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Im deutschen Reich · 1914-06-01 · Heft 6 (Juni 1914) · p. 272

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
20 (1914)
Issue
Heft 6 (Juni 1914)
Article
Der unbeliebte Kastan [Nachricht]
Date
1914-06-01
Page
272 (sequence 2)
Language
German
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272 3m deutffhen Reich. irr den Grundstücken nicht mehr zu gestatten. In mehreren rituellen Hausern würden aber weiterhin strenggläubige Juden, die am Kaftan festhalten wollen, auch weiterhin Aufnahme finden, falls sie auf sauberes Aussehen halten. Die in dem Schreiben enthaltenen Bemerkungen, daß dem Centralverband antisemitische Regungen fernliegen, daß er aber Angriffe aus zionistischen Kreisen erwarte und von uns Anterstützung bei der Zurückweisung der Angriffe gegen seinen Beschluß erbitte, haben uns veranlaßt, an die Ortsgruppe Kudowa des Centralverbandes der Pensions- und Logierhausbesitzer am 21. Mai d. I. nachstehendes Schreiben zu richten: „Wir können das Bestreben der Kudowaer Logierhäuser, den Erfordernissen der Hygiene auch bei der Auswahl der aufzunehmenden Gaste in vorsichtigster Weise Rechnung zu tragen, natürlich nur gutheißen. Wir vermögen aber nicht anzuerkennen, daß das Tragen eines bestimmten Kleidungsstückes das Kennzeichen mangelnder Reinlichkeit oder eines unhygienischen Verhaltens sei. Wir können daher dem Wunsche Ihres Verbandes, Ihren Beschluß in den Kreisen der deutschen Juden zu verteidigen, nicht entsprechen. Wir können Ihrem Verbände sogar nicht verhehlen, daß unser Vorstand es für recht bedenklich hält, die Aufnahme der Kurgäste von dem Vorhandensein oder Fehlen einer bestimmten Kleidertracht oder sogar von einer bestimmten Gesinnung abhängig zu machen und bemerken, daß es auf einem Mißverständnis Ihrer Gewährsmänner beruhen muß, wenn unser Verein schlechthin als Bekämpfer des Zionismus angesehen wird. Wir treten nur einem Teil von ihm entgegen, nämlich solchen Zionisten, die ver Pflege deutscher Gesinnung und Vaterlandsliebe unter den deutschen Juden feindlich gegenüb erstehen. In Ihrem Beschlüsse können wir somit kein geeignetes Mittel sehen, die Hygiene Ihres auch von jüdischen Kurgästen gern besuchten und von jüdischen Aerzteu gern empfohlenen Kurortes zu heben. Vielmehr werden gerade jüdische Aerzte sund Kurgäste es als Vorzug zu schätzen wissen, wenn in Ihrem Kurorte die Bevölkerung ihr Verhalten den Gästen gegenüber nicht schematisch nach Äußerlichkeiten — sei es Kaftan oder Smoking — einrichtet) sondern es der Individualität der Gäste anzupasfen bemüht bleibt. Kleiderordnungen irgendwelcher Art - werden als zeitgemäße Mittel zur Erreichung dieses Zweckes von unfern Freunden nicht anerkannt werden können/' — Antisemitisches AestauranL in Danzig. Der Danzig er V e r k e h r s z e n L r a l e , die in dem von ihr herausgegebenen „Führer durch Danzig" unter „Bierrestaurants" au erster Stelle „August V i e b e r st e i n s R e st a u r a n L" verzeichnet hatte, wurde mitgeteilt, daß jüdischen Besuchern nach, dem Eintritt schriftlich und mündlich dieses Lokal als „judenrein" und „antisemitisch" bezeichnet wurde, während ihnen durch kein außen angebrachtes Schild diese Erfahrung erspart wurde. Der Leiter der Verkehrszentrale hat sofort den Inhaber des Biebersteinschen Restaurants, Otto Kirch, zur Aeußeruug darüber aufgefordert, ob ein Versehen der Kellner vorliege oder der Vorgang seinen Absichten entspreche, und auf wiederholte Anfragen die Antwort -erhalten, daß dem Inhaber „jüdischer Besuch nicht erwünscht" sei. Darauf erhielt Herr Kirch die Mitteilung des Vorstandes der Danziger Verkehrszenträle, daß in dem Führer nun vermerkt werde, „August Biebersteins Restaurant, Holzmarkt 8". sei „antisemitisch". Selbstverständlich mußte nun auch die gleiche Eintragung in unsere Liste der antisemitischen Erholungsorte erfolgen.

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