Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 24 (1918)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1918)
- Article
- Der Inhaber des Zahnwarenhauses Eduard Eicke in Frankfurt a. M.
- Date
- 1918-10-01
- Page
- 408 (sequence 2)
- Language
- German
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468 Im deutschen Reich nichts einzuwenden und bitte uns, eine Berichtigung zu bringen. Das Lun wir hiermit gern. Antisemitische Kaöarettsortrage. In einem Breslauer Kabarett p-r im August eiin Vortragstünstler R e 6 auf, der, obwohl selber Jude,sichnicht entblödete, durch ein antisemitisches Couplet zum Judenhaß auszureizen. Das Couplet handelte von zwei Schiebern Meyer und Jtzig aus Kattowitz, die als Erzgauner geschildert werden. Wie uns mitgeteilt wird, wurde das Verlangen einer Breslauer jüdischen Vereinigung, dieses Couplet ausfallen zu lassen, sowohl vom Vortragenden als auch vom Wirt glatt abgelehnt, trotzdem unterblieb an dem betreffenden Abend der Vortrags jedenfalls aus Furcht vor einem Skandal. Würden die Juden überall und stets dasselbe Ehrgefühl und die gleiche Selbstachtung haben, die die Breslauer Herren bekundeten, so würde es bald zu den Seltenheiten gehören, daß derartige antisemitische Couplets vorgetragen würden. Leider aber fühlen sich viele Juden verpflichtet, bei solchen Couplets noch mitzulachen, sei es, um den christlichen Nachbarn möglichst nicht Zu Verraten, daß sie zur gleichen Glaubensgemeinschaft gehören, fei es, um ihre „Vorurteilslosigkeit" zu zeigen. Noch schlimmer ist es, wenn auch noch der Vortragende selber ein Jude ist. Je mehr Selbstachtung, desto mehr wird man auch von den anderen geachtet. OsfizierswahLen m B^ern. Auf eine Anfrage nach den Fragebogen für die Aspiranten zum Reserveoffizier in Bayern hat das bayerische K r i e g s m i n i st e r i u m eine Antwort gegeben, in der es heißt: „Nach der Allerhöchsten Entschließung vom 4. Oktob. 1915 kann von der Einforderung eines Zeugnisses über die bürgerlichen und sonstigen Verhältnisse des Aspiranten abgesehen werden, wenn der Truppenkommandeur die Verhältnisse für genügend geklärt erachtet. Hält er noch Erhebungen über die Person und die Verhältnisse des Vorzuschlagenden für notwendig, so haben diese Erhebungen sich lediglich darauf zu beschränken, ob Nachteiliges über die Führung des betrefsennden Osfiziersaspiranten in seinem bürgerlichen Leben oorliegt ober nicht, weil für die Beförderung lediglich die Tüchtigkeit und der Wert der ganzen Persönlichkeit ausschlaggebend sein soll. Es besieht sonach kein Anlaß zur Benutzung eines Fragebogens, wie er anscheinend noch von einzelnen Stellen ausgegeben wird." Gegen den Antisemitismus im Heer. Von vertrauenswürdiger Seite sind uns Klagen darüber zugegangen, daß Oberleutnant W. in Straßburg unter dem Küchenpersonal seiner Batterie die grob-antisemitische Schrift „Die Juden im Handel" von Stoltheim habe kursieren lassen mit der Mahnung, sie eifrig zu studieren. Auch vorher habe er für antisemitische Pamphlete Reklame gemacht. Auf die Beschwerde des Centralvereins an die Vorgesetzte Dienstbehörde hat der Batteriekommandeur erwidert: Oberleutnant W. gebe an, daß er jenes antisemitische Buch gelegentlich einer Küchenrevision habe liegen lassen, es sei ihm kurze Zeit daraus wieder zugestellt worden; er habe das Personal nicht zum Studium des Buches aufgefordert. Diese Angaben seien von den Küchenmannschaften bestätigt worden. Der Kommandeur habe aber den Oberleutnant darauf hingewiesen, „daß eine derartige Propaganda im Heer überhaupt und unter den jetzigen Verhältnissen ganz besonders zu verwerfen sei" und ihm befohlen, „sich jeglicher diesbezüglichen Betätigung irgendwelcher Art zu enthalten". Das tapfere Schneiderlein. Von einem feldgrauen Leser werden wir auf eine Stelle aufmerksam gemacht, die den auch heute noch reizvollen Erinnerungen an den Feldzug von 1815 entnommen ist, die Will t« bald Alexis viele Jahre später unter dem Titel „Als Krregssrei-