Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 24 (1918)
- Issue
- Heft 3 (März 1918)
- Article
- Zusammenschluß der jüdischen Gemeinden in Preußen
- Date
- 1918-03-01
- Page
- 134 (sequence 2)
- Language
- German
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134 Im deutschen Reich aufzunehmen und hat bei dem Verbände der Deutschen Iluden angefragt, ob er sich an dieser Arbeit wie früher beteiligen wolle. Der' große Ausschuß des Verbandes hat beschlossen, an diesen Arbeiten sich wieder zu beteiligen. Die Frage der Stellung von Anträgen bei der Regierung oder dem Landtag bleibt für den geeigneten Zeitpunkt Vorbehalten. Errr Ausspruch des preußischen Ministers des Innern Dr. Dreurs muß zurückgewiesen werden. Als im- Landtagsausschuß für die Wahlreform über die Vertretung der jüdischen Religionsgemeinschaft im Herrenhause beraten wurde, erklärte der Minister nach einem in der Presse veröffentlichten Bericht zwar die Bereitwilligkeit der Regierung, die Berufung durch königliches Vertrauen vorzuschlagen; ein Präsentationsrecht jedoch sei nicht angängig, weil so gut wie die Juden dann auch die Altlutheraner und Altkatholiken ein Präsentationsrecht verlangen könnten. Mlutheraner und Altkatholiken sind Sekten bestehender Religionsgemeinschaften, wahrend die Juden keine Sekte, sondern eine selbständige Religionsgemeinschaft sind. Das „Haus Israels". Der Londoner Chiefrabbi Dt. Hertz hatte sich mit einer Adresse an den König Georg von England gewandt, in der er als geistliches Haupt der jüdischen Gemeinden des britischen Reiches erklärt: „Die Besetzung Jerusalems ließ die Herzen von Millionen meiner Brüder in der ganzen Welt höher schlagen . . . Das Haus Israels, das seit 2500 Jahren Jerusalem über den Gipfel seiner Freude stellte, betet glühend, daß allenthalben die heroischen Anstrengungen von Eurer Majestät Kräften schnellstens mit vollständigem und dauerhaftem Erfolg gekrönt sein mögen." Darauf hat das bekannte englischjüdische Organ „Jewish Chronicle" eine Zuschrift veröffentlicht, die an der Hertzschen Kundgebung folgende Kritik übt: „Bei allem Respekt vor dem höheren Wissen des Chiefrabbi, scheint das Haus Israels nichts Derartiges zu tun. Es ist ein Haus, das in sich selbst geteilt ist. Was das Haus Israels in Rußland tut, weiß niemand genau. Mer das Haus Israels in Deutschland und Oesterreich und in Bulgarien und der Türkei betet mit aller Inbrunst für die Niederlage der britischen Waffen und für den Erfolg der Feinde des Königs, und Dr. Hertz' Versicherungen gegenüber König Georg scheinen mir sehr unglücklich gewählt. Das ist weit mehr als ein Wortstreit. Es reißt die nationalen Grenzen des gegenwärtigen Krieges mittendurch und gibt vor, daß das Haus Israels eine Art internationale Loyalität hat zu jedem Lande, dem es zufällig gelingt, Palästina zu erobern. Wenn Marschall Hindenburg mit seinen Kräften eine Diversion macht, um morgen General Allenby aus Palästina herauszubringen, wäre dann der Großrabbiner von Deutschland berechtigt, seinem Kriegsherrn zu versichern, daß das Haus Israels einstimmig für den Sieg der deutschen Waffen bete?" Gleichberechtigung der Juden in Finnland. Die finnländische Seimkommission für die Grundgesetze hat entsprechend dem im finnlandischen Seim angebrachten Gesetzentwurf die Gleichberechtigung der Juden in Finnland beschlossen. Nach diesem Beschluß besteht das Gesetzprojekt aus fünf Punkten. Die Juden können nun, gleich den Bürgern anderer Länder, auf Gesuch finnländische Bürger werden. Die jüdischen Bürger von Finnland können, wie andere finnländische Bürger nichtlutherifchen Glaubens,. Staatsstellungen einnehmen, sowie Gemeinden und religiöse Gesellschaften bilden. Die Verehelichungen zwischen Juden dürfen nach dem Zivilrecht wie auch nach den jüdischen Sitten, die gemischten Ehen