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Im deutschen Reich · 1920-11-01 · Heft 11 (November 1920) · p. 359

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
26 (1920)
Issue
Heft 11 (November 1920)
Article
Auf gut Deutsch
Date
1920-11-01
Page
359 (sequence 2)
Language
German
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Vermachtes H59 daß Herr Dr. Fritz Baron bie in dem Artikel „Das Nest", Nr. 44/45 „Aujf gut Deutsch" ihm als Vorsitzenden des Ceutralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, Ortsgruppe München, in den Mund gefegten Äußerungen nicht gemacht hat. Ich stehe deshalb nicht an, die ihn verletzenden, auf -ihn gemünzten Bemerkungen in den Artikeln „Das Nest" und „Berichtigungen" (Nr 7, 1920 meiner Zeitschrift) mir dem Ausdruck des Bedauerns zurückzunehmen. Ich übernehme die Kosten. ' II. Herr Dietrich Eckart erklärt Leiter: Ich verpflichte mich, die vorstehende Erklärung in der nächsten Nummer der Zeitschrift „Auf gut Deutsch" zu veröffentlichen. Sollte ich dazu aus irgendwelchen Gründen käs 5. Juli 1920 nicht jiln der Lage sein, so kann Herr Or. Fritz Baron meine unter I aufgesührte Erklärung in einer beliebigen Münchener Tageszeitung in der für amtliche Böanntmachungen üblichen Art auf uietta Kosten veröffentlichen. Verurteilung des Antisemitenführers Klem-Robön. Die Strafkammer des Landgerichts in Essen verurteilte den Hauptschriftleiter der bekannten antisemitischen „Freien Meinung", Klein-Roden in Düsseldorf, wegen Beleidigung des Herrn Lehrers Andorn und seiner beiden Söhne hier zu 150 M. Geldstrafe, in die .Kosten des Verfahrens und zur Publikationsbefugnis in der genannten Zeitung. ' Im Herbst v. I. wurde von Schülern des hiesigen Realgymnasiums ein Verein gebildet, dem auch die beiden Söhne des Herrn A. beitraten. Die Vereinigung entwickelte sich^ zu einer Ortsgruppe des deutschvölkischen Jungdeutschland-Bundes und schloß die beiden Schüler, da fie Juden seien, aus. Trotzdem hielt sie Veranstaltungen und dergleichen an der paritätischen städtischen Anstalt ab. Durch einen Protest des Herrn A. bei dem Bürgermeister wurde dem Jungdeutscyland-Bund die Benutzung der Schulräume für seine Veranstaltungen entzogen. Diesen Sachverhalt hatte die „Freie Meinung" unter der Ueberschrift „Jüdische Frechheit — deutsche Lauheit" zum Gegenstand eines Artikels gemacht und dem Privatkläger gegenüber von „Frechheit", „Unverschämtheit", „Judenjungen", „Rabbi" geschrieben. JuöenstatiM im Noten Kreuz. Antisemitische .Blätter hatten schwere Vorwürfe gegen das Rote Kreuz erhoven, das sie als eine Zufluchtsstätte von, Juden bezeichneten, die. sich drücken wollten. Daraus veröffentlichte der Verband Berlin der „Genossenschaft freiwilliger Krankenpfleger vom Roten Kreuz" eine Richtigstellung, die sogar die „Deutsche Zeitung" aufnehmen mußte. In ihr heißt es: „Der Verfasser der Notiz erhebt schwere Vorwürfe gegen das Note Kreuz, ohne über genügende Sachkenntnis und über geeignete Unterlagen zu verfügen. Unwahr ist, daß das „Note Kreuz" (gemeint sind die einzelnen Männer- und Frauenvereine) niemals eine Rubrik über Religionsbekenntnis in seinen Listen geführt hat. Die Frage nach dem Religionsbekenntnis war schon deshalb nötig, weil die Religion in den Verwendungsbüchern (nicht Verwendungsbriefen) vermerkt wird, für die die Vereine dem Territorialdelegierten (Oberpräsidenten, in Berlin Polizeipräsidenten) die Unterlagen zu liefern haben. Tatsächlich hat der seit 1886 bestehende Verband Berlin bei seinen Mitgliedern stets die Religion pflichtgemäß festgestellt. Im übrigen waren wir aar nicht in der Lage, auch nicht willens, jemand des Religionsbekenntnisses wegen abzuweisen. Unwahr ist, daß bei den Eingabe?; zur Roten-Kreuz-Medaille die Religion angegeben werden mußte. Gerade hier wurde eine derartige Angabe nicht gefordert. Es trifft ferner für unfern Verband nicht zu, daß wir k.-v.-Leute mit Erfolg reklamiert haben. Wir haben überhaupt keine k.-v.-Leute ausgenommen. Keiner, der nachträglich k. v. geschrieben wurde, ist von

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