Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 25 (1919)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1919)
- Article
- Angabe des Glaubensbekenntnisses
- Date
- 1919-10-01
- Page
- 445 (sequence 2)
- Language
- German
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Vermischtes 445 rrrando Meiningen ausging, heißt es: „Derselbe Wachtmeister beschlagnahmte von einem in o\a i s ch c u A u f! a u f e x aus Berkach usw." . . . Ein Meininger Israelit V. H. sandte daraus dem Feldjäger-Kommando ein Schreiben, in dem er unter anderem ausführte: „Diese Angabe des Glaubens fehlt aber bei allen im gleichen Artikel mitgeteilten Vergehen. — Ich erkläre von vornherein, daß ich ganz selbstverständlich derartige Vergehen niemals gutheiße, mögen sie von einem Anhänger irgendwelchen Glaubens begangen sein. Nur das öffentliche Hervorheöen des „mosaischen" finde ich nicht ganz in Ordnung, da ja das Glaubensbekenntnis bei Barnicol, Hellmann, Koch, Schmidt auch fehlt. Entweder man schreibt dazu, der evangelische, katholische, Protestantische, mosaische, oder was noch entschieden richüaer ist, man läßt das Glaubensbekenntnis vollständig weg, wie das auch bei den anderen geschehen ist. Es ist aber ni-cht angängig, gerade das Glaubensbekenntnis bei einem jüdischen Missetäter hervorzuheben, da ja leider in diesem Falle stets die Verallgemeinerung in der breiten Masse des Volkes ausgelöst wird." Als das Feldjäger-Kommando nicht antwortete, drängte Herr H. B. und bat um Aufklärung, ob ein Paragraph existiere, auf Grund dessen das Glaubensbekenntnis bei einem mosaischen Verbrecher in derartigen Veröffentlichungen besonders hervorzuheben fei. Sollte das der Fall sein, dann vermisse er (der Briesschreiber), daß bei dem Eintreten der jüdischen Volksgenossen für alle edlen Bestrebungen die Bekanntgabe des Glaubensbekenntnisses von Amts wegen erfolge. Darauf traf eine Antwort des Feldjäger-Kommandos, gezeichnet v. Kleist, folgenden Wortlauts ein: „Das Kommando glaubte nicht, daß es auf Ihr wertes Schreiben vom 18. d. M. einer Antwort bedurfte, da keine Frage zu beantworten war. Im vorliegenden Falle war dem Kommando der Name des Betreffenden nicht bekannt und die eingegangene Meldung über den Fall nur' mit dem strittigen Vermerk versehen. Sie werden daraus ersehen, daß irgendeine tendenziöse Absicht nicht vorlag." Die Judeufahne. Aus Juist, der Nordsee-Insel, wurde dem „Vorwärts" geschrieben: „Ich weile zur Erholung im Nordseeöad Juist. Am Strande wehen auf den Sandöurgen zahlreiche Fähnchen in allen Regenbogenfarben. Wer die schwarz-weiß-rote Fahne herrscht vor. Denn hier weilen vorzugsweise reaktionäre Badegäste. Vor wenigen Tagen pflanzte ein neu hinzugekommener Badegast an feinem Zelt eine schwarz-rot-goldene Fahne ans. Zwei Tage darauf mußte der Ausrufer des Ortes — der Mann jnit bet großen Schelle — folgendes mitteilen: Seit einigen Tagen ist es unangenehm ausgefallen, daß vor einem StrandzelL die schwarz-rot-goldene Fahne weht. Wir ersuchen, diese Errungenschaft der Neuzeit baldigst zu entfernen. Mehrere Badegäste von Juist. Am selben Tag las ich an einer Anzeigentafel für lokale Mitteilungen folgenden Anschlag: Ihr Juden, geht nach Norderney, Laßt uns Juist und Borkum freit Wir fordern: Juist den Deutschen! Es ist ehrenvoll für die Fahne der Deutschen Republik, daß die reaktionäre Gesellschaft, die sich aus Juist versammelt, von ihr nichts wissen will. Weniger ehrenvoll ist es für die schwarz-weiß-roten Farben, daß' sie nur noch in antisemitischer Gesellschaft flattern können. Die Anhänger des alten Systems dürften schon darüber Nachdenken, wie sehr sie sich durch diese Verbindung, die aus negativem Grunde ruht, selber degradieren." Beachtet die Anzeige: ”Gabriel Riesser” Verlag!