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Im deutschen Reich · 1917-01-01 · Heft 1 (Januar 1917) · p. 23

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
23 (1917)
Issue
Heft 1 (Januar 1917)
Article
Mitteilungen der Hauptstelle für Berufsberatung der Juden
Date
1917-01-01
Page
23 (sequence 3)
Language
German
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Hnirrliviunuttg der ^tränt iit tniüfcrnt 33rninlri?prTfrtf. 23 J)itki‘cffcnfcn auf schitüstliche Bestellung zur Verfügung. Der Nachweis voll Aiedel'lasstlngsittögllchkcltcn utus; möglichst a.tsgebaut werden. Gesucht werden jetzt hauptsächlich geeignete Ti Lebe r T a s s u n g 8 in ö g l i ch t e i t e tl f ü r h a n d w erkor, K a u s l e u t e u n d Angehörige bei* frei c u B c r u f c, die au8 bcni Kriege zttrücklehren-. Es gilt namentlich, Krie gs- Leiltrehmern, die wegen nervöser Schädigungen, Kopfwunden usw. ihre kaufmännische Tätigkeit in Großstädten auf- 'geben wollen oder müssen, ein geeignetes Arbeitsgebiet in ruhiger ländlicher Umgebung ztt schaffen. Wir bitten zwecks Aufnahme in unsere Vakanzenliste uns durch Angaben darüber zit unterstützen, in wclchetr Orten Niederlassungsgekegenheit für selbständige »Kaufleute, Landwirte und Handwerker, insbesondere aber auch für Angehörige der freien Berufe (Aerzte, Rechtsanwälte, Zahnärzte usw.) besteht. Formularpostkarten zu Anmeldungen stehen auf Wunsch zur Verfügung. tzauptstelle für Berufsberatung der Fuden (Centralverein deutscher Slaatsbürger jüdischen Glaubens). Berlin SW 68, Lindenstr. 13. Unterbringung der Fuden in mittleren Beamtenstellen*). Der als Ausfluß der Berufsberatung von dem Centrab- Werein d. St. j. Gl. ins Auge gefaßte Plan, unseren jüdischen Mitbürgern mehr als bisher Eingang in mittlere Veamten- Stellen zu verschaffen, verdient die vollste Aufmerksamkeit. Der Zeitpunkt zur Verwirklichung dieser Idee hätte kaum' günstiger gewählt sein können. Es erscheint geradezu als ein Gebot der Stunde, in der nächsten Zukunft alle Hebel in Bewegung zu setzen, um die zahlreichen jüdischen Kriegsbeschädigten, denen es zum Teil ohnehin schwer fallen wird, in ihre früheren Berufe zurückzukehren, in mittlere Beamten- 'Steller: unterzubringen. Es kommt hier insbesondere der §17 des Mannschafts-Bersorgungs-Gesetzes den Kriegsbeschädigten *) 'Sinnt, der Ned. Der vorstehende Aufsatz ist besonders beachtenswert, weil er auf den Erfahrungen eines seit langen Jahren! in: Dienst stehenden .Verwattmrgsbeamten beruht. Die Aussichten auf Unterbringung von Kriegsbeschädigten in Veamtenstellen dürfen freilich nicht überschätzt werden. Da hier der Andrang übermäßig geworden ist/ suchen ihn die Behörden mit Recht möglichst einzudämmen. Mißerfolge bei Bemühungen um den Anstellungsschein sind daher keineswegs auf Antisemitismus zurückzuführen! Dagegen sind so junge Leute, die die gesetzlich nötige Vorbildung (in der Sieget Berechtigung zum einjährigen Dienst oder Primareise) besitzen und das vorgeschriebene Alter (26—25 Jahre) nicht überschritten haben, die Aussichten nicht schlecht, gleichviel ob es sich um Kriegsbeschädigte handelt. Jede Auskunft erteilt gern die Hauptstelle für Berufsberatung der Inden, Berlin SW., Lindenstr. 13.

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