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Im deutschen Reich · 1919-03-01 · Heft 3 (März 1919) · p. 97

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
25 (1919)
Issue
Heft 3 (März 1919)
Article
Inhalt
Date
1919-03-01
Page
97 (sequence 1)
Language
German
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Zm -eulscheu Reich. ZÄlchM des Ceutralverems deutscher Staatsbürger Wischen Glaubens. - -----—= Erscheint ZwöLfmal im Jahre. Der „Central - Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens" bezweckt, die deutschen Staatsbürger jüdischen Glaubens ohne Unterschied der religiösen und politischen Richtung zu sammeln, um sie in der tatkräftigen Wahrung ihrer staatsbürgerlichen und gesellschaftlichen Gleichstellung, sowie in der unbeirrten Pflege deutscher Gesinnung zu bestärken. (8 1 der Satzung des Vereins.) XXV. Icchrg. Berlin, März 1919. Ne. 3 Inhalt: Zur Frage eines jüdischen Kongresses in Deutschland. Von R.-A. Stern. — Was nun? Von Dr. Eugen Fuchs. — Zionistische Argumente. Von E. F. — Umschau. Von F. Sch. — Die Trennung von Staat und Kirche. (Schluß.) Von Dr. Leo Hirschfeld. — Di e' Freiejüdische Volkshoch sch ule. — Gefängnispfarrer und Rabbiner. — Vereinsnachrichten. — Vermischtes. — Bücherschau. — Briefkasten. — Inserate. Jur Frage eines jüdischen Kongresses in Deutschland. Von Rechtsanwalt Stern- Berlin. I. lieber die Notwendigkeit, einen jüdischen Kongreß in Deutschland abzuhalten, ist ein lebhafter Streit entbrannt. Diese Frage soll hier aus dem Spiel bleiben. Wenn eine Bewegung derart in die jüdische Oeffentlichkeit hineingetragen ist, daß sie schon zum Schlagwort für weite Kreise geworden ist, kann ein Verein wie der Centralverein von seiner demokratischen Grundauffassung des Judentums aus daran nicht-achtlos Vorbeigehen. Was versteht man unter einem jüdischen Kongreß? Die natürlichste und einfachste Auffassung ist die, daß er eine repräsentative Versammlung aller deutschen Juden zur Lösung gemeinschaftlicher praktischer Aufgaben, ev. auch zur Abgabe gemeinschaftlicher demonstrativer Erklärungen darstellen soll. Den Endzweck einer Kongreßbewegung und die inneren Beweggründe zur Abhaltung eines Kongresses kann man sich dabei ganz verschieden denken. Während die nationaljüdischen Kreise den Zweck des Kongresses erblicken in der „Feststellung des Zusammenhanges

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