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Im deutschen Reich · 1921-05-01 · Heft 5-6 (Mai 1921) · p. 184

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
27 (1921)
Issue
Heft 5-6 (Mai 1921)
Article
Mitteilungen des Hauptvorstandes
Date
1921-05-01
Page
184 (sequence 1)
Language
German
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184 Jur deutschen Reich MiLLeUrrrrgerr des Hauptvorstarrdes. Haupt^SVsKmrrrLMg des CenLe-Llvereirrs 1921. Dcr Hau^tvorstarrd hat beschrossen, die in diesem Jahre fällige Hauptversammlung am Sonntag, den 20. und Montag, den 21. November adzuhLtten. UngelegenherL NttAwarrn. Herr Rechtsanwalt Dr. Naumann versendet als Antwort auf eins Denkschrift des Herrn Dr. Holländer eine Denkschrift über die „Treibereien des Herrn Dr. Holländer" an unsere Freunde. Tie Naumannschen Ausführungen enthalten schwere. Beleidigungen des Herrn Dr. Holländer. Der Vorstand hat in seiner Sitzung am 18. Mai Herrn Dr. Holländer einstimmig gebeten, von einer Verfolgung der Angelegenheit Abstand zu nehmen. Wer Herrn Dr. Holländer, insbesondere seine hingebungsvolle Arbeit für Deutschtum und Judentum kennt, bedarf nicht der Belehrung. Jnnerjüdifche Streitigkeiten zur Freude unserer Gegner in der großen Öffentlichkeit breitzu- LreLen, müssen wir ablehnen, auch wenn uns dieser Verzicht nicht leicht fällt. Auch zur Veröffentlichung dieser Erklärung haben wir uns im Interesse der von uns vertretenen Sache nur schwer entschlossen. Was auch immer geschieht, treibt Wasser auf die antisemitischen Mühlen. CerrLralvereiu deutscher Staatsbürger Wischen Glaubens. Dr. I. Brodnitz, 1. Vorsitzender. VsrMifchLes. In Nr. 5 des 25. Jahrgangs Mai 1919 wurde unter der Vorschrift „Wählend des WerhlLermPfes rrr Ss^E" auf Seite 235 unserer Zeitschrift in einer Notiz auf die antisemitische Betätigung des Leinenfabrikanten I. G. F r e u z e l in Sora« (Niederlausch) während des Wahlkampfes hingewiesen. Herr Frenzel hat hierauf gegen den damaligen verantwortlichen Redakteur dieser Zeitschrift, Herrn I. Scheret, eine Privatklage wegen übler Nachrede angestrengt, in der folgendes Urteil ergangen ist: „Der Angeklagte wird unter Belastung mit den Kosten des Verfahrens wegen übler Nachrede zum Nachteil des Fabrikbesitzers G- Frenzel, in Firma F. G. Frenzel, in Soran (Niederlaufitz) zu einer Geldstrafe von 300 Mark — dreihundert Mark — verurteilt, an deren Stelle, wenn sie nicht aufzutreiben ist, für jede 10 M. ein Tag Gefängnis treten soll." Antisemitische VadeoVts. Auf unser Schreiben an die VsdeverwEANg irr WsngeySHS vom 31. 3d. I. erhielten wir folgende Antwort: „In Erwiderung Ihres geschätzten Schreibens müssen wir bekennen, daß im Sommer v. I. recht unangenehme, gegenseitige Hetzereien vorgekommen sind, jedoch nie öffentliches Aergornis erregt worden ist. Die Ursache ist darauf zurückzuführen, daß jemand in seiner Burg am Strande eine HakenkreuZfahne ausgestellt hatte und sie ihm am Hellen Tage von den hiesigen jüdischen Schlächtern unter grober Bedrohung weggenommen und die Fahnenstange zerbrochen worden ist. Hierüber ist eine allgemeine Entrüstung entstanden und den jüdischen Badegästen der Aufenthalt verleidet worden. Wir geben zu, daß Wangeroog von jeher einen antisemitischen Charakter gehabt hat, zu Hetzereien ist es früher aber nicht gekommen, und die Juden waren uns willkommene Gäste. Wir hoffen auch, daß elr so bleiben wird. ' Hochachtungsvoll' Badekommission Wangeroog gez.: Wittenberg, Vorsitzender."

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