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Im deutschen Reich · 1918-05-01 · Heft 5 (Mai 1918) · p. 223

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
24 (1918)
Issue
Heft 5 (Mai 1918)
Article
Kanzelantisemitismus und Konsistorium
Date
1918-05-01
Page
223 (sequence 2)
Language
German
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Vermachtes 223 vorr dort angegeben wird. Der ihr zugrunde Liegende Tatbestand — so heißt es weiter — stammt aus Berichten, die unwidersprochen durch die Tagespresse gegangen sind. Aus der Erklärung des genannten Geistlichen wie aus dem Zusammenhänge seiner Aeußerungen geht indes zweifelsfrei hervor, daß damit ausschließlich der Kriegswuchergeist, ohneein fertige Angriffe gegen das Judentum, getroffen werden sollte, und daß seine Ausführungen, richtig verstanden, nur in diesem Sinne gedeutet werden konnten." Die Mitteilungen des Vereins zur Abwehr des Antisemitismus bemerken hierzu u. a.: „Wenn die Aeußerung Pfarrer Kübels von einigermaßen gebildeten Christen, -zu denen die zählen, die mit dem Ausdruä der Entrüstung das Gehörte zu unserer Kenntnis brachten, es „richtig verstanden", d. h. in antisemitischem Sinne, wie mag erst die große Zahl der andersgearteten Kirchenbesucher die Predigt aufgefaßt haben, und was mögen sie daraus Gutes mit hinausgenommen haben ins tägliche Leben? Und noch eine andere Frage drängt sich auf: Seit wann ist es üblich, Zeitungsnachrichten nur deshalb, weil sie nach der Behauptung des Konfistoriums unwidersprochen durch die Tagespresse gegangen sind, als positiv feststehende Tatsachen anzusehen? Und wenn der Herr Pfarrer tatsächlich nur den KriegsWuchergeist geißeln wollte, weshalb sprach er von dem Gewinn, den der Jude einsteckt? Das Konsistorium sieht in seiner, von dem Konsistorialpräsidenten Dr. Ernst Unterzeichneten Antwort „nach den getroffenen Feststellungen unsere Zuschrift als erledigt an, und findet sich zu weiteren Maßnahmen nicht veranlaßt". Diese Auffassung, die keine Mißbilligung der nachgewiesenen, von der Kanzel herab erfolgten antisemitischen Aeußerung des Pfarrers Kübel enthält, läßt über den beklagenswerten Standpunkt des Konsistoriums ebensowenig Zweifel, wie über die wahre Gesinnung des Pfarrers selbst. Wir glauben daher, daß schon um deswillen die Angelegenheit in der Oeffentlichkeit erörtert zu werden verdient." Sehr richtig! Wir geben sie deshalb auch unfern Lesern zur Kenntnis mit drei Kennworten, die das Verhalten des Herrn Kübel besonders verurteilenswert machen: 1. Ungerechte Aufhetzung gegen Andersgläubige, 2. als Pfarrer von der Kanzel herab, 3. während der Kriegszeit innerhalb des Burgfriedens. Aus der luftigen Ecke. Herrn Wolf Grant gibt die Abfertigung in der Februarnummer unserer Zeitschrift (..Antisemitischer Kulturtiefstand") noch einmal Veranlassung, eine größere Anzahl von Sätzen zusammenzustellen. Er schreibt in den „Deutschvölkischen Blättern" vom 26. April u. «.folgendes: „Ich werde auch mit einer „vornehmen" Gebärde abgetan. Wiewohl ich weiß, wie der urteilslose Teil unserer lieben Landsleute gerade aus diese „vornehmen Gebärden" hereinfällt, rege ich mich über die unsachliche persönliche Kampfesweise der „Mitbürger" nickt weiter auf, sondern begnüge mich mit dem Rat, sich einmal das Bild des Verfassers jenes Angriffs auf mich vorzustellen. Zugleich aber rate ich auch, sich das Lachen, das dieses Bild verursacht, zu verbeißen und darüber nachzrrdenken, wer eigentlich unseren „Mitbürgern" die Vollmacht erteilt hat, sich als Wortführer des Deutschtums aufzuspielen. Jene Korrespondenz (des Centralvereins) behauptet, die Juden hätten viel für die „Verbreitung" der deutschen Dichter und Philosophen getan, Gott sei's geklagt, es ist wahr. Sie haben sich das Monopol des deutschen Großverlags, der großen Presse und der Bühne angeeignet, denn sie sind die Herren der Banken und Börsen, und dieses Handelsmonopol macht es uns Deutschen nicht Möglich, noch mehr für unsere Geistesgrößen zu tun. Sie „verbreiten" sie, wie man einen Handelsartikel verbreitet, auf den Markt

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