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Im deutschen Reich · 1919-09-01 · Heft 9 (September 1919) · p. 394

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
25 (1919)
Issue
Heft 9 (September 1919)
Article
Ein antisemitischer Kartoffelwucherer
Date
1919-09-01
Page
394 (sequence 2)
Language
German
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394 Im deutschen Reich' Agrarisch-konservative Aufrufe trugen fast immer seine Unlerschrifl, und in mancher Versammlung wandte er sich, wie uns geschrieben wird, gegen die linksstehenden Parteien und ihre das deutsche Volk ausbeutend e n jüdischen Stützen. Nun brachte die „Thüringer Allgemeine Zeitung" vom 18. April unter „Gerichtsjaal" folgenden Bericht: „Ein krasser Fall von Kar tosfelwucher beschäftigte das Erfurter Schöffengericht. Angeklagt war der Gutsbesitzer Hugo Grafe aus Walschleben. Die Beweisaufnahme erbrachte folgendes: Im Herbst strömten Städter, meist ärmere Frauen, hinaus, um in den Gera-Dörfern Kartoffeln aufzutausen. Vielfach wurden sie gleich auf dem Acker gekauft. Der vermögende Gutsbesitzer Gräfe scheute sich nicht, den Leuten 13 bis 15 Pfennig für das Pfund abzunehmen. Eine Frau, die von Gräfes Frau Kartoffeln kaufte, mußte für K Zentner 4,50 M. zahlen. So kam es, daß die Leute bis zu 15 M. für den Zentner gaben, während de: Höchstpreis nur auf 9,50 M. festgesetzt war. Berechner wurde, daß er auf dem Acker 160 Zentner mit 4,80 M. Ueberschulß für den Zentner und im Hause 35 Zentner mir 5,50 M. Überschuß für den Zentner verkaufte. Einige Frauen forderte Gräfe auf, sie sollten dem Gendarm gegenüber angeben. 10 Pfennig für das Pfund gezahlt zu haben. Das Landratsamt hatte'vorher noch durch Ausklingeln in Walschleben warnen lassen, die Höchstpreise zu überschreiten. Das Gericht erkannte auf 2 0 0 Ö M. Geldstrafe und Einziehung des Uebergewinns in Höhe von 600 M. Außerdem wird das Urteil im Kreisblatt und in der Tagespresse veröffentlicht werden." Wieder die TalrMdWjchung. Der Frauenarzt Dr. Brockhaus in Greiz hat einem Erfurter Kaufmann und seiner Frau in einem GeschüfrSschreiben ,,Schwatzhaftigkeit" entgegen ehrenwörtlicher Versicherung der Diskretion vorgeworfen und daran folgende Bemerkungen geknüpft: „Wenn mir allerdings die Moralgesetze des Talmuds damals schon so bekannt gewesen wären wie heute.- wären Sie nicht in Verlegenheit gekommen, ihnen zu folgen. Die Stellung des Talmud, welche Lug und Betrug, Diebstahl und U n t e il chlag u n g und Schädigungen jeglicher Art, sogar Meuchelmord au einem Ehrt ft e n nicht nur erlauben, sondern unter Umständen sogar gebieten, sind so zahlreich, daß man Seiten füllen müßte, um sie anzusühren. Ich mache Sie heute schon darauf aufmerksam, daß a\t eine Verlängerung Ihres Mietvertrages nicht mehr zu denken ist . . Wir kennen Herrn Do. Brockhaus so wenig, wie dieser nach seinen Ausführungen den Talmud kennt. Trotzdem erhebt der Arzt nicht allein gegen den Erfurter Herrn, sondern gegen alle Juden unter Berufung auf den Talmud die ungeheuerlichsten Vorwürfe — eine Frucht der Hetzschriften von Theodor Fritsch, Dinter und anderen. Auch der Doktortitel und der ärztliche Beruf schützen nicht vor geistiger Verseuchung. Die Deutschs SchneAMMrenzsiturrg. Die unter, dieser Spitzmarke in der vorigen NoumiMr unserer Zeitschrift wiedser gegebene antisemitische Bemerkung stammt nicht, wie wir nach der Fassung des Artikels anirehmen mußten von. der RÄchs-T^lü-AktiengeMlschaft, sondern von der Redaktion des Blattes sieübst. Die - Verantwor'Mchkeit Kr den antisemitischen Angriff, die wir zwischen der Leiterin des Blattes und der Reichs-TextilM.-lG. geteilt haben, fällt nun ganz ans die Redakteurin Maria Lifchnewska. Die Zeitung für das Oderbruch in Betschin hat unter der Ueberschrift „Geldschmuggel und Awverbrmgsrumme!" eine antisemitische Notiz aus dem „Hammer" des Herrn Fritsch abgedruckt. Eine Anfrage des Centralvereins an das Blatt, ob der Abdruck dieser Notiz, die wahrheitswidrige Angaben enthält, der Tendenz des Blattes entspricht, ist ohne Antwort geblieben. Schweigen ist auch eine Antwort.

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