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Im deutschen Reich · 1918-03-01 · Heft 3 (März 1918) · p. 135

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
24 (1918)
Issue
Heft 3 (März 1918)
Article
Gleichberechtigung der Juden in Finnland
Date
1918-03-01
Page
135 (sequence 2)
Language
German
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Zeitungsstimmen 135 mit nach Zivilrecht geschlossen werden. Das Gesetz, wonach Nichtchristen keine Zeugen vor Gericht sein dürfen, findet auf die Juden keine Anwendung mehr. Der Gesetzentwurf ist am 22. Dezember durch den Landtag angenommen, ist also zum Gesetz geworden. Zeitrrngsstimmerr. Die „Deutsche Zeitung", das Hauptorgan der Alldeutschen, hat am 15. Januar einen viel beachteten Artikel des Geh. Regierungsrates Georg Fritz: „Deutsche Bedingungen für den Zionstart und völkische Selbstverwaltung der Ostjuden" veröffentlicht. Der Artikel, auf den wir noch nachträglich eingehen, weil er in der Oeffentlichkeit viel Beachtung gefunden hat, gelangt zu folgenden Ergebnissen: „Oesterreich, und besonders Wien, ist bereits von Galiziern überschwemmt, die sich der Rückbeförderung zu entziehen wissen. Das gleiche Schicksal droht dem Deutschen Reiche von den polnischen und russischen Juden. Was eine solche Ueberschwemmung mit sittlich minderwertigen, von brutalstem Erwerbstrieb geleiteten Fremdlingen für unsere durch den Krieg erschütterte Volkswirtschaft und für unser ganzes Volksleben, zumal in den Kleinstädten und auf dem flachen Lande, bedeuten würde, bedarf keiner näheren Ausführung. Unsere heimische Judenschaft würde durch diese Zufuhr zwar zahlenmäßig und rassisch bedeutend gestärkt, ihre Assimilationsbestrebungen aber durch die beschämende Verwandtschaft gehemmt werden; ein Wiederaufleben des Antisemitismus wäre mit Sicherheit zu erwarten, der die unumgängliche Zurückverweisung der Emdringlinge durchsetzen, aber auch die bürgerliche Gleichstellung der eingesessenen Judenschaft erheblich gefährden würde. Daher wünscht diese mit uns, daß Vorkehrungen getroffen werden, die eine Masseneinwanderung ihrer östlichen Volksgenossen verhindern. Wir erblicken eine wirksame Abwehr nur in dem schleunigen Erlaß eines Einwanderungsgesetzes, das klar und ohne Scheu vor jüdischer Empfindlichkeit die Grenzen des Reiches der Zuwanderung fremder Juden versperrt, wobei als Merkmal nicht die Religion, sondern die Abstammung von jüdischen Vorfahren fremder Staatsangehörigkeit zu gelten hat." Herr Geheimrat Fritz wird für seine" Sorge um die deutschen Juden sicherlich nicht auf unseren Dank rechnen; es ist den deutschen Juden keineswegs erwünscht, wenn sie und ihr mögliches Schicksal vorgeschoben werden, um Ausnahmegesetze gegen ausländische Juden zu unterstützen. Die Sorge des Verfaffers würde auch überflüssig werden, wenn die Juden im Osten frei werden und sich wirtschaftlich regen können. Sie werden dann gar nicht daran denken, auszuwandern; sie würden im Lande bleiben, womöglich würden dann noch viele in Deutschland lebende Ostjuden in ihre Heimat zurückkehren. Wir wollen übrigens nicht verhehlen, daß auch Geheimrat Fritz neben dem Einwanderungsausnahmegesetz empfiehlt, alle Bestrebungen zu unterstützen, die auf eine Besserstellung der Juden in Polen, Rußland, der Ukraine und Rumänien Zielen: Bürgerliche Gleichberechtigung, womöglich politische Autonomie, Handelsfreiheit und Freizügigkeit in diesen Ländern. In diesem Zusammenhang wünscht er auch eine Förderung der palästinensischen Bestrebungen der Zionisten unter der Voraussetzung türkischer Oberhoheit und Aufsicht der Mittelmächte.

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