Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 21 (1915)
- Issue
- Heft 10-11 (Oktober 1915)
- Article
- Unter dem Titel "Eine Totgeglaubte"
- Date
- 1915-10-01
- Page
- 230 (sequence 2)
- Language
- German
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230 Anr deutschen Reich. gesetzes wurde vom! Schöffengericht auf 15 M. bzw. 3 Tage Haft ermäßigt/ — Verbot einet Iuöennrissionsversammlung. In Rostock war für den 17. September ein Vortrag des als Missionar bekannten Pastors v. Hurling mit dem Thema „Dev Krieg und die Juden" angekündigt. Infolge einer Eingabe des Vorstandes der israelitischen Gemeinde in Rostock und eines Telegramms des Großherzoglichen Landesraöbinats ist aber von dem stellvertretenden Generalkommando des 9. Armeekorps zu Alltona der Vortrag verboten worden. * — Aeberflüssrger Kottfefftotutltsmus* Kürzlich veröffentlichten die „Konstanter Nachrichten", daß ein jüdischer Viehhändler als Finderlohn für eine größere Summe Geldes nur 30 Pfennige gegeben habe. Diese Notiz veranlaßt? die „Konstanzer Zeitung" am 26. Oktober zu folgenden treffenden Bemerkung: „Die Handlungs-! weise des Viehhändlers war in jeder Beziehung unkorrekt, die Bemerkung „jüdisch" ist aber überflüssig gewesen, denn die Handlungsweise hat mit der Konfession gar nichts zu tun. Zudem habe ich in genanntem Blatt noch nie gelesen: dieser protestantische oder katholische Mann hat dies oder jenes getan. Ich glaube sicher, daß zur jetzigen Zeit jede Konfession ihre Pflicht für die Allgemeinheit erfüllt. Den Findern rate ich auf alle Fälle, ihren ihnen gesetzlich zu steh enden Finderlohn zu beanspruchen." — Wenn nur recht viele Redakteure deutscher Zeitungen so dachten und schrieben» dann würde bald die in weiten Kreisen unserer Bevölkerung vorhandene Unsitte der Hereinziehung der Konfession bei Handlungen^ die mit ihr nichts zu Luu haben, schwinden. Ä- — Der schöne Lkurort Schreiberhau hat bekanntlich die größte Zahl sogenannter christlicher Logierhäuser aufzuweisen, die zumeist in einer Straße beieinander liegen und durch offenbar jüdischen Besuch anschließende Tafeln als „christlich" bezeichnet werden In diesem ' konfessionell abgegrenzten Teil des Ortes befindet sich das beständig stark besuchte Sanatorium von Dr. Wilhelm, von dem behauptet wird, daß wenn die eigenen Zimmer nicht ausreichen, jüdische Gäste des Dr. Wilhelm ausschließlich in christlichen Villen untergebracht Werdern Auf eine an Herrn Dr. Wilhelm gerichtete! Anfrage, ob diese Behauptung zutreffend Jei, erhielten wir die Antwort: „Ob die Ihnen berichteten Tatsachen auf Wahrheit beruhen, könnte ich nur fest-, stellen, wenn Sie mir einzelne Namen nennen würden. Es haben selbstverständlich, wenn Ihnen recht berichtet worden ist, keine anderen Gründe Vorgelegen, als unsere Gaste in nächster Nähe des Sanatoriums unterzubringen. Äeberdies erfahren wir In der Regel erst durch die gesetzlich vorgeschriebene Frage nach der Konfession bei der ärztlichen Untersuchung, welchem Glauben unsere Gäste angehören, also in den allermeisten Fällen erst nach der Einquartierung der Patienten." — Die jüdischen Gäste des Sanatoriums, die solchen Häusern zugewiesen werden, mögen Herrn vr. Wilhelm klarmachen, daß es sich mit ihrer Selbstachtung nicht verträgt, jn Häusern zu wohnen, die sonst Juden nicht aufnehmepr.