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Im deutschen Reich · 1914-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1914) · p. 328

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
20 (1914)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1914)
Article
[Ohne Titel]
Date
1914-07-01
Page
328 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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328 Im deutschen Reich. — Günstige Aussichten sollen für jüdische Tierärzte vorhanden sein in einer oberschlesischen, einer posener und einer westfälischen Gemeinde. Nähere Auskunft erteilt das Bureau des Centralvereins. Ä- Korrespondenzen» — Bestrafung der RituaLinorönrärchen-Verbreitung. In der Zempelburger Angelegenheit ist am 25. Mai d. I. vor der Konitzer Strafkammer in einer Beleidigungsfache gegen Stritzke, einen" der antisemitischen HaupLmatadore, verhandelt worden: Stritzke hatte durch den Vortrag eines wahrscheinlich von ihm auch verfaßten Liedes, das mit den Worten begann: „Bei Werner auf der Oberstnbe, da stehen drei Töpfe mit Chriftenblüt", den Viehhändler Werner in Z. öffentlich beleidigt, die Staatsanwaltschaft hatte Anklage erhoben. Vor der Strafkammer wurden die Wernerschen Eheleute, der Gasmeister der Gaswerke in Zernpelburg, der Arzt Dr. Fawre, die Kreisärzte Dr. Hasse und Dr. Wilke und der Gerichtschemiker Dr. Grimm als Zeugen vernommen. Allseitig wurde bestätigt, daß es keinem Zweifel unterliegen könne, daß das bei Werner bedienstete Mädchen Wilke an Gasvergiftung gestorben sei, und das Gericht nahm nach der Beweisaufnahme an, daß der Tod wahrscheinlich infolge eigener Anvorsichtigkeit eingetreten sei, möglich sei aber auch die Annahme eines Selbstmordes? Stritzke war sofort eifrig an der Verbreitung des Gerüchts tätig gewesen, es läge Ritualmord vor. Interessant waren die Bekundungen der Eltern des verstorbenen Mädchens, daß sie selbst nichts Auffälliges an der Leiche gemerkt hätten, erst ein gewisser Klein und Stritzke hätten ihnen in den Ohren gelegen, das Mädchen sei keines natürlichen Todes gestorben. Der Bürgermeister Saalmann bekundete als Zeuge, er habe zunächst die Sache als leicht angesehen, dann aber bemerkt, daß das hetzerische Treiben von Strihke und Klein im Volke solche Verwirrung anrichtete, daß er um Hilfe bei der Kriminalpolizei vorstellig geworden sei. Herr Dr. Fawre betonte, daß Stritzke und Klein seiner Ansicht nach nicht etwa aus Aeberzeugung, sondern in der Hoffnung, bessere Geschäfte gegenüber der jüdischen Konkurrenz machen zu können, den RiLualmordrummel in Szene gesetzt hätten. Interessant war auch seine Bekundung, wie auch die Hetze gegen ihn, den christlichen Arzt gegangen sei. Infolge der Agitation, in der behauptet war, er sei von den Juden bestochen und habe daher die Leiche nicht untersucht, hätten ihn die Leute aus dem Heimatsdors der Verstorbenen in den nächsten Tagen, trotzdem er ihr Hausarzt gewesen sei, nicht mehr gegrüßt. Der Erste Staatsanwalt als Vertreter der Anklagebehörde beantragte mit Rücksicht auf die frivole Art der Beleidigung, ihre Schwere und die Folgen 6 Monate Gefängnis. Der Gerichtshof schloß sich diesen Gründen an, erkannte aber mit Rücksicht auf die bisherige Anbescholtenheit des Angeklagten auf d r e r Monate Gefängnis. Der Angeklagte hatte vor der Verkündung unter Tränen versichert, er wolle alles reuevoll zurücknehmen. Während seines Verhörs hatte er die Lektüre der StaatsbürgerzeiLung'als sein Verhängnis bezeichne t.

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