Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 27 (1921)
- Issue
- Heft 4 (April 1921)
- Article
- Hauptvorstandssitzung vom 10. April 1921
- Date
- 1921-04-01
- Page
- 111 (sequence 3)
- Language
- German
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Verband irat.-deutsch. Juden u.C.-B. deutsch. Staatsbürger jüd. Glaubens 111 Richtung. Der Central-Verein hat keine eigenen Jugendvereine und kann nur auf diesem Wege seine Arbeit fördern. Es ist nichts anderes ausgesprochen, als was an sich natürlich gewesen ist. Die Verfügung über die erheblichen Mittel, die für die Unterstützung von Jugendvereinen zur Verfügung gestellt werden sollen, ist einer Kommission übertragen worden, in der jugendliche Vertreter der verschiedensten Richtungen Mitarbeiten werden. Verband nationaldeutscher Inden «nd Central-Verein deutscher Staatsbürger Mdischen Glaubens. Vom Syndikus Dr. Ludwig Holländer- Berlin. 1. DasWesen des Verbandes. Wie die Zeitungen mitteilen, ist vor einigen Tagen in Berlin der „Verband nationaldeutscher Juden" gegründet worden. Nach dem grundlegenden § 1 seiner Satzung erstrebt er den Zusammenschluß aller derjenigen Deutschen jüdischen Stammes, die bei offenem Bekennen ihrer Abstammung sich mit deutschem Wesen und deutscher Kultur so unauflöslich verwachsen fühlen, daß sie nicht anders als deutsch empfinden und denken können. Weiter will der Verband „alle Aeußerungen und Betätigungen undeutschen Geistes bekämpfen, mögen sie von Juden oder Nichtjuden ausgehen, die das Wiedererstarken deutscher Volbskrast, deutscher Rechtlichkeit und deutschen Selbstgefühls beeinträchtigen und damit den Wiederaufstieg Deutschlands zu einer geachteten Stellung in der Welt gefährden". Nach § 2 der Satzung sind Männer und Frauen deutscher Staatsangehörigkeit und jüdischer Abstammung aufnahmefähig, die nicht Mitglieder einer nichtjüdischen Religionsgemeinschaft sind (also auch alle diejenigen, die dem Judentum den Rücken gekehrt haben, Dissidenten und Freireligiöse! D. Vers.). Zu diesen wesentlichen Satzungsbestimmungen hat der Verband ein Flugblatt „Brennende Fragen" herausgegeben, das in mehreren Absätzen Erläuterungen zu den Satzungen gibt. Es ist darin zunächst der Begriff des „nationaldeutschen Juden" erklärt und ansgesührt, daß die Anschauungen dieser „nationaldeutschen Inden" von Gefühlen internatäonaler Zusammengehörigkeit unbeeinflußt sein müssen. Unter den „Zwecken des Verbandes" heißt es hier: „Wir wollen durch die Tat die Nichtberechbignng des verallgemeinernden Antisemitismus erweisen, aber auch offen und unbeirrt durch Anfeindungen kritikloser Stammesgenossen Bekenntnis dafür ab-