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Im deutschen Reich · 1920-03-01 · Heft 3 (März 1920) · p. 123

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
26 (1920)
Issue
Heft 3 (März 1920)
Article
Arbeitsgemeinschaft jüdischer Jugendorganisationen von Groß-Berlin [Nachricht]
Date
1920-03-01
Page
123 (sequence 2)
Language
German
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Vermischtes 12 Braunen Saal des „Meistersaal", Kothenec Straße 38, Vortrag des Herrn Rabbiner Or. Baeck über „Was kann die jüdische Literatur dem jungen Juden bieten?" Gäste sind willkommen. VerMifchLes. a) IndERferrrdliches rrrrd ZuderrfreZrndlrches. AnLisemiLisHe Verhetzung der Jugend. Vor dem Volksgericht Bamberg hatten sich am 24. Januar d. I. die Gymnasiasten Karl Kolb aus Burghaßlach und Josef Bauer aus Schweinsurt wegen je eines Vergehens gegen die öffentliche Ordnung nach 8 130 des RStGB. zu verantworten. Die beiden Beschuldigten, welche die 7. Klasse des Neuen Gymnasiums in Bamberg besuchen, sind überführt und auch geständig, mehrere Male an verschiedene Häuser die Worte geschrieben zu haben „Los von Juda". Die Angeklagten führten übereinstimmend aus. daß sie lediglich ihrer politischen Ueberzeugung Ausdruck verleihen -wollten. Während der Ferien Hütten sie fleißig die Literatur studiert, auf Grund derselben und auf Grund der politischen Ereignisse in den letzten beiden Jahren der Revolution seien sie zu der Ueberzeugung gekommen, daß der Einfluß der Juden auf das Deutschtum ein äußerst gefährlicher sei. Beeinflußt seien sie von niemandem worden. Auch bestritten die Angeklagten, einer Organisation anzugehören. Auf die Frage des Herrn Vorsitzenden, was sie unter dem Ausdruck „Los von Juda" verstanden hätten, erwiderten die Angeklagten, daß dies das Losungswort des Deutschvölkischen Bundes sei, und daß" sie damit lediglich die Bevölkerung aufmerksam machen wollten, einmal über unsere Verhältnisse etwas nachzudenken und sich nicht immer von Juden leiten zu lassen. Auf Grund der Lektüre hätten sie die feste Ueberzeugung gewonnen, daß der Einfluß der Juden für das Deutschtum verderblich sei. Weiter hätten sie mit dem Anschreiöen bezwecken wollen, daß die Leute bei den nächsten Wahlen ihre Stimme nicht mehr den Juden geben. An irgendwelche blutigen Gewaltakte hätten sie nicht gedacht, ebensowenig an eine strafbare Handlung. Mit der Möglichkeit, daß sie sich eine Rektoratsstrafe zuziehen würden, hätten sie gerechnet. Tatsächlich hätten sie auch einen Rektoratsverweis mit einem Vermerk im Zeugnis erhalten. Von da ab hatten sie derartige Handlungen unterlassen. Flugschriften hätten sie nie verteilt, sondenn nur den „Deutschvölkischen Beobachter", gelesen. Das Urteil lautete nach nahezu einstündiger Beratung aus Freisprechung der beiden Angeklagten. In den Urteilsgründen wurde kurz ausgeführt, daß nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme das Gericht in der Handlungsweise der Angeklagten eine Anreizung gu: Gewalttätigkeiten im Sinne des 8 130 nicht erblicken könne. Es liege aber auch kein Unfug vor, nachdem den Angeklagten nach Ueberzeugung des Gerichts das Bewußtsein der 'Rechtswidrigteit gefehlt habe. Am Schluffe der Verhandlung erteilte der Vorsitzende den beiden Angeklagten ernste Mahnungen. Mit dem freisprechenden Urteil sollte nicht gesagt sein, daß. das Verhalten der Angeklagten zulässig sei. Das Gericht Lebe zu erkennen, daß das Verhalten - ein grober Verstoß gegen den öffentlichen Anstand sei, und die Beschuldigten mögen sich in Zukunft von derartigen Geschichten fernhalten. Die Freisprechung erfolgte lediglich aus rechtlichen Gründen. Die Aussagen der Angeklagten in dieser Verhandlung sind symptomatisch für die Art und Weise, wie die Antisemiten sich die Jugend gefügig machen.- Ob es gerade ein Vorzug dieser Bewegung ist, daß sich Kinder und halbreife Köpfe zu ihren Vorkämpfern aufwerfen, mag dahingestellt bleiben-

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