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Im deutschen Reich · 1920-10-01 · Heft 10 (Oktober 1920) · p. 313

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
26 (1920)
Issue
Heft 10 (Oktober 1920)
Article
Zur sozialen Hebung des jüdischen Lehrerstandes
Date
1920-10-01
Page
313 (sequence 2)
Language
German
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Der D. V. I. K. in Vergangenheit und Zukunft ZI3 Wir mochten uns der Auffassung nicht verschließen, daß Rechtsanwalt LichLenberg*) unseren Ansichten huldigt und mit uns der Ueberzeugung ist, daß nur der geistig auswärtsstrebende jüdische Lehrer zum Segen des Judentums wirken kann. Der D. V. Z. K. ist Vergangenheit «ndZnkmrft. Von GustavFeldmann- Stuttgart. Im Jahre 1904 traten die damals in Deutschland bestehenden zehn Vereine für jüdische Krankenpflegerinnen in Frankfurt zusammen, um einen Verband zu begründen. Einheitliches Vorgehen in bezug auf Gewinnung und Ausbildung von Schülerinnen wurde verabredet, ein gleichmäßiges Mindestgehält für alle Verbandsschwestern festgesetzt, die Einführung eines gemeinsamen Abzeichens besprochen. Auch wurde betont, daß alle Vereine auf die Ausübung der Armenkrankenpflege besonderes Gewicht legen sollten. Bereits das Jahr 1905 brachte die förmliche Errichtung des Deutschen Verbands Jüdischer Krankenpflegerinnenvereine, wie er von nun an hieß. Die Satzung legte sowohl durch ein' Mehrstimmerrrecht als durch die Zusammensetzung des Vorstands das Uebergewicht der größeren Vereine fest und schuf durch die sogenannten Leitsätze einheitliche Vorschriften für die Ausbildungsbedingungen, für die Gehaltsfragen der Schülerinnen und Schwestern, sowie für die Versorgung derselben. Auch für die Ausübung der Pflegetätigkeit wurden gemeinsame Grundsätze ausgestellt. Eine von allen Vereinen nach vorgeschriebenem Muster einzureichende Statistik sollte die Grundlage für eine Uebersicht der jüdischen Schwesternarbeit in ganz Deutschland liefern, die Verpflichtung der Veröandsvereine, einander regelmäßig ihre Jahresberichte einzuse.nden, sollte die Erfahrungen eines jeden Vereins für alle andern nutzbringend machen. Die dritte Delegiertenversammlung im Jahre 1908 erweiterte und verbesserte die Gehalts- und Pensionsbestimmungen der Schwestern und ersetzte den unmöglichen Siebener-Vorstand durch die Wahl eines geschäftsführenden Vereins. Betrüblich war es, daß schon damals festgestellt werden wußte, daß die satzungsgemäße Arbeitsstatistik nicht durchgeführt werden konnte, weil die Mehrzahl der Verbandsvereine die notwendigen Unterlagen nicht lieferte. Von der vierten Deletziertenversammlurrg im Fahre 1911 ist nichts zu berichten, die fünfte rm Jahre 1913 beschloß die Einführung einer gemeinsamen Tracht für die Schwestern aller Verbandsvereine, auch befaßte sie sich eingehend mit Gehalts- und Penstonsfragen. Soweit waren die Dinge vor dem Krieg gediehen. Der Verband hatte ein ganze Anzahl guter Erfolge zu verzeichnen: er hatte die in *) „Wlit den Ausführungen des Herrn vr. Spanier stimme ich durchaus überein. Wenn der Verfasser die' Behandlung dieser Seite der Frage in meinem Aufsatz Seite 249 dieser Blätter mit Bedauern vermißt, so verkennt er, daß ich mich in meinen dortigen Ausführungen nicht an die Lehrer, sondern lediglich an die Leiter unserer Bewegung, insbesondere die Vorsteher der Ortsgruppen, wandte. Der Verfasser darf versichert sein, daß ich duchaus mit ihm der Ueberzeugung bin, daß nur ein auch geistig vorwärtsstrebender jüdischer Lchrerstand zum Segen des Judentums wirten kann. Rechtsanwalt L i ch t e n ö e r g."

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