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Im deutschen Reich · 1918-03-01 · Heft 3 (März 1918) · p. 132

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
24 (1918)
Issue
Heft 3 (März 1918)
Article
Die Schweinewirtschaft in der Papierversorgung
Date
1918-03-01
Page
132 (sequence 2)
Language
German
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132 Im deutschen Reich des Betriebes, weil es den „Berliner kriegsbefrei Len Judenjünglingen" so gefällt. Diese bajuvarischen Grobheiten würden mir Behagen von der Bruhnschen „Wahrheit" (Nr. 8 vom 23. Februar 1918) abgedruckt. Die Bemerkung von den kriegsbefreiten Judenjünglingen entspricht natürlich nicht der Wahrheit. Wir kommen darauf noch zurück. 1376 Prozent Gewinn an Waschpulver. Unter dieser Spitzmarke hatte die „Deutsche Tageszeitung" im März vorigen Jahres über die Verurteilung des Kaufmanns Felix Rechnitz in Chemnitz zu sechs Monaten Gefängnis wegen Kriegswuchers berichtet. Wie wir erfahren, ist Kaufmann Rechnitz in der Berufungsinstanz sreigesprachen worden. Wir dürfen wohl annehmen, daß die „Deutsche Tageszeitung" diese wesentliche Ergänzung ihrer damaligen Notiz Nachträgen wird. Sein Charakter wird als jüdisch bezeichnet. Das Auskunstsbureau Benno Werner in Berlin SW., Hallesche Str. 15, hat einem Kunden auf seine Anfrage über die Verhältnisse einer (christlichen) Firma u. a. geschrieben: „Der Mann ist tüchtig und fleißig, sein Charakter wird als jüdisch bezeichnet." Auf das Ersuchen des Kunden, ihm Aufklärung über diese Charakterbezeichnung zu geben, antwortete Herr Werner: „Ich verstehe darunter einen Mann, der in jeder Weise seinen Vorteil zu wahren sucht und in den Mitteln nicht wählerisch ist." Das also ist jüdischer Charakter! Daß das Auskunftsbureau Werner das Wort Friedrichs des Großen kennen sollte: „Keine Religion entfernt sich in der Frage des Sittlichen viel von der anderen", dürste man wohl kaum verlangen; aber vielleicht weiß der Herr aus dem jetzigen Kriege, daß die Ententemächte den von ihm als „jüdisch" Lezeichneten Charakter als deutsch, die Mittelmächte dagegen ihn als englisch oder amerikanisch bezeichnen. Im übrigen ist „jüdisch" für den geistig beschrankten Antisemiten alles das, was ihm im Kampf ums Dasein unbeguem ist. Das Auskunstsbureau mag vielleicht über gewisse Fragen brauchbare Auskünfte geben können, für Auskünfte über Charakter ist es nach dieser Probe kaum kompetent. Gegen unser Vorstandsmitglied, Herrn Landtagsaögeordneten Justizrat Dr. Cohn-Dessau sind in letzter Zeit in verschiedenen Blättern hämische Angriffe gerichtet worden. Sie beziehen sich auf die Angelegenheit des Dessauer Oberbürgermeisters Dr. Ebeling (Unregelmäßigkeiten in der Lebensmittelverteilung) und auf eine Aenderung des Wahlrechts für die Dessauer jüdische Gemeinde. In Wahrheit liegt die Sache so: Abgeordneter Dr. Cohn ist als Stadtverordnetenvorsteher an hervorragender Stelle an der Führung der städtischen Geschäfte beteiligt. ■ Seine Untersuchung über Unregelmäßigkeiten des Oberbürgermeisters, Geh. Regierungsrats Dr. Ebeling bei der Lebensmittelverteilung hat diesen, dessen antisemitisches Gebaren noch von früheren Zusammenstößen - mit Dr. Cohn bekannt ist, zum Rücktritt gezwungen. Als seinen Nachfolger hat Dr. Cohn den freisinnigen Stadtrat Hesse vorgeschlagen, dessen Wahl dann auch mit großer Mehrheit erfolgte. Die politischen Gegner des Abgeordneten Dr. Cohn waren darüber entrüstet und haben sich zu heftigen Angriffen gegen ihn verstiegen. Die Dessauer Organisation der Fortschrittlichen Volkspartei hat nun in folgender einstimmig gefaßtem Entschließung zu den Angriffen Stellung genommen: „Die Versammlung dankt den fortschrittlichen Stadtverordneten für ihre erfolgreiche Mitwirkung bei der Abstellung der in der Stadtverwaltung hervorgetretenen Mängel und stellt fest, daß der Stadtverordnetenvorsteher Dr. Cohn die ihm obliegende Kontrolle der Stadtverwaltung pflichtgemäß ausgeübt hat. Die Versammlung stellt ferner fest, daß die Wahlrechtsänderung in der hiesigen jüdischen Gemeinde zur Sicherstellung der (aus der Erbschaft der Baronin von Cohn-Oppenheim herrührenden) Stiftungsmillionen in dem kleinen Kreise der Gemeindemitglieder den pekuniär interessierten

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