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Im deutschen Reich · 1919-06-01 · Heft 6 (Juni 1919) · p. 270

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
25 (1919)
Issue
Heft 6 (Juni 1919)
Article
Das gefälschte Inserat
Date
1919-06-01
Page
270 (sequence 2)
Language
German
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270 Im deutschen Reich haben seftgestellt, daß eine Berliner Annoncenexpedition dieses für jüdische Zeitungen bestimmte Inserat dem Gollrwwer „Boten" in Auftrag gegeben hat". Der Vorstand einer politischen Partei behauptet also öffentlich, daß dieses — antisemitische Inserat für jüdische Zeitungen bestimmt ist. In einem Fall konnte der Angelegenheit auf den Grund gegangen werden. Als auch im „Westfälischen Anzeiger" in Hamm jene Anzeige erschien, führten Nachforschungen zu der Ermittlung, daß das angeblich von Juden aufgegebene Inserat vom Gerichtsdiener Mertens der Zeitung gebracht worden war mit dem Bemerken, d'ie AnZerge werde im Aufträge mehrerer jüdischer Kausleute aufgegeöen. Mertens wiederum hat die Annonce vom Gerichtsdiener Hölscher erhalten und will lediglich als Bote gehandelt haben. Hölscher behauptet, die Anzeige von einem anderen erhalten zu haben, dessen Namen zu nennen er sich weigerte. Unsere Ortsgruppe in Hamm hat darauf dem Oberlandesgerichtspräsideuten diesen Tatbestand mitgeteilt und daran folgende Bemerkungen geknüpft: „Wenn Hölscher selbst der Urheber der Anzeige ist, so hat er zum Zwecke antisemitischer Wahlhetze eine grobe Fälschung begangen; wenn er die Anzeige lediglich weitergegeben hat, so hat er an einer solchen Fälschung mitgewirkt, und zwar mit voller Kenntnis der Fälschung. Diese Kenntnis folgt einmal aus der falschen Behauptung, mit welcher die Anzeige bei der Zeitung aufgegeben ist, daß sie nämlich von jüdischen Kaufleuten stamme, weiter auch aus der Weigerung Hölschers, seinen Vormann zu nennen. Es erscheint uns deshalb unsere Bitte um Einleitung des Disziplinarverfahrens als voll begründet. Dabei wollen wir nicht den Hinweis unterlassen, daß unter den Juden Hamms und Umgegend durch die Anzeige eine ganz besondere Unruhe hervorgerusen ist, und daß von ihnen die Anzeige als eine öffentliche Ehrenkränkung aufgefaßt wird. Sollte bei dem einzuleitenden Disziplinarverfahren Hölscher auch weiter noch bestreiten, die Anzeige selbst verfaßt zu haben, so bitten wir, ihn dienstlich nach seinem Vormrnne zu befragen. Vom Oberlandesgerichtspräsidenten traf darauf der Bescheid ein, die Behauptung, Mertens habe erklärt, die Anzeige im Aufträge mehrerer jüdischer Kausleute ausgegeben zu haben, sei nicht zutreffend; die Schalterbeamtin der Firma Grieösch bestreitet das. (Als Beweis war von unserer Ortsgruppe das Zeugnis des Zeitungsverlegers Julius Griebsch angeboten worden.) Ferner haben sowohl Mertens wie der Gerichtsdiener Hölscher unwiderlegt behauptet, daß sie sich um den Inhalt der Anzeige gar nicht gekümmert hätten. Die Untersuchung habe jedoch ergeben, daß ein anderer Beamter des Oberlandesgerichts die Einrückung der Anzeige veranlaßt habe. Diesem Beamten sei zwar die große Aufregung infolge des Wahlkampfes zugute zu halten, und seine Versicherung, daß er eine Beleidigung der Juden nicht beabsichtigt habe, verdiene Glauben; doch müsse seine Handlungsweise, die eine Irreführung der Zeitungsleser bezweckte, in hohem Grade mißbilligt und als eines Beamten unwürdig bezeichnet werden. Gegen den Beamten sei deshalb im Menstaufsichtswege das Geeignete veranlaßt worden. Es fällt auf, daß in dem Bescheid der Name dieses Beamten verschwiegen wird. Auch -wird nicht mitgeteilt, was gegen den Beamten geschehen ist. Der Ausdruck, „Das Geeignete sei veranlaßt worden", ist recht nichtssagend.

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