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Im deutschen Reich · 1918-10-01 · Heft 10 (Oktober 1918) · p. 411

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
24 (1918)
Issue
Heft 10 (Oktober 1918)
Article
Jüdische Rekrutierung in Palästina
Date
1918-10-01
Page
411 (sequence 1)
Language
German
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Vermischtes 4ü Jüdische RekrrrjrsmZrrg irr Bs!äftrrra. Reuter teilt in einem Längeren Telegramm mit, daß in Palästina mit der Rekrutierung unter der jüdischen Bevölkerung begonnen worden sei. — Das ist also die Befreiung, die England den Völkern bringt. Sie müssen rücksichtslos für seine Interessen bluten! Daß sich England um das Völkerrecht nicht kümmert, wissen wir längst. Art. 44 der Schlußakte der Haager Konferenz vom 29. Juli 1899,!!. Konvention, betreffend den Landkrieg, lautet: „Es ist verboten, die Bevölkerung eines besetzten Gebietes zur Teilnahme an den Kriegs Unternehmungen gegen ihr eigenes Land zu zwingen." Jüdische GeseLschLsr für Landwirtschaft in Litauen. Der Heranbildung des jüdischen Elements zur Landwirtschaft will die in Wilna begründete Jüdische Gejellschast für Landwirtschaft A d o m a h (Erde) dienen, die die behördliche Genehmigung erhalten hat. Hauptziel ist Bodenerwerb durch Juden, Bodenbearbeitung, Erziehung und Ausbildung Mischer Landwirte und Landarbeiter, Ernährung der jüdischen Bevölkerung durch Lebensmittel von eigenem Boden. Die Agrarische Zurücksetzung der JuLsV in Bs!srr. Zu der Frage der Zurücksetzung der Juden in Polen in bezug auf ländliche Ansiedlung oder Pachtung von Land wird uns von unterrichteter Seite folgendes geschrieben: „Das ruffische Gesetz bestimmt, daß das sogenannte Rukazbauernland, also das Land der früher leibeigenen Bauern, nur von Personen erworben werden darf, die dem bäuerlichen Stande angehören. Es darf nicht erworben werden von adligen Großgrundbesitzern, Städtern, Kaufleuten und Juden. Hinsichtlich der Juden findet sich noch eine Sonderbestimmung, daß sie dieses Land auch nicht pachten dürfen. Offenbar befürchtete der Gesetzgeber, daß die Juden das Erwerbsverbot in Form von Pachtverträgen leicht umgehen würden. Die russischen Senatsentscheidungen waren widersprechend. Aeltere Entscheidungen sagten, daß der Jude in Polen überall wohnen dürfe, also dürfe er Rukazbauernland auch zu Wohnzwecken (aber nicht zur landwirtschaftlichen Ausnutzung) pachten; spätere Entscheidungen sagten, daß das Gesetz streng auszulegen sei; Juden dürften also auch zu Wohnzwecken dieses Land nicht pachten. Der Grundgedanke dieses Gesetzes ist durchaus gesund. Das Land soll den Bauen erhalten bleiben. Niemals wird ein ernsthafter Politiker sich öereitfinden können, an der Grundlage des Gesetzes zu rütteln; er würde damit dem Lande einen schlechten Dienst erweisen, er würde auch bei den Bauern einen Sturm der Entrüstung Hervorrufen. Die jüdischen Politiker erwecken, weil sie das Gesetz überhaupt nicht kennen, mit ihren Zeitungsschreibereien vielfach den Eindruck, als ob im Interesse der Juden dieses vernünftige bauernsreundliche Gesetz aufgehoben werden soll. Es müßte von jüdischer Seite immer betont werden, daß das Gesetz als gesund und vernünftig anerkannt wird. Bauernland soll dem Bauer verbleiben. Anzustreben ist aber, daß das Gesetz wie folgt geändert wird: 1. Auch der jüdische Bauer kann Rukazbauernland erwerben. 2. Die Ausnahmebestimmungen hinsichtlich des Pachtens durch Juden müßten ausgehoben werden. Dabei wäre daraus aufmerksam zu machen, daß.ganz allgemein Pachtverträge, die einen verschleierten Kauf darstellen, ungültig sind. Ich habe die Hofnung, daß wenn polnische jüdische Organisationen sich in dieser Richtung bemühen, eine Aenderung des Gesetzes vüV. den polnischen Instanzen zu erreichen ist.

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