Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 23 (1917)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1917)
- Article
- Von jüdischen Fliegern
- Date
- 1917-07-01
- Page
- 319 (sequence 2)
- Language
- German
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Vermischtes'.- 319 über dem rauchenden Schlachtfelds seine Kreise zog. Doch er hat uns ja seine ideale Begeisterung für sein Vaterland zurückgelassen und so lebt er als Vorbild' in uns weiter." Gin schöneres Ehrendenkm'al kann einem gefallenen Helden nicht gesetzt werden. Ernst Müller, der als caiid. mecl. eigentlich dem Sanitätsdienst angehorte, meldete sich> sofort bei Kriegsausbruch freiwillig zum Dienste mit der Waffe. Schon nach drei Monaten zum Offizier befördert, kämpfte er ununterbrochen in den vordersten Reihen. Da aber bald der Grabenkrieg seinem Tatendrang nicht genügte, meldete er sich wiederholt und endlich mit Erfolg zur Fliegertruppe. Girr interessanter prozstz gelangte jüngst in LaurahütLe zur Verhandlung. Der jüdische Geschäftsinhaber Tichauer und seine Ehefrau waren von dem Bürgeruneister von Lanrahütte wegen öffentlicher Beleidigung des Gemeindeoberhauptes, des Bürgermeisters Schröter, verklagt worden. Nicht weniger als 33 Zeugen waren anfgeboten worden, die Anklage gegen Tichauer zu erhärten. Die Angeklagten sollten „böswilliger" Weise das „Gerücht" verbreitet haben, daß der Bürgermeister bei der Verteilung von Lebensmitteln die ihm politisch und persönlich! nahestehenden Kaufleute seiner Gemeinde besonders bevorzuge und zwar zum Nachteile der jüdischen Geschäftsleute, weil er ausgesprochener Antisemit sei. Trotz des großen Zeugenapparates fiel das Arteil wenig zur Befriedigung des Bürgermeisters aus. Das Gericht erkannte den Wahrheitsbeweis als in allen Teilen erb r a ch.L an, und verurteilte die Augeklagten lediglich wegen formaler Beleidigung zu geringfügigen Geldstrafen. Antisemitische Monopole sollen also „Kettenhandel" und Lebensmittel-Wucher werden! So scheint es wenigstens. Da schreibt nämlich der jetzt 'erst zu unserer' Kenntnis igelangende „Bauernbündler" vom 1. Mai: „Mit 15. April''ist die neue kaiserliche Verordnung gegen Preistreiberei und Kettenhandel in Kraft getreten, die verschärfte Strafen androht) falls Sachen, die den Lebensbedürfnissen der Menschen wie Haustiere mittelbar oder unmittelbar dienen, zu übermäßigen Preisen verkauft werden. Auch der Wein, d-en manche Richter bisher äls entbehrlichen Bedarfsartikel bezeichnet hatten, gehört nunmehr unter die Pr Listreiberverordnung. Es wird nun auch der große Weinbauer vorsichtig sein müssen. Xtnfere BundesmiLglieder machen wir auf die scharfen Strafen aufmerksam und raten ihnen, chle Weinagenten auszujagen und ihren Wein nur an die ihnen gut bekannten ehrlichen und christlichen G e s chäf ts l e u L e zu v er kauf en, v o n b cn en s i e kein e Anzeige zu f ü r H t eit habe n." Beim „ollen ehrlichen" christlichen, GefchEftsmann ist lman also vor „Anzeigen" sicher. Dem wird auch nicht so scharf auf die Finger gesehen. „Der kleine Napoleon" nennt sich ein Schwank von Cornelius und Robert Misch, eine Belustig ungskomödie, die uns nur deshalb interessiert, weil sie wieder einmal zeigt, wie es meist Juden find, die dem Antisemitismus im buchstäblichsten Sinne seinen Rohstoff zuführen. In diesenn, von einer Sommerdirektion ans der Bühne des „D e u t s ch? e n T h ea t er s" jüngst aufgeführten Stücke wird dem großen Korsen BonaparLe der kleine und schäbige Kriegslieferant C ex f gegenübergestellt, der zufällig ülehnLichk'eÄ mit Napoleon hat, und den der skrupellose Polizeichef Fouchä dazu benützt, daß er vor einer polnischen Fürstin, die ^ouchö für diese Audienz eine halbe Million versprach, in der Napoleon mas le einige Minuten den großen Kaiser spiele. Dieser Cerf ist nun ein Ausbund aller Gemeinheit. Er PL ein betrügerischer Krieaslirferant, will sich furchtsam und feige der Verantwortung entziehen, ver-