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Im deutschen Reich · 1915-10-01 · Heft 10-11 (Oktober 1915) · p. 227

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
21 (1915)
Issue
Heft 10-11 (Oktober 1915)
Article
Burgfrieden
Date
1915-10-01
Page
227 (sequence 2)
Language
German
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Korrespondenzen^ 227 Herrn Vr. Wittkowsky gerichtetes Schreiben veröffentlicht, das seinem Inhalte nach nur als eine private Aeußerung gelten konnte. Wir hatten eine von dem Vorstand in dem für die Zwecke seines Vereins bestimmten Organe veröffentlichte Erklärung erwartet, erhielten aber nur am 14. August einen von dem stellvertretendenj Vorstand des Deutschen Wehrvereins, v. Strantz, Unterzeichneten Bescheid, in dem gesagt wurde, Herr von Bodelschwingh habe sich in keiner Weise mit den reichsdeutschen Juden befaßt, lediglich die Deutschfeindlichkeit ausländischer Juden mit deutschen Namen gebrandmarkt, den Ausdruck „Jude" aber überhaupt nicht gebraucht. Da der Deutsche Wehrverein keine Stelle zum Schutze ausländischer Juden sei, habe der Vorsitzende keinerlei Anlatz zum Einschreiten gehabt. Herr von Strantz erkenne das loyale Verhalten der Juden in den von den Deutschen besetzten polnischen Landesteilen an — .nicht in seiner Eigenschaft als stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Wehrvereins, sondern aus eigener dienstlicher Erfahrung. * Wir können diese Antwort, deren tatsächlicher Anhalt mit unserer Information in Widerspruch steht, nicht für ausreichend halten, müssen aber von einer weiteren Auseinandersetzung mit dem „Wehrverein" als zwecklos Abstand nehmen. — Aachruf. Der Centralverein betrauert das Hinscheiden von tzwei hochgesinnten Mitgliedern, die sich um unsere Sache verdient gemacht haben, den am 15. November in Görlitz verstorbenen Rabbiner Dr. Siegfried F reund, Mitglied des Vorstandes unserer dortigen Ortsgruppe, und den am 17. November entschlafenen Vorsitzenden unserer Ortsgruppe Barmen, Kgl. preußischen Komin erzienrat Hermann Wahl in Barmen. Ihre langjährige treue Mitarbeit sichert beiden in unfern Kreisen ein dankbares Andenken. rk- Korrespondenzen. — Die Berechtigung zu Ginjährigenzeugnissen hat der Neichskanzler auf Antrag des Anterrichtsministers für die Dauer des Krieges den nicht staatlichen jüdischen Lehrerseminaren in Hannover, Münster, Kasse! und Cöln mit der Maßgabe verliehen, datz das Zeugnis denjenigen ihrer Abiturienten auszustellen ist, die die Seminarentlassungsprüfung (1. Lehrerprüfung) abgelegt haben und in den Heeresdienst eingetreten sind.- Bezüglich dieser Berechtigung soll auch der Erlaß vom 22. Juni 1915. betreffend die. Genehmigung von Ausnahmen von den Vorschriften des § 90 der Wehrordnung, auf die vorbezeichneten vier Seminare Anwendung finden. $ — Die jüdische Gemeinde in Meh hat, in Erinnerung an den vor 45 Jahren von den deutschen Soldaten jüdischen Glaubens im freien Felde feierlich begangenen Iomkippur vor Metz, in diesem Jahre die in Metz anwesenden jüdischen Soldaten an dem hohen Feiertage m gastlichster Weise bewirtet. Die im Soldaten» heim am Vorabend der Neujahrstage begangene Feier wird allen Teilnehmern unvergeßlich bleiben. Am folgenden Nachmittag folgten über 300 Soldaten der Einladung der Lothringer Loge zu .einem Kaffee, wo sie der Vorsitzende des Soldatenheim-Ausschusses-

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