Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 24 (1918)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1918)
- Article
- Gerichtliche Ahndung eines antisemitischen Schmähbriefes
- Date
- 1918-01-01
- Page
- 34 (sequence 1)
- Language
- German
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34 Im Deutschen Reich.- Vermischtes. Gerichtliche Abnörrng eines antisemitischen Lchmähbrieses. In Breslau, wurde der Hausbesitzer Woritz Schulze wegen ^Beleidigung des Kaufmanns Max Abel in Breslau vom Schöffengericht zu 300 M. Geldstrafe verurteilt. Der Urteilsbegründung entnehmen wir folgende Stelle des beleidigenden Schreibens, das der Angeklagte an die jüdische Iran des christlichen Herrn Abel gerichtet hat: „Seit 1882 Mitglied des! Vereins deutscher Studenten stehe ich noch heute auf dem richtigen Standpunkt, daß der Jude international özw. heimatlos den Parasit der Menschheit bildet, und verstehe, daß die armen,- ausgesaugten Aussen den richtigen Instinkt (als Analphabeten) entwickelten, als sie die P o - grome gegen die Juden abhielten. Heereslieferungen haben auch in diesem Kriege fast nur Juden! Hoffen und wünschen wir deshalb nach dem Kriege einen kräftigen Antisemitismus wie zu Bismarcks Zeiten. Aebrigens halte ich es für unter meiner Würde, ferner noch ein Wort mit Ihnen zu wechseln,* Die Urteilsbegründung selbst führt u. a. aus: „Die mehr als ausfallende unflätige Beschimpfung der Juden und mit ihnen der Ehefrau und auch des PrivaLklagers verdiente nach GerichtsansichL eine fühlbare Strafe, die auch nicht * etwa mit Rücksicht auf die Nervosität und Gereiztheit des Angeklagten niedriger bemessen werden konnte,* Jüdische Angestellte finden bei der Firma Gebr. A v e u a r i u s, Charlottenburg, (Inhaber Or, Curt Avenarius), grundsätzlich keine Beschäftigung. Zwar betonte sie in einem' Inserat nicht ausdrücklich, daß sich nur Christen als Bewerber melden sollten, aber einer Dame, die sich um die ausgeschriebene Stelle bewarb uns persönlich vorsprechen sollte, wurde, als sich herausstellLe, daß sie Jüdin sei, telephonisch bedeutet, daß ihr Besuch keinen Zweck habe> Die Dame wandte sich an den CenLralverein, und dieser schickte der Firma ein Schreiben des Inhalts, daß jetzt im Kriege, in dem alle Deutschen ohne Unterschied des Glaubens in gleicher Weise Opfer an Blut und Gut für Las Vaterland bringen, ein solches Hinein* tragen konfessioneller Momente in das Wirtschaftsleben besonders peinlich sei. Es wurde der Erwartung Ausdruck gegeben, daß die Firma zweifellos in Zukunft von ihrem Prinzip' ab weichen und die .AnstellungsmöglichkeiL jedem öffnen werde, soweit er nur sonst die erforderlichen Fähigkeiten und Zeugnisse besitze. Herr Dr. Avenarius hat uns darauf eine einigermaßen verblüffende Antwort? geschickt: er glaube durch eine solche Trennung nach Konfessionen in jüdischen und christlichen Geschäften werde am besten der konfessionelle Friede gewahrt.(l) Der Hinweis auf die Erfahrungen des Krieges erscheine ihm durchaus unangebracht, denn er könne es keiner Kategorie deutscher Staatsbürger als besonderes Verdienst anrechnen, wenn sie ihre selbstverstLndlrche staatsbürgerliche Pflicht erfülle. Die erste Bemerkung richtet sich selbst. Wir haben uns deshalb als Erwiderung lediglich eines Äusrufungszeichens bedient. Was den zweiten Punkt anlangt, 'so hat noch kein Jude das Verlangen gestellt, daß seine Kriegsopfer als besonderes Verdienst angerechnet werden; er fordert nur, daß den „selbstverständlichen staatsbürgerlichen Pflichten* gegenüber auch die selbstverständlichen gleichen Rechte gewahrt werden; dazu gehört u. a., daß die staatsbürgerliche Gleichberechtigung nicht auf wirtschaftlichem Gebiete durch das Verhalten Privater aufgehoben werde. Herr Dr. Avenarius hat seinem seltsamen Schreiben noch eine merkwürdige Schlußwendung anciohänau die sich gegen den Centralverein selbst richtet, Er schreibt: