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Im deutschen Reich · 1919-03-01 · Heft 3 (März 1919) · p. 136

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
25 (1919)
Issue
Heft 3 (März 1919)
Article
Gefängnispfarrer und Rabbiner
Date
1919-03-01
Page
136 (sequence 2)
Language
German
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136 Im deutschen Reich er im evangelischen Religionsunterricht im Bismarck-Realgymnasium getan hatte, gepflogen wurde. Da Gefängnispfarrer Schmidt in feiner Antwort keine Genugtuung gegeben hatte, legte, wie erinnerlich, Rabbiner Dr. Jacob Beschwerde beim Provinzialschulkollegium in Münster ein. Die Antwort war ausweichend. Sie wies darauf hin, daß Gefängnispfarrer Schmidt den Religionsunterricht nur vorübergehend und vertretungsweise übernommen hatte, und er diese Beschäftigung am 1. Oktober aus eigenem Antrieb aufgegeöen habe. Rabbiner Dr. Jacob gab sich mit dieser ausweichenden, zu spät eintresfenden Antwort nicht zufrieden und richtete ein scharfes, vom 11. Oktober datiertes Schreiben an das Provinzialschulkollegium. Auf dieses Schreiben, das den Abschluß des von uns veröffentlichten Briefwechsels bildete, ist folgende Antwort eingegangen: „Aus die Beschwerde vom 11. Oktober d. I. Ihre Beschwerde vom 25. Juni d. I. wurde von uns an den Direktor des dortigen Bismarck-Realgymnasiums zur Aufklärung geschickt, kam aber mit der Auskunft zurück, daß der Gefängnispfarrer Schmidt den Hilfsunterricht an der Anstalt bereits ausgegeben habe. Schmidt unterrichtete aber damals noch aushilfsweise an der dortigen Oberrealschule; es wurden daher die weiteren Verhandlungen durch den Leiter dieser Anstalt geführt. Da unterdes die Herbstferien heran ge kommen waren, während deren Schmidt auf Urlaub ging, verzögerte sich die Erledigung der Angelegenheit, so daß der endgültige Bescheid Ihnen erst am 1. Oktober zugestellt werden konnte. Durch diese Verzögerung ist jedoch die Entscheidung selbst in nichts beeinflußt worden, so daß wir keine Veranlassung haben, in irgendeinem Punkte eine Veränderung herbeizuführen. — Im übrigen ist dem p. Schmidt von uns die Mißbilligung seines Unterrichtsverfahrens ausgesprochen und zur Kenntnis gebracht worden, und es ist von dem Vorgang der Dienstbehörde, der er im Hauptamt untersteht, Mitteilung gemacht worden. Nachdem Schmidt nunmehr aus dem Unterricht an den höheren Lehranstalten aus-geschieden ist, mithin Unzuträglichkeiten in der Richtung der Beanstandung nicht mehr eintreten können, sehen wir die Angelegenheit als für uns erledigt an. gez. Unterschrift. An den Rabbiner Herrn Dr. Jacob, Dortmund." Wir freuen uns, daß Gefängnispfarrer Schmidt doch nicht ganz ungestraft der Jugend im Religionsunterricht antisemitisches Gift einträufeln durfte. VereLrrsnachrichterr. Adressen von Kriegsteilnehmern. Der Verband Groß-Berliner Ortsgruppen des Centralrereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, Berlin SW. 68, Lindenstr. 13 KI, bittet die Mitglieder in Groß-Berlin und im Reiche um Mitteilung der Adressen von Kriegsteilnehmern, welche auf dem Boden unserer Anschauungen stehen. Der Verband Groß-Berliner Ortsgruppen hatte für den 26. Februar eine Vollversammlung nach dem Kaisersaal des Berliner Rheingold einberufen. Die Versammlung wies einen erfreulich starken Besuch auf. Geheimer Justizrat Dr. Eugen Fuchs, der Vorsitzende des Central-

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