Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 23 (1917)
- Issue
- Heft 4 (April 1917)
- Article
- Mitteilungen der Hauptstelle für Berufsberatung der Juden
- Date
- 1917-04-01
- Page
- 172 (sequence 2)
- Language
- German
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172 Im Deutschen Reich.- wie das preußische Kriegsministerium bekauntgegeben, durch' Abschluß einer Sv ap i i n l a 11 o n ,die Möglichkeit verschassen, später im Zivildie n ft als Be a m Le ve r f orgL 31t werden. Solche Kapitulationen schließen in der Regel die Bezirkskommandos ab, bei denen die Kapitulanten nur im Bürodienst beschäftigt werden. Offene Stellen für Kapitulanten geben die vom Kriegsministerium cherausgegebenenL „Anstellungsnachrichten" bekannt. Es ist dringend erwünscht, daß jüdische Kriegsteilnehmer, die nicht kriegsverwrndungsfähig sind, möglichst zahlreich von dem Recht der Kapitulation Gebrauch machen. Kapitulanten erwerben durch insgesamt 12jährigen Militärdienst den An> sprach auf den Zivilversorgungsschein. Sie erwerben den Anspruch aber schon früher, wenn sie wegen körperlicher Gebrechen im militärischen Bürodienst nicht mehr verwendet werden können und deshalb von der Militärbehörde entlassen werden. Den Inhabern des Zivilversorgungsscheines sind eine größere Anzahl mittlerer und unterer Beamtenstellen bei Reichs-, Staats- und Kommunalbehörden Vorbehalten. Die Kapitulation bietet also für Kriegsbeschädigte aus dem Kaufmannsstaude und sonstigen schreibgewandten Bernsen eine endgültige Sicherung der Lebensstellung, was namentlich für solche in Frage kommt, die befürchten müssen, bei der nach dem Kriege wieder eintretenden KebernUhtug des Arbeitsmarktes in ihrem bisherigen Beruf selber Stellung zu finden. Es besteht dringendes Interesse daran, mehr Juden der mittleren und unteren Beamtenlausbahn zuzusühren. Es gilt deshalb Kriegsbeschädigte recht nachhaltig auf die gegebenen Möglichkeiten hinzüweisen. Allerdings erhalten sie bis zur Erlangung des Zivilversorgungsscheines nur militärische Löhnung. Es dürsten aber Mittel und Wege gefunden werden, Kriegsbeschädigten, die nach Herkunft und Lebens- Verhältnissen damit nicht auskommen können, aus vorhandenen Mitteln jüdischer Stiftungen in geeigneten Fällen einmalige oder, laufende Anterstützungen zuteil werden lassen. Verschickung von Lchulkrnöern auf das Land. Mit Rücksicht auf den Krieg und die Ernährungssrage ist von vielen Seiten angeregt worden, Großstadtkinder während des Sommers in größerer Zahl auf das Land zu verschicken und sie in geeigneten Familien unterzubringen. Es haben sich auch schon in den verschiedensten Teilen Deutschlands eine große Anzahl von Familien bereiterklärt, solche Kinder unentgeltlich oder gegen geringes Entgelt bei sich auszunehmen, wobei die Kinder sich durch Mitarbeit im Hause und in der Landwirtschaft nützlich zeigen, im übrigen aber den eigenen Kindern gleich behandelt werden und möglichst auch des Schulunterrichts teilhaftig werden sollen. Es besteht nun mit Rücksicht auf etwaige rituelle