Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 23 (1917)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1917)
- Article
- Inhalt
- Date
- 1917-05-01
- Page
- 193 (sequence 1)
- Language
- German
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Reich. Im deutschen mmm des kenttalverelus LeMcher SlüMZrger WWev SlauSevs. Srkcbemr zw cif mal im Jabre. Der „Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens" bezweckt, die deutschen Staatsbürger jüdischen Glaubens ohne Unterschied der religiösen und politischen Richtung zu sammeln, um sie in der tatkräftigen Wahrung ihrer staatsbürgerlichen und gesellschaftlichen Gleichstellung sowie i» der unbeirrien Pflege deutscher Gesinnung zu bestärken. (8 1 der Satzung des Vereins.) XXIII. Zahrg. Berlin, Mai 1917. Nr. 5. Inhalt: Leopold Zunz Arbeiten, für das F d e n g e s e'. tz 1847. Von Geheimrat Prof. Dr. Ludwig Seiger. .— Umschau. — V o m V e r h e tz u n g s - zum V e r f ö h > nungstag. — Der hygienische Standpunkt bei der Berufswahl und Berufsberatung der Inden. Von San.-Rat Dr. Sonnenderger, Worms. — Adressen der jüdischen F e l d g e i fft l i ch e n. — Vereinsnachrichten, Vermischtes. — Briefkasten. — Bücherschau. — Inserate. Leopold Zunz's Arbeiten für das Fudengesetz 1847. Von Geheimrat Prof. Or. Ludwig Geiger. In dem Edikt von 1812 war im §' 39 gesagt worden, „die nötigen Bestimmungen Kvegen des kirchlichen Zustandes und der Verbesserung des Unterrichts der Juden werden Vorbehalten werden, und es sollen bei der Erwägung derselben Männer des jüdischen Glaubensbekenntnisses, die wegen ihrer Kenntnisse und Rechtschaffenheit das öffentliche Vertrauen genießen, zugezogen und mit ihrem Gutachten vernommen werden". Es dauerte über vierzig Jahre, bevor ein Schritt geschah, um diese Beratung vorzunehmen. Im Jahre 1813 legte die preußische Regierung dem Vorstände der Gemeinde verschiedene Fragen über den jüdischen Kultus vor. Die Berliner Gemeinde beauftragte Zunz mit der Antwort. Seine Auseinandersetzung über 28 Fragen ist in 9 Abschnitte geteilt. Sie erschien unter dem Titel „Kurze Antworten auf Kultusfragen", Berlin, bei Springer 1841 (wiederholt: Gesammelte Schriften Band II, S. 201/220)'. Diese Schrift, mit der Jahreszahl 1811 erschienen, muß aber 1813 geschrieben sein und ist wahrscheinlich auch in diesem Jahr ausgegeben, denn die Hamburger und