage
Date
1921-07-01
Page
227 (sequence 2)
Language
German
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Vermischtes 2 Die Zahl der i n -d e n Jahren 1914—1921 n ach Deutschland e i n g e tv a n b c. r i e it D [t j u b e n beträgt, wie aus den Mitteilungen des A r b e i L e r f ü r s o r g e a m L e s bekannt ist, im ganzen e t w a 100 600, v o n d e n e n über 40 Prozent inzwischen entweder in die eigentlichen Auswanderungsländer ab ge wandert oder in ihre Heimat zurück g ek eh r L fin d. Zn diesem Zusammenhänge ist ein Artikel über „Die Ostjuden in Pari s", der in Nr. 26 der „I ü d i s ch e n P r e s s e"-Wien erschien, von Interesse, aus dem hervorgeht, daß die r e p u b l i k a n i s ch e n Behörden Berlins noch weit humaner sind als die Pariser Polizei, deren Verhalten gegen die Östjuden der nachfolgend abgedruckte Passus kennzeichnet: „Nicht alle Emigranten bleiben als Gäste in den Heimen. Viele, die nur irgendeine Prosession gelernt haben, bekommen durch die Vermittlung der Heime-Verwaltungen passende Anstellungen und wären imstande, sich ehrlich und redlich zu ernähren; es sind aber alle, -die aus dem Osten kommen, der Pariser Polizei als Kommunisten verdächtigt, und tagtäglich hagelt es Ausweisungen. Alle Interventionen sind vergeblich, höchstens erlangt man eine kürzere oder längere Prolongation — aber, wer einmal das AusweisungsdekreL erhellten hat, der muß fort. An unsere Mitglieder. Wir bitten unsere Freunde, im Interesse einer schnellen Abwicklung des Inkassos, ihre Jahresbeiträge auf Anfordern der Vertrauensleute sofort einsenden zu wollen, vor allem aber die K ass en b o Len, wie das sehr häufig geschieht, nicht mehrfach wiederznbestellen. selbst wenn er eine Beschäftigung hat und sich redlich ernährt. Man sieht: es ist nicht leicht, als Ostjude in Paris zu leben." Die „D e u t s ch v ö l! i f d) e n" B l ä i t er (H a m b n r g) veröffentlichen zur Ostjudenfrage einen Bericht des Direktors des Berliner Wohnungsamts an den Oberpräsidenten vom 23. November 1920. Wir wissen nicht, wie amtliche, für den Innendienst bestimmte Berichte in die Presse gelangen, indessen sind wir ganz zufrieden, daß wir aus diese Weise von ihm in Kenntnis gelangen. Der Bericht zeigt nichts weniger als Jud enfreundlichkeit. Trotzdem enthält er wertvolle Anerkenntnisse, die wir hiermit, wie folgt, wörtlich wiedergeben: „Dort freiwerdende Wohnungen sind in den Wohnungsnachweisen nicht zu vermieten, da Christen es a b-l ehn en, in diese Bezirke zu ziehen und auch deutsche Juden das AnLicten einer Wohnung dort als ,Zumutung' bezeichnen . . . Mit erheblichen städtischen Zuschüssen waren z. B. nach einem Dachstuhlbrand in einem Doppelhaus der Grenadierstraße Nr. 5 zwei Zweizimmerwohnungen mit Zubehör ausgebaut worden. Davon konnten nur zwei an deutsche Familien vermietet werden, die anderen drei wurden zur Vermietung an galizische Familien freigegeöen, da sich trotz der größten Mühe andere Mieter nicht fanden . Es ist eine Tatsache, daß die ostjüdischen Flüchtlinge anspruchslos find und in der Regel das nehmen, wofür sich in dem Nachweis ein Mieter nicht fand, oder aber Geschäftslokale, die wegen ihrer Lage in den Außenbezirken ebenfalls nicht vermietbar waren. Eine Genehmigung zum Bezüge dieser Raume ist von uns in der Regel nicht erteilt worden. Wir haben das Wohnen der Ausländer geduldet mit dem

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