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Im deutschen Reich · 1915-01-01 · Heft 1-2 (Januar 1915) · p. 31

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
21 (1915)
Issue
Heft 1-2 (Januar 1915)
Article
Angabe der Religion
Date
1915-01-01
Page
31 (sequence 1)
Language
German
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BeremZnaHrrHterr^ 31 Bereinsnachrichten. — Angabe bcx Aeligion. In den „Riederrhein. RachrK fand sich am 20. August b. Fs. eine Bekanntm achung des Kgl. Be^- z i r k s k o m in a n d o s Wesel, Lurch die im F eldmagazindiensts^ ausgebildete, felddiensLfährge LäudsLur mpflichtige gesrrcht wurden. Die in dieser Bekanntmachung u. a. verlangte Angabe der Religion mußte den Eindruck erwecken, daß je nach der Beantwortung dieser Frage eine verschiedenartige Wertung der sich Meldenden Platz greifen würde, die mit der von allerhöchster Stellung betonten Gleichstellung aller Konfessionen nicht vereinbar erscheine. Wir haben darauf in einer Eingabe an das Königl. Vezirkskommando zu Wesel hingewiesen und der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß, eine entsprechende erneute Bekanntmachung erscheinen werde. Darauf wurde uns mitgeteilt, daß die Bekanntmachung auf Grund einer Verfügung der stellvertretenden FnL e n d a n L ur des 7. Arm e e k o r p s in W ün st er erfolgt sei, an die wir uns nun gewendet haben. Darauf ist uns nachstehender Bescheid zugegangen: Stellvertretende MilitärintendanLur VII. Armeekorps Rr. 802. 8. I. Münster i. W., den 18. September 1914. Auf die Eingabe vom 13. 9. 1914 teilt die Intendantur ergebenst mit, daß die in der. erlassenen Bekanntmachung geforderte Angabe des Glaubensbekenntnisses lediglich zur Vervollständigung einer dem Kriegsministerinm eiuzureichenden RachweisunD benötigt wurde. Eine verschiedeuarLige Wertung der sich Meldenden nach ckonfessionellen Gesichtspunkten findet keinesfalls statt. (gez.) Sienrom An den Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens in Berlin. — Das Kote Areuz gegen den Antifemitisurus. Der Vor-- fitzerrde des Zentralkomitees des preußischen Landcsvereins vom Roten Kreuz, Generalleutnant v. Pfuel, hat folgende Kundgebung an die einzelnen Abteilungen des KonLrollkomiLe.es gerichtet: „Z e n t r a l - K o m i t e e des P r c u ß t [ ch c n Landes- Vereins v o ur Roten Kreuz. Schon mehrfach sind Beschwerden laut geworden über eine kränkende Behandlung von Angehörigen des israelitischen Glaubens durch Mitglieder des Roten Kreuzes in Berlin. Richt nur tu den ersten bewegten Tagen der Mobilmachung seien solche rz-älle vorgekommen, sondern bis in die letzten Tage. Diese Fälle haben sich nun zu bestimmten ernsten Anklagen verdichtet, die heute von maßgebenden Vertretern der hiesigen israelitischen. Gemeinde bei uns in glaubwürdigster Weise erhoben worden sind- Es handelt sich beispielsweise darum, daß Bittsteller bei Bejahung der Frage, ob sie Israeliten seien, den Bescheid erhielten, sie möchten sich an teils schon im Frieden vorhanden gewesene, teils erst für den Krieg geschaffene israelitische Anstalten und Vereine wenden. Diese Mitteilungen haben uns aufs peinlichste berührt. Das Rote Kreuz ist interkonfessionell, die in die Erscheinung getretenen Zeichen von Unduldsamkeit widersprechen vollkommen, seinem Geist und ebenso der Allerhöchsten Willensmeinung unseres erhabenen Protektors, Seiner Majestät des Kaisers und Königs. Eine Erklärung für diese Vorkommnisse ist vielleicht irr dein Am stände zu finden, daß seit Ausbruch des Krieges

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