Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 22 (1916)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1916)
- Article
- Auszeichnungen [Nachricht]
- Date
- 1916-03-01
- Page
- 81 (sequence 2)
- Language
- German
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Vereinsnachrichten. 81 tranensmann für Rex ingen. das Eharlottenkrcuz verliefen Der Wi.wc d s K o n f erenz-Rabbiners^r. Levin in Frei« bürg i. B. ging ein Schreinen des Staatsministers v. Du Ich aus Karlsruhe zu, in der er im Aufträge des Großherzogs von Baden dessen herzlichstes Beileid an dem schweren Verluste, den sie durch den Tod ihres auf dem Felde der Ehre gefallenen Sohnes, des Rechtspraktikanten vr. Isac Levin, erlitten habe, 3:1m Ausdruck brachte. * Zum ScuaLspräsidenten am Oberlandesgericht München ist der bisherige Staatsarnvalt an dem Oberlandesgericht, Eduard Silbermann, ernannt worden, der einerVamberger Familie entstammt, ein glanbenstrener Inde lnid seit Jahren Mitglied unseres Centralvereins ist. h* Beförderung. 3 mit Burger m c i f( c r von Skiern ie» wica wurde unser langjähriges Bcreinsmitglied, der Vorsitzende d'^ Repräsentantenkollegiums der Syuagognr-'Gemeinde Gr. Strehlitz» Rechtsanwalt Ä a uma nn , berufen, der zurzeit als Offizier Stellvertreter im Heeresdienste steht. — Anregungen zu Klageanträgen wegen jener häßlichen Beleidigungen, die jetzt, wo -tausende von jüdischen .Kriegsteilnehmern auf dem Schlachtsetde bluten, diesen biirdM sinnlose Cabaret» Vorträge vor johlenden Zuhörernzugefücst werden, sind der Rechtsschutzkommission des Centralvcrcins von vielen Seiten zugegangen, seitdem in unserer Zeitschrift dieses widerwärtige Treiben gegeißelt worden ist. Daß diesen Anreg trugen nicht .volge geleistet werden kann, ist nicht nur eine Folge dar nach verschiedenen Rcichsgenchtsentscheidungen feststehenden Rechtsprechung, die bei der gegen einen nicht ganz genau umgrenzten Personenkreis zugesügten Beleidigung den Erfolg eines Strafantrages sehr zweifelhaft macht. Bon der Beschreitung des Rechtsweges mit derAussicht, eine bloße Bestrafung wegengroben Unfugs zu erzielen, bei der den bartgesottenen Belerdigern in den Cabarets die etwaige Geldstrafe viel!eich!': sogckr. zur Reklame dienen würde, muß abgesehen werden. Dies waren aber die nebensächlichen Gründe, die eine Anrufung des Strafrichters wegen jener anstößigen und krankenden, albernen Witzelei:n a s verfehlt erschienen ließen; das Hauptbedenken war, in der großen Zeit, in der im deutschen keere in schweren Kämpfen schließlich doch die Blutsbruderschaft aller K 0 n.f e s s i 0 n e n zum Siege und zum Frieden führen wird, öffentliche Strafverhandlungen zu veranlassendie inr Auslande leicht als Zeichen der Zersplitterung in Deutschland aufgebauscht werden konnten. Wegen verächtlicher Entgleisungen einzelner Possenreißer sollte auch von jüdischer Seite nichts geschehen, was als Störung des Burgfriedens aufgefaßt werden kann. Hier ist nur d ie Selb st» Hilfe am Platze: deutsche Juden müssen allen Orten fernbleiben, in denen ihre Verhöhnung als EÄheKerungSmitte! benutzt wird§