Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 24 (1918)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1918)
- Article
- Die Antisemiten und das Selbstbestimmungsrecht der Völker
- Date
- 1918-12-01
- Page
- 471 (sequence 2)
- Language
- German
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SBermiktjieö 471 Waffe toerben, auch % e g e v, bi € fremde Sippe, die heute mir gieriger Hand nach der Herrschaft über Deutschland greift. Jetzt reift auch unsere Saat. Jetzt wollen w i r uns selbstbesümmen durch Schluß der Grenzen gegen jede unerwünschte Zuwanderung, durch A usscheidung alles Judentums aus unferm geistigen' und wirtschaftlichen Leben und durch.Schaffung eines jüdischen Staates in Palästina auch dem jüdischen Volle zur Selbstbestimmung mit verhelfen." Der akademisch gebildete Herr Werner weiß natürlich, daß das Selbstbestimmunasrecht der Völker allerdings ans der Basis der Mehrheit beruht, daß aller eng mit diesem Rech^ die Pflicht des Schutzes der Minderheit zusammenhängt. Seine verblüffende Auslegung des Begriffes SeldstbestimlnuNgsr-echL ist weniger von beschränkter Denkfähigkeit. als öou einem wüst-unmoralischen Willen diktiert. Er wird nächstens noch behaupten, daß Wilson auf Grund des SelbstbesLimmungsrechts Judenpogrome verlange. Agrarische Dr2Letzer§er. Die antisemitische „W a h r h o i ih veröffentlicht unter der Ueberschrift „tzeirrr- und Garuifonkrieger" am 10. November einen längeren Aufsatz, ixt dem allerlei von angeblich vielen jüdischen Drückebergern und Reklamierten phantasiert wird. Dann aber schreibt sie in einem überraschenden Anfall von GerechtigkeiLsenchfinden so-gendes: Konservative Abgeordnete h^ben im Reichstag eine Anfrage an den Reichskanzler eingebracht, in der geforder: wird, die?.-v.-Leute in den KriegsgeseÜjchaften hinfort nicht mehr zu reklamieren. Ganz unsere Meinung. Aber zur Steuer der Wahrheit muß gesagt werden, daß auf diesem Gebiete auch auf dem Lande gesündigt wird. Es ist auffällig, daß d i e Gutsbesitzer samt und sonders Zu sind. Herren, die in Friedenszeiten besonderen Wert daraus legten, daß ihr militärischer Rang Zur Geltung kam, haben nach kurzer Kriegszeit gefunden, daß sie zu Hause nützlicher seien als im Felde. Vielfach entließ man die Wirtschafts-Inspektoren, damit die Unabkömmlichkeit des Gutsbesitzers dargetan wurde. Es soll zu^Feöen werden, daß die Sicherstellung der Ernährung unseres Volkes auch eine knegswirtschastliche Notwendigkeit ist Aber die Reklamationen in der Landwirtschaft sind d o ch 5 u u m f a u g r c i ch genehmigt; daß die mit den Laudratsamteru in guten Beziehungen stehenden Bauern hierbei auch Beteiligt sind, soll ebenfalls nicht unerroähnt öleiben. Es ist also dringende Abkehr von dem bisherigen System der Reklamationen geboten. Die „Wahrheit" erzählt damit nichts Neues. Es ist aber immerhin von Wert, daß derlei Feststellungen auch einmal in einem antisemitischen Blatt veröffentlicht werden. Indische TsssferkerL tm Kriegs. Von den zahlreichen Belegen, die der Weltkrieg für die Tapferkeit jüdischer Soldaten und Offiziere Geliefert stn. greifen wir noch folgenden heraus. Ein BataiLonsSefehl des II./24. üaycrischen Jnsanrerie-Regimenrs vom 22. Oktober 1918 lautet: „Am 20. Oktober griff der Gegner auf größerer Breite unsere Stellungen östlich von VouzierS an. An der Abwehr dieser Angriffe harren Teile meines Bataillons, insbesondere die 7. Kompagnie 'unter Führung des Leutnants d. Res. L ö w e n t h a l und ein Zug 2. M.-G.-K., einen wesentlichen Anteil. Eine völlig deckrmgslose Höhe besetzt haltend, wurde von der 7. Kompagnie imb der 2. M.-G.-K. jeglicher Versuch des Feindes, Boden zu gewinnen, verhindert. Es erfüll? mich mit ganz besonderer Freude, diese tapfere Stand-