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Im deutschen Reich · 1918-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1918) · p. 314

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
24 (1918)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1918)
Article
Hermann Bielohlawek [Nachricht]
Date
1918-07-01
Page
314 (sequence 2)
Language
German
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314 Im deutschen Reich fein Ausspruch: „Die Bücher Hab' i eh' g'sreffen", womit er seiner Abneigung gegen jede Wissenschaft Ausdruck gab. Später hatte seine Gassenpopularität so nachgelassen, Laß er bei den Wahlen zum ReichsraL und GemeinderaL durchfiel. Zuletzt hörte man nur noch wenig von ihm. * Die Kurverwaltung des thüringischen Bades Mafferderg versendet gedruckte Prospekte mit der Ueberschrift „Was wir wünschen". In diesen Prospekten wird eins thüringische ministerielle Verfügung gegen den Ankauf von Lebensmitteln durch Kurgästen ufw. wiedergegeben und im Anschluß daran mitgeteilt, daß im vorigen Jahr gegen diese Vorschriften häufig verstoßen worden sei, so daß sich der Bevölkerung eine größere Erbitterung bemächtigt Habs. Diese Erbitterung richte sich aber „nicht gegen die christlichen Badegäste, welche trotz der großen Nöte, unter denen auch sie zu leiden hatten, im allgemeinen von größeren (!) Lebensmittekeinkäufen Abstand genommen haben". Es seien aus diesen und noch anderen Gründen nur christliche Badegäste erwünscht.- Damit wird — trotz der gewundenen Ausdrucksweise — den jüdischen Badegästen der Vorwurf des Schleichhandels gemacht. Der Centralverein dt. St. jüd. Gl. hat sich deshalb am 29. Mai an die Kurverwaltung des Bades gewandt mit der Frage, ob sie Belege dafür in Händen habe, daß sich geraoe jüdische Kurgäste Verstöße gegen dre Lebensmittelverordnung zuschulden haben kommen lassen und ob sie hierfür den Wahrheitsbeweis antreten könne. Die Kurverwaltung Mafferderg hat hierauf in einem Schreiben vom 7. Juni ausweichend geantwortet und irgendeinen greifbaren Beweis für ihre Behauptung nicht angetreten. Es muß somit festgestellt werden, daß dis Kurverwaltung Mafferbergs die jüdischen Badegäste in gröblicher Weise in den Augen ihrer andersgläubigen Mitbürger herabsetzt, ohne in der Lage zu sein, tatsächliche Unterlagen für ihren Vorwurf Vorbringen zu können. Wir vertrauen dem Takte unserer Vereinsmitglieder und der Rücksicht, die sie der Allgemeinheit schulden, daß sie, wie das selbstverständlich ist, sich überall besonders bestreben, den gesetzlichen Vorschriften sich zu fügen. Wir wollen andererseits abwarten, ob in Mafferderg nach Verscheuchung des jüdischen Publikums die Klagen der Einheimischen über Hamsterer der Gäste aufhören werden. Daß auch Christen dort gehamstert haben, geht ja auch aus dem in sich widerspruchsvollen Rundschreiben der Kurverwaltung hervor, lim so verurteilenswerter die Anklage gegen die Juden. In Bayern sind es die „Preußen", in Mafferderg die „Juden", die am Bösen schuld fein sollen. Daß übrigens die Hamsterei nur Borwand ist für die antifsmitifche Gesinnung der Kurverwaltung, geht ja aus der Wendung hervor, daß aus diesen und noch anderen Gründen nur christliche Gäste gewünscht 'werden. Jedenfalls kann dort Hamsterei nur noch mit dem Taufschein in der Tasche getrieben werden. Antisemitisches Geschäftsgebaren. Der gedruckte Prospekt der Pension Fortuna in F l i n s b e r g enthält mit keiner Silbe einen Hinweis darauf, daß das Haus antisemitisch fei, d. h. nur christliche Gaste aufnehme. Auf diesen Prospekt hin haben eine Leipziger jüdische Familie, eine Berliner Verwandte und die Frau eines Stabsarztes mehrere Zimmer im voraus gemietet. Da die Leipziger Familie hinterher das Haus Fortuna in unserer Zeitschrift in der Liste antisemitischer Gasthäuser verzeichnst fand, fragte sie dort an, ob diese Angabe noch zutrefse. Darauf erfolgte eine Antwort, die auf jeden taktvollen und rechtlich denkenden Menschen verblüffend wirken muß. Die Besitzerinnen — Geschwister Thomas — antworteten nämlich, ihr Haus sei allerdings als christlich bekannt und nur ganz vereinzelt seien in ihm jüdische Herrschaften gewesen. 'Da sie, die Geschwister Th., annehmen, „daß Sie sich als jüdische Herrschaften in un-

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