Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 23 (1917)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1917)
- Article
- Sünde gegen den Geist
- Date
- 1917-05-01
- Page
- 226 (sequence 2)
- Language
- German
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226 Im Deutschen Reich. wirtschaftlichen H i l f e I e t st u n g auf eilt Gut beurlaubt.- Unter ihnen befand sich ein Jude. Diesem liest die Gutsherrin, einige Stunden nach seiner Ankunft durch einen seiner Kameraden sagendast sie mit Juden nichts zu tun haben wolle und wünsche, daß er gleich wieder seines Weges fahre, übrigens gegen seine Person nichts habe. An welcher Gemütsverfassung der junge Mensch zu seinen Litern zurückkehrte, braucht nicht weiter ausgemalt zu werben. Der Leiter der Schule rief auf die Meldung fcion dem Vorfall hin sofort die beurlaubten Schüler sämtlich zurück, gab sich dauu aber, im Einvernehmen mit dem Vater des so Hastkich Behandelten, damit zufrieden, doch die Gutsherrin sich weaen des Vorfalles schriftlich entschuldigte. Damit kann dieser Fall an sich für erledigt gelten. Als Beispiel aber, bemerkt dazu mit Recht das erwähnte Blatt, für eine gewisse Sorte von GemütsroheiL aus Doktrinarismus verdient er feine Kennzeichnung. Von jedem Gesichtspunkte aus gesehen ist diese Handlungsweise bedauerlich und der Brandmarknng wert.. Die jungen Leute kamen, um Arbeitshilfe zu leisten, um vaterländischen Hilfsdienst in der Landwirtschaft zu tun, worum sie ja Lagein, tagaus in'allen Tonarten waren beschworen worden. Demgegenüber bedeutete die Zurückweisung schnöde Undankbarkeit. Der junge Mann kam auf Anordnung und Weisung seiner Schule; demgegenüber bedeutete die Zurückweisung einen taktlosen Kingriff in das Erziehungswerk der Schule. Wie, wenn die Einsicht des Schulleiters, wenn das gesunde Gefühl der jungen Kameraden nicht weiser und reifer sich erwiese als das Gefühl und die Einsicht dieser Gutsherrin? Welche Schädigung dieser jungen Seelen. Endlich aber — das weitaus schlimmste —, hatte diese Frau denn gar keine Ahnung davon, was sie diesem jungen Menschenherzeu tat? Dem sehr wohlerzogenen Kinde trefflicher Eltern, dem guten Willens und Eifers vollen, nicht etwa durch irgendeine spezifisch berlinische VorlauLheit ansgezeichneten, jedem Eindruck offenen Jüngling? Wer selbst je für eine junge Seele mit verantwortlich war, wird erschreckt fragen, wie ein Kulturmensch es wagen kann, dergleichen zu tun. Wenn der junge Mensch durch ein solches ^Erleben in der eindrucksfähigsten Epoche seines Lebens nicht dauernden Schaden nimmt, so ist das nur seiner gesunden guten Art zu danken. Braucht man erst den Geist des sogenannten Burgfriedens zu beschwören und auf die Schädigungsmöglichkeiten für das ganze freiwillige Hilfsdienstwerk hinznweisen, die eine solche begriffs- und herzverwirrende Willkür und Fühllosigkeit bedeutet? Unter allen Umständen, vor, während und nach jederlei Krieg und Frieden bedeutet eine so Hirn- und herzlose Handlung schwere Sünde gegen Menfchengeist und Menschenfeele.“ Der trefflichen Beleuchtung und Beurteilung dieses Vorfalls durch die ,,Tägl. Rundschau" haben wir nichts hinzuzufügen. Eine ganze Reihe sonst nicht eben judenfreumdlicher Blätter, haben sich das Urteil der Tägl. Rundschau zueigen gemacht. Das Israelitische Waise uh aus in Lasset (Philipp Frie- Pdel und Emilie GolLschmidt'sche Stiftung) übersendet uns den Gericht über eine überaus segensreiche und fruchtbringende Tätigkeit in den Jahren 1913 bis 1916. Als besonders bemerkenswert Heben wir hervor, dast eine ganze Anzahl der jüdischen Maisenhanszöglinge im Verleidignngskämpfe für das Vaterland rühmlichen Tod fand und dast viel andere Zöglinge sich das Eiserne Kreuz und ehrenvolle Beförderung erkämpften. Der Bericht fie» henkt ihrer mit Auszeichnung,