Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 22 (1916)
- Issue
- Heft 1-2 (Januar 1916)
- Article
- Eine eigentümliche Auffassung vom Burgfrieden
- Date
- 1916-01-01
- Page
- 34 (sequence 2)
- Language
- German
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34 Im Deutschen Reich. hinderlich zu sein und ihn vom Offizierkursns ansz,rschlies;en. Der Bain-at, der wegen Beleidigung zu 100 M. Geldstrafe und Tragung der kosten verurteilt wurde, hatte Widerklage erhoben, die mit 10 M. Geldstrafe als gesühnt betrachtet wurde." * — Lin Verleumöerbrief. Bei dem stellvertretenden Generalkommando des 3. bayerischen Armeekorps in Nürnberg lief am 2. April v. I. ein anonymes Schreiben ein, in dem über die Dienstverhältnisse in einem benachbarten Kriegsgefangenenlager Beschwerde geführt und behauptet wurde, der Kommandant des Lagers» Oberstleutnant B.» sei unzulässigerweise stark franzosenfreundlich. Zwei Dolmetscher unter der Bewachungsmannschaft, ein Feldwebel und der Unteroffizier L., beide jüdischen G l a u b c it ä , seien wie Schacherjuden nur aufs Geldoerdienen gerichtet; denn sie hatten sich mit den Gefangenen auf Ahrenhandel und Kartenspiel eingelassen. Der Brief wies nur die Unterschrift „Gin deutscher Patriot" auf. Die von dem Generalkommando sofort angestellte Untersuchung ergab, daß die Anschuldigung jeder Begründung entbehrte und daß '.der Brief von dem Handlungsrcisenden Friedrich Wagner geschrieben war, der das Gerücht von einem unbekannten Soldaten in einer Gastwirtschaft gehört haben wollte. Gr habe es für eine patriotische Pflicht gehalten» die Militärbehörde davon in Kenntnis zn setzen. Das Landgericht Nürnberg verurteilte ihn wegen Beleidigung von Angehörigen der bewaffneten Macht am 21. August 1915 zu einem Monat Gefängnis, ohne Straffreiheit wegen Wahrung berechtigter Interessen gelten zu lassen, weil Wggner, wenn er nur bi^c Wahrheit habe fördern wollerr, sich nicht hätte hinter dem Deckmantel der Anonymität verstecken und nicht hatte schimpfen dürfen. Seine Revision, chie seine Anonymität mildernd zu erklären suchte, ist am 2. Dezember 1915 vom Reichsgericht als unbegründet verworfen worden. * — Bluttat eines irrsinnigen Apothekers. Am 14. Dezember berichtete der „Berliner Lokal-Anzeiger": In der Armininsapotheke in der Hermannstraße zu Neukölln stach gestern der 37 jährige Provisor Sigfried Andresen ans der Weißenburger Straße 61 den 63 Jahre alten Provisor Max Grosse aus der Kantstraße 139 nieder, weil er ihn irrtümlicherweise für einen Juden hielt. Grosse wurde sterbend nach dem Urban* krankenhause gebracht, während Andresen von der Kriminalpolizei in Haft genommen wurde. Er gab bei seiner Vernehmung an, daß er Grosse lediglich getötet hab^e, weil dieser FudÄ sei und so würde er fortan ntit jedem Juden verfahren. Als ihm! entgegengehalten wurde, daü Grosse evangelischer Konfession ist, meinte er, das sei nicht wahr, oenn Grosse hätta „jüdische Manieren" gehabt. Rufern1 Anschein nach ist Andresen geisteskrank," & — Die Hubert im rumänischen Heere. Nach einem der,,Dass. Ztg." aus Bukarest zugegangenen Bericht hat das rumänische Kriegs- Ministerium angeordnet, daß sich zur Rekrutierung der Klassen 1917