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Im deutschen Reich · 1919-01-01 · Heft 1 (Januar 1919) · p. 45

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
25 (1919)
Issue
Heft 1 (Januar 1919)
Article
Vom österreichischen Antisemitismus
Date
1919-01-01
Page
45 (sequence 2)
Language
German
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Vermischtes 45 das vorgeschriebene Gelöbrns abzulegen. Der Staatssetretar machte die Herren darauf aufmerksam, daß nur diejenigen die Angelobung leisten können, die auf Grund der soeben veröffentlichten Gesetzesbestimmungen über das deutsch-österreichische SLaaLsbürgerrecht nicht als Ausländer zu betrachten seien. Bon den Bekermerrr des israelitischen Glaubens könne er das Gelöbnis nicht entgegennebnren, da nach der Definition des DeuLschösterreichischen Staatsrates nur 'ein Angehöriger der deutsche n Nation als Zur Deutsch-österreichischen Republik zugehörig betrachtet werden könne. Wegen der Zulassung der Juden müsse erst mit dem Jüdischen Natronalrat Rücksprache gepflogen werden. Generalstabsarzt Professor Dr. Alois Pick legte im eigener?Namen und im Namen der übrigen Aerzte mosaischer Konfession entschiedenen Protest gegen diese Auffassung ein. Er persönlich leiste' seit 81 Jahren Militärdienste und habe sich stets als treuer Deutscher und als DeuLfchösterreicher gefühlt. Nach diesem Protest verließen die Aerzte jüdischer Konfession, etwa 25 bis 80, den Saal, ohne das Gelöbnis abgelegt zu haben. Die „Nene Freie Presto" ln Wien schreibt hierzu: „Die Frage liegt nahe, ob auf den Schlachtfeldern in Galizien und in Russisch-Polen, im steinigen Karstaeöirge und in den Malariagegenden Albaniens die Militärärzte, aktive sowohl als -auch jene Tausende von Zivuärzten, die der Krieg über Nacht aus ihrer bürgerlichen Existenz hirmusgeworsen. hau mit der Gretchenfrage behelligt wurden, wie sie es mit der Religion hielte:?. Alle die Aerzte, die eines schönen Tages ihre Ordinationszimmer zusperren, auf ihre oft irr jahrzehntelanger, mühseliger Arbeit erworbene Praxis verzichten durften, haben wohl kaum geahnt, daß sie nach ihrer Rückkehr aus dem Felde sich gegen derlei rabulistische Spitzfindigkeiten zur Wehr setzen müßten. Der Staatssekretär für Volksgefundheit beruft sich au? den vom Verfassungsausschuß der Nationalversammlung angenommenen Gesetzentwurf über das deutsch-österreichische Staats- Äürgerrecht. Dieser Entwurf räumt allen jenen Personen, die seit dem 1. August 1914 im Gebiete der Republik Deutsch-Oesterreich ihren ordentlichen 'Wohnsitz haben, das Recht ein, durch einfache Erklärung die deutschösterreichische StaütsöürgerschQft zu erwerben. Ausdrücklich wird ausgesprochen, .daß die Erfüllung der gesetzlichen Wehrpflicht oder einer persönlichen Dienstleistung auf Grund des Kriegsdienstleistrmgsgesetzes und die dadurch bedingte Aüwest'nheil den ordentlichen Wohnsitz nicht unterbrechen. Der Sta-atsfekreLür stellte mm den Begriff des „Angehörigen der deutschen Nation" auf, von dem das Gesetz über das deutsch-österreichische SLaätsöürgerrecht keine Ahnung hat, und über besten Merkmale Dr. Kaup sich mit "dem 'Jüdischen' Nationalrat ins Einvernehmen setzen will. Es wäre dringend zu wünschen, daß der Herr Staatstekretär, unter dessen hygienischen Agenden allerdings die Gesetzeskenntnis nicht zu fallen scheint, von seinen rechtskundigen Amtskollegen schleunigst über den Inhalt und die Bedeutung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen aufgeklärt werde." PrchüK Wer hk Pogrome in Polen. Am 12. Dezember 1918 hat der französische Minister Pichon auf eine Anfrage des Linkssozialisten Moutet schristlich'folgende Antwort gegeben: „Die französische Negierung hat das Oberkommando der Orientarmee angewiesen, umgehend Unters n ch ungsto m m i f f t o n e n ab zu senden. Es hat von dem von den Alliierten" anerkannten polnischen Nationalkomitee verlangt, daß es seinen ganzen Einfluß einsetze, um dieser Unordnung ein Ende zu machen. Wir sind außerdem in enger Fühlung mit der englischen Regierung, um eventuell andere Maßnahmen anzuwenden. Die bisherigen Auskünfte sind widerspruchsvoll. Es scheint aber, als ob die bedauerlichen Ausschreitungen auf drei Umstünde zurückzufü'hren seien: Auf die in Unordnung erfolgende Rückkehr deutscher und russischer Gefangener, auf den

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