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Im deutschen Reich · 1918-09-01 · Heft 9 (September 1918) · p. 360

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
24 (1918)
Issue
Heft 9 (September 1918)
Article
Die Betreuung des Judentums im Herrenhaus
Date
1918-09-01
Page
360 (sequence 2)
Language
German
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360 Im deutschen Reich Bloße Erklärungen der Königlichen Staatsregierung, so dankenswert diese an sich auch sein mögen, bieten keine Gewähr für die Zukunft und die Vertröstung der jüdischen Religio ns g emeins ch a? t hieraus bietet keinen Ersatz für die gesetzliche Vertretung." Deutsche Grenzsperre gegen Ostjuden» Die „Jüdische Rundschau" teilt mit, daß in letzter Zeit 'eine vollständige Grenzsperre gegen die Ostjuden eingeführt worden sei; sogar diejenigen jüdischen Arbeiter, die mit Urlaub ihrer Arbeitgeber zum Besuch ihrer Angehörigen nach dem besetzten Gebiet fahren, werden an der Rückreise nach Deutschland gehindert, wobei sogar eine Kaution von 100 bis 200 Mark verfalle, die sie als Sicherheit dafür, daß sie an ihre Arbeitsstätte zurückkehren, hmLerle-gen mußten. Wir kommen auf diese Aufsehen erregende Angelegenheit noch zurück. DienstLLsreümrrZ und UrlauL m den Mischen Heröstssier- Lügeu. Das preußische Kr ie g s m i n i st er i u m hat durch Verfügung vom 20. Juli den in Betracht kommen den Stellen folgende Wünsche betr. die jüdischen Herbstfeiermge mit dem AnheimsLeCen mitgeteilt, ihnen zu entsprechen, soweit es angängig ist und sich mit den dienstlichen Interessen vermnbaren läßt. Die bevorstehenden jüdischen Heröstfeiertage fallen auf folgende Termine: Neujahrsfest: Beginn: Freitag, der: 6. September, abends. Ende: Sonntag, den 8. September, abends. V e rsö h n u n a,s t a G Beginn: Sonntag, den 15. September, nachmittags. Ende: Montag, den 16. September, abends. L a u b h ü L t e n f e st. Beginn: Freitag, den 20. September, abends. Ende: Sonntag, den 22. September, abends. S ch l u tz f e st. Beginn: Freitag, den 27. September, abends. Für die an der Front befindlichen Manschalten: a) Dienflöefreiung am Verso hnungstage, beginnend eine Stunde vor Sonnenuntergang des Vorabends und schließend mit Eintritt der Nacht; soweit möglich und mit der Kriegslage vereinbar, Bienflöefreiung an den übrigen Feiertagen, b) Gelegenheit zur Begehung des Neujahrsfeste s und Versöhnungsfestes, sowie möglich auch der anderen Feiertage durch gemeinsamen Gottesdienst. — Soweit Zentral-Gottesdienste größerer Verbände veranstaltet werden, Berücksichtigung des religiösen Reiseoeröotes derart, daß die Mannschaften vor Beginn des Feiertages am Orte des Gottesdienstes eintreffen und ihn erst nach Schluß desselben zu verlassen brauchen. Wegen Regelung der Einzelheiten werden sich die Feldraböiner an die Armee-Oberkommandos, denen sie zngeteilt sind, wenden. — Bei der Erteilung von Heimaturlaub an die im Felde befindlichen jüdischen Mannschaften möglichste Berücksichtigung der Feiertagszeit. Für die in den heimatlichen Garnisonen und an festen Standorten in der Etappe befindlichen Mannschaften: a) soweit mit den dienstlichen Interessen vereinbar Heimaturlaub oder Urlaub zur nächstgelegenen jüdischen Gemeinde:, b) soweit sich der Urlaub nicht ermöglichen läßt, Dienstbefreiung an den FestLagem — Bon einem mit Reisen verbundenen Urlaub können strenggläubige jüdische Mannschaften nur dann Gebrauch machen, wenn ihnen die Möglichkeit gewährt wirtz, die Reife selbst vor Beginn und nach Ende des Feiertages zurückzulegen. Vorn Staatssekretär dos R e i ch s marine- Ä m t § ist eine entsprechende Verfügung an die in Betracht kommenden Dienststellen unterm 27. Juni ergangen. Auszeichnungen» Dem jüdischen Sergeanten Arthur Metzer aus Mülheim a. d. Ruhr, Sohn des Gastwirts Julius Meyer, wurde, wie die „Mülheimer Zeitung" dom 22. Juli meldet, vom Kaiser das Ritter-

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