Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 20 (1914)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1914)
- Article
- [Ohne Titel]
- Date
- 1914-06-01
- Page
- 278 (sequence 1)
- Language
- German
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278 Im deutschen Reich. — In einem Städtchen, eine Vahnstunde von Eisenach, bietet sich für einen tüchtigen jüdischen Zahnarzt sehr günstige Gelegenheit zur Etablierung. Näheres in unserem Bureau zu erfahren. Für einen jungen Tierarzt, der den Titel vr. med. vet. führt, bitten wir um Angabe einer NiederlassungsmöglichkeiL in einem kleineren Orte. — In einer ober s ch l e s i s ch e n K r e i s st a d L, in der nur noch zwei Anwälte vorhanden sind, kann ein dritter Anwalt eine sehr auskömmliche Praxis finden. Weitere Auskunft erteilt das Bureau unserer Zeitschrift. — Wie uns aus einer Stadt mit 12 000 Einwohnern in der Niederlau st: tz gemeldet wird, ist dort ein dritter Rechtsanwalt erwünscht, dem eine gute Praxis und nach einigen Jahren das Notariat in Aussicht steht. Auch für einen Arzt ist dort eine aussichtsvolle Vakanz vorhanden. Nähere Auskunft über diese Vakanzen erteilt das Bureau des Lentralvereins, — Anfragen über Med §rl assun gsm ö glich reiten für jüdische Aer^te und Rechtsanwalts seitens unserer^AliLgLiLder werden van unserem Büro beantwortet. m Korrespondenzen. — Geschäftsschäörgung durch Märchen. In der „Grenz- ZeiLung", einem in Walds-assen erscheinenden Amtsblatt, erschien am 25. März d. I. ein „Ä u s christlichen Geschäftskreisen" überschriebener Artikel, in dem folgendes berichtet wurde: Ein jüdischer Redender aus Münch en, der für ein dortiges Geschäftshaus reist, habe die Oberin eines nahe der österreichischen Grenze gelegenen Klosters zu einer Wäschebestellung von 2000 Mark verleitet. Nachträglich habe die Oberin durch eine nach München gesandte Ordensschwester bei einem Münchener Großkaufmann feststellen lassen, daß die Ware sehr weit über den wirklichen Wert von dem Juden berechnet war, worauf die Bestellung stark reduziert werden konnte. Die „Bayerische Centr.- und Parl.-Corr.", von der die „Grenz-Zeitung" diesen Bericht erhielt, hat daran die Bemerkung geknüpft, daß die Erteilung einer Bestellung im Betrage von 2000 Mark bei einem jüdischen Reisenden durch eine klösterliche Niederlassung „ein aufgelegter Skandal" sei, der die schärfste Kritik heransfordere. Die ch r i st l i ch e n Geschäftsleute könnten mit Recht verlangen, nicht hinter Fudengeschäfte gesetzt zu werden. Der Centralverein konnte von der „Bayerischen Centr.- und Parl.-Lorr." weder den Verfasser dieses die jüdischen Geschäftsleute schädigenden Artikels, noch die Namen des angeblichen jüdischen Reisenden und des jüdischen Geschäftshauses erfahren, die eine Oberin eines Klosters betrogen haben soltlen. Der Vertreter des Centralvereins, ein Münchener jüdischer Redakteur, erfuhr nun auf Anfrage nicht, den Namen des ch r i st l i ch e n G r o ß k a u f m a n n s, sondern nur, daß dieser sich weigere, die Nameu des angeblichen betrügerischen jüdischen Kaufmannes und dessen Reisenden zu nennen, weil er — welche Großmut! — die Leute nicht in Verlegenheit bringen wolle. Rebrigens verbiete er auch, seinen