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Im deutschen Reich · 1917-04-01 · Heft 4 (April 1917) · p. 178

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
23 (1917)
Issue
Heft 4 (April 1917)
Article
Ein vergessenes jüdisches Kapital
Date
1917-04-01
Page
178 (sequence 2)
Language
German
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178 Im Deutschen Reich, anleih e. Das Seld wurde dem Finanzminister Robert Morris ausgeliefert. Der 'Präsident ^der Republik war damals Washington^ Diese Schuld, so schreit „Iewifh Chronicle", ist von der amerikanischen Regierung bis heute nach nicht zu rück gezahlt worden^ Rechnet man die Zinsen und Zinses?rnsen zum Kapital, so betragt die Summe heute 150 Millionen Dollar, und da keine Erben Salornons mehr leben, schäug ein Herr Friedmann dem früheren Präsidenten Taft, als er noch im Amte war, vor, die Zinsen dieses Kapitals zur Gründung einer jüdischen Hochschule in Washington! auf den Ra men Salomons zu verwerten. Taft und einige Abgeordnete und Senatoren versprachen damals, diese Idee zu unterstützen, aber bis heute ist in dieser Sache nichts geschehen Run wird in verschiedenen Kreisen wieder an die Sache erinnert, und die jiidifche Öffentlichkeit wird aufgefordert, dafür einzuLreten, daß das Geld jüdischen Zwecken dienstbar gemacht werde. wie es um öie Rechtsgleichheit bestellt ist, das zeigt die folgende Zuschrift des Abgeordneten Karl Ka n z o w au das „Verl. Tageblatt": In der wir vorliegenden Rr. 15 der „AvothekerzeiLung" vom 21. v. M. fordert der RegierungspräschenL in Magdeburg geeignete Bewerber auf, sich um die erledigte Konzession der RordfronL-Apotheke in Magdeburg zu bewerben. Gr verlangt von den Bewerbern Angabe ihres GLaubensbekenntniffes. Scheinbar reimt sich zwar Konzession und Konfession. Sachlich haben sie aber nichts miteinander zu Lun. Ich verstehe nicht, auf welche Gesetzesbestimmung oder auf welche Verwaltungsanordnung der Regierungspräsident in Magdeburg sich zu stützen glaubt, wenn er Angabe des -Glaubensbekenntnisses verlangt. In Preußen gilt doch immer noch § 5II, 11 des Allgemeinen Landrechts, daß der Staat von dem einzelnen Untertan die Angabe, zu welcher Religion er sich bekenne, nur dann fordern darf, wenn die Kraft und Gültigkeit gewisser bürgerlicher Handlungen davon abhängt. Was soll also durch die Feststellung des Glaubens der Bewerber heröeigeführt werden? Fürchtet man, daß Rhabarber eines dissidentischen oder jüdischen Apochekenbchitzers weniger durchschlagend wirkt als der, der aus katholffcheu oder evangelisch ein Händen kommt? Mischehen. In der Zeitschrift für die geiamte SLaatswisjenfchaft (1915, Heft 1) bringt David Tachauer eine Abhandlung^ betitelt „Statistische Untersuchungen über die Neigung zu Mischehe n". Die landläufigen Statistiken aus diesem Gebiet begnügen sich meistens damit, die Häufigkeit der Mischehe in den einzelnen Jahren zahlenmäßig festzustellen, ihren Anteil an den ungemischten Ehen herauszurechnen und die Anterschiede für die einzelnen ZLHlungsperioden darzulegen. Er betrachtet die ganze soziologische Erfchchnung der Mischehe, losgelöst vom Zufall der jEinzelbehandlung rein als Mastenergebnis. Er sucht das Verhältnis der Anzahl Möglichkeiten der Mischehen zu den Möglichkeiten einer Ehe überhaupt aus dem vorhandenen statistischen Material zu bestimmen. Jene Zahl, die das Verhältnis der tatsächlich vorhandenen Mischehen zu den möglichen Mischehen angibt, nennt T. „ReigungskoefftzienL". Dessen Größenunterschied gibt dann in den einzelnen Fällen tatsächlich die Verschiedenheit der Neigung zu Mischehen an. Aus der Verschiedenheit dieses Koeffizienten in den einzelnen Bevölkerungszentren sucht T. die tatsächlichen Gründe und Faktoren, der Neigung zu Mischehen. Seine Methode soziale und soziologische Vorgänge in mathematischen Aahlenbildern darzustellen, sie gewissermaßen kristallisiert zu geben, um sie nachher wieder in die einzelnen Grundursachen Mfzulösen, ist, wie die „Zeitschü. f, Demographie und Statistik der

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