Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 24 (1918)
- Issue
- Heft 4 (April 1918)
- Article
- Einen antisemitischen Vorstoß
- Date
- 1918-04-01
- Page
- 176 (sequence 2)
- Language
- German
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Im deutschen Reich 178 als Urheber fauliger Ethik zu unterlassen! Wir brauchen uns mir diesem Geschwätz nicht weiter zu befassen; denn dem Vorstoß des antisemitischen Arztes, der sich, wie aus dem Bericht hervorgeht, nicht einmal geistig Ln irgendwelche Unkosten gestürzt, sondern nachgesprochen hat, was andere erfunden haben, ist in der StadtverordneLsnsitzung sofort entgegengetreten worden, und Herr tzertzog hatte den Erfolg, daß der Magistratsantrag mit 17 von 25 Stimmen angenommen wurde. Nicht nur der Stadtverordneten-Vorsteher, Kommerzienrat Freudenberg, die Stadtverordneten Justizrat Landsberg und Mittelschullehrer g. Ä Hilger wiesen den Hetzer in die Schranken, sondern auch der Erste Bürgermeister C a s s e b a u m sprach sein Bedauern über die Ausführungen Hertzogs aus, die „gar nicht zeitgemäß und für Schweidnitz nicht zutreffend feien*. — Was wird nun Herr Hertzog tun, nachdem tz erkannt hat, daß Schweidnitz doch schon zu den „verjudeten" Städten gehört? Ob er auswandern und damit dem Frieden der Stadt dienen wird? Wir glauben es kaum, und so wird in Schweidnitz fortan gegen ben Widerstand eines Arztes für den Unterricht der jüdischen Kinder in Religion, Ethik und Moral gesorgt werden müssen gSegn&Mgimg Hilsners. Durch die Amnestie Kaiser Karls, die anläßlich der Geburt des jüngsten Sohnes des österreichischen Kaiserpaares, des Erzherzogs Mrrl Ludwig, erlassen worden ist, ist auch Leopold Hilsner aus achtzehnjähriger Kerkers ch a s t befreit worden. Damit wird die Erinnerung an eine jener düsteren Ritualmordbeschuldigungen geweckt, die von Zeit ßü Zeit das Antlitz der Zivilisation beflecken. Leopold Hilsner stand Mitte September 1899 vor den Kuttenberger Geschworenen unter der Anklage, das Dienstmädchen Agnes Hruza aus rituellen Gründen ermordet zu haben. Der Schuldfpruch der Geschworenen hatte seine Verurteilung zum Tod durch den Strang zur Folge. Dieses Urteil wurde Ende April 1609 vom Kasscmonshvs aufgehoben und der Prozeß zu neuerlicher Verhandlung an das Kreisgericht Pisek verwiesen. Hier n>ar er nun nicht nur des früheren Delikts, sondern auch des Mordes an der Dienstmagd Klima beschuldigt. Abermals stand der Ritualmord im Vordergründe, und nach fünftägiger Verhandlung, bei der Ls zu dramatischen Zwischenfällen zwischen Br. Baxa unb dem Verteidiger Hilsners, Dr. Zdenko Aurednicek kam, wurde Hilsner von den Geschworenen schuldig erkannt, die Morde aus rituellen Ursachen verübt zu haben. Die medizinische Fakultät der Prager Universität hatte vergeblich diesen Verdacht mit größter Schärfe widerlegt. Der Schuldspruch war auf Indizien aufgebaut worden. Der Kronzeuge hatte seine Wahrnehmungen auf eine Entfernung von mehr als dreiviertel Kilometer gemacht! In den Aussagen der anderen Zeugen wurden vom Verteidiger Hilsners Widersprüche und Unwahrheiten feftgefteüt, der Alibibeweis Hilsners konnte als gelungen bezeichnet werden; aber alles das half nichts, Hilsner wurde zum Tode verurteilt. Nach der Urteilsverkündigung fanden in Pisek stürmische antisemitische Kundgebungen statt, schon lange vorher hatten die Ehristlichsozialen eine ungemein heftige Agitation entfaltet. Der Kaffationshos, der das Urteil bestätigte, milderte die rituellen in sexuelle Motive. Infolge der Begnadigung durch Kaiser Franz