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Im deutschen Reich · 1914-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1914) · p. 321

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
20 (1914)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1914)
Article
Das neue russische Aktiengesetz
Date
1914-07-01
Page
321 (sequence 2)
Language
German
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Das neue russische Aktiengesetz. 321 noch mehr 3u budtn 1mb zu demütigen. Laß sie betteln gehen, wenn sie hungrig sind . . . Aber die neunmalklugen Herren hatten nicht mit den tatsächlichen Verhältnissen gerechnet. Denn Aktiengesellschaften, die Grund und Boden zu Bergwerkszwecken erwerben, sind der ganzen Lage im Lande nach hauptsächlich Raphthawerke, die in Südrußland, zumeist außerhalb des Ansiedlungsrayons, belegen sind. Die Leitung liegt heute fast ganz in den Händen von Juden, die eingearbeitet sind und ihre Gesellschaften zu glänzenden Resultaten geführt haben. Wenn sie heute, gezwungen durch das neue Aktiengesetz, vom Schauplatz abtreten und das Feld uneingeweihten, unerfahrenen Ersatzleuten überlassen müssen, so bedeutet das — darüber sind sich alle Sachverständigen einig — den vollständigen Zusammenbruch der blühenden russischen Raphthaindustrie, also eines Erwerbszweiges, dem annähernd siebzehn Millionen Menschen ihr Brot verdanken. Schon die Furcht vor einem solchen Zusammenbruch hat katastrophal gewirkt. Die Börse reagierte darauf durch außergewöhnliche Flauheit, der Kurs der Raphthawerte sank rapide, und Volksversammlungen in den mit dem Ruin bedrohten Distrikten faßten Resolutionen und Bittschriften an Regierung und Duma, die vor der Annahme des Gesetzes warnten. Das scheint gewirkt zu haben. Ich sprach mit dem (christlichen) Direktor eines großen Petersburger Bankunternehmens, der von einer Konferenz mit dem neuen Finanzminister Bark Zurückkehrte. Dieser, ein Schüler Wittes, hat zweifellos den besten Willen, Finanzkrisen zu vermeiden. Rach den ersten Derouten an der Petersburger Börse hat er sich daher sofort mit den ersten Finanzleuten des Landes in Verbindung gesetzt, die ihm offen und rund heraus erklärt haben, einzig und allein der neue, in der Luft schwebende Gesetzentwurf und die daraus herzuleitende Beunruhigung müßten als die Arsachen angesehen werden. Der Minister soll äußerst betroffen gewesen sein und erklärt haben, daß er unter diesen Amständen den Entwurf nochmals revidieren müsse. Auf diese Weise werden die russischen Juden wohl von dem Gesetzentwurf verschont bleiben. Das Bedauerliche dabei ist nur, daß sie diese Befreiung nicht dem Gerechtigkeitsgefühl, sondern dem Selbsterhaltungstrieb ihrer Anterdrücker verdanken. O. E. Rakotschyn.

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