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Im deutschen Reich · 1917-04-01 · Heft 4 (April 1917) · p. 180

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
23 (1917)
Issue
Heft 4 (April 1917)
Article
Ein Eingabe für die Gewissensfreiheit
Date
1917-04-01
Page
180 (sequence 2)
Language
German
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180 Fm deutschen Reichst bcn Reichskanzler und die deutschen Bundesregierungen eine Ern^ -gäbe über bi<$ Gewissensfreiheit gerichtet. Hier mögen die ersten zwei Leitsätze zur Orientierung wiedergegeben sein: 1. Die Zulassung zu einem Reichs-, Staats- oder Gemeindeamt und seine Ausübung darf in keiner Weise mehr von konfessionellen Rücksichten bestimmt werden. 2. Kein Deutscher darf vor Gericht zur Ableistung eigner Eidesformel gezwungen werden, die seinem Gewissen widerstrebt. Die ersten Juden inr russischen Senat. Die Duma-Regierung in Petersburg hat beschlossen, zwei jüdische Rechtsanwälte, Wi« n aver und "i® rusenberg , zu Mitgliedern des Obersten Gerichtshofes, des Senats, zu ernennen. Burgfrieden .1815. In einem seiner Briefe schreibt Varn- Hagen — unzera 3. Juli 1815 — an Rah-el: „Hier sollte vorgestern ein Stück gegen die Inden, „Unser Verkehr" betitelt erscheinen, der Staatskanzler wurde aber sehr böse und verbot die Aufführung; zuletzt mit eifriger Heftigkeit, weil Graf Brühl sich nicht wollte bedeuten lassen. Man. sagt, Iakoösohn sei schon früh morgens deshalb zum Staatskauzler gefahren, gewiß ist aber, daß dieser, Stägemann, -und Jordan sich airfs Beste dabei benommen haben, bei Tische beim Staatskanzler wurde gesagt, der und jener Jude sei in der letzten Schlacht geblieben, andere ehrenvoll verwundet, ob das eine Zeit sei, die alten schändlichen (Vorurteile zu erneuern? Darüber sind nun aber viele Leute böse, denn Judenhaß und Adelsstolz flackern nun im Verlöschen noch zu guterletzt einmal recht auf!" „Unser Verkehr" von Karl Sessa war eine alberne Bosse in einem verzerrten jüdischen Jargon, die um ihres judenhetzerischeu Charakters willen zu Beginn des vorigen Jahrhunderts von sich reden machte. Sin JuöcncöiLL des rumänischen SenercrlsLabes. Ohne Kommentar geben wir einen Befehl des rumänischen Generalstabes, der in den amerikanischen Blättern veröffentlicht wurde, wieder: „Da die Juden unserem Rate, das Land zu verlassen, nicht gefolgt sind, ist der gegenwärtige Augenblick nicht günstig, daß es von ihnen verlassen werde; daher sind sie tu die e r stze Feuerlinie zu stelle n." Sine Duellaffäre vor hundert Jahren. Im Jahre 1813, lesen wir in einem Aufsatze Varnhagens, machte „Stägemann das beißende Epigramm: Itzig und Arnim sind beide geblieben, jener bei Lützen, dieser hinter dem Ofen." Dias- Epigramm als solches bedarf zu seinem Verständnis einer Erklärung, und diese finden wir, wenn auch in dürftiger Kürze, gleichfalls in einem Gedichte Skägemanns, des Staatsmannes und Dichters der Befreiungskämpfe, das vor einiger Zeit Prof. Alfred K.laar aus der so überaus interessanten und wertvollen Autographensammlung des Geh. Iustizrats Robert Lessing in der Sonntagsbeilage der Voss. Zig, veröffentlichte. Das Gedicht hat folgenden Mortlaut: Eine Geschichte, Der Jude fordert den Edelmann, Der Edelmann fragt seinesgleichen: Ob er dem Juden möcht' ausweichen? Die edle Jury also begann: „Dem Juden gibt der Edelmann Mit -Kugeln nicht Bescheid, allein mit Peitschenhieben. So steht's von Versaba bis Dan, Von Potsdam bis Berlin geschrieben." Trotz diesem Spruch der edlen Sieben Sind alle beide doch geblieben. „Wie ging das zu?" Das höret an:

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