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Im deutschen Reich · 1914-06-01 · Heft 6 (Juni 1914) · p. 271

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
20 (1914)
Issue
Heft 6 (Juni 1914)
Article
Das Kurhaus Kainzenbad, Partenkirchen in Bayern
Date
1914-06-01
Page
271 (sequence 2)
Language
German
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V er einsnachr ich i LN- 271 faßt und ausgeschrieben wurde, ohne daß mir von dem Inserat etwas bekannt war. Ls war das sein gutes Recht, da er die Angelegenheit als nur in seine Sphäre als Arzt fallend betrachtete, und bekam ich von dem Inhalt dieses Inserats erst Kenntnis durch die Kritik in Ihrem Bereinsorgan. Ich bedauere^ lebhaft, daß eine seinerzeit von Ihnen an mich gerichtete Anfrage Niemals in meine Hände gelangt ist, sonst wäre die Angelegenheit längst geklärt worden. Aber auch so hoffe ich, daß Sie sich inzwischen überzeugt haben werden, daß sowohl Herrn Dr. Hingst jegliche antisemitische Absicht ferne gelegen ist, wie aber insbesondere der Verwaltung des Kainzenbades, dessen Besitzer und Leiter ich bin, am wenigsten ein solcher Vorwurf gemacht werden kann, was Ihnen auch gerne jeder Gast jüdischer Konfession, der in den letzten 27 Jahren in Kainzenbad geweilt hat, denn so lange bin ich Besitzer uru> Leiter desselben, bestätigen wird. Ich darf also Wohl von Ihrer Loyalität hoffen, daß Sie die Kainzenbad bezüglichen Bemerkungen, die fraglos geeignet sind, dasselbe stark zu schädigen, in Ihrem Vereinsorgan Zurücknehmen, resp. entsprechend korrigieren werden. In ergebenster Hochachtung Dr. Th. Behrendt. Hieraus antworteten wir: „Auf Ihr gefl. Schreiben vom 11. d. Mts. erwidern wir ergebenst, daß nach Ihren und des Herrn Dr. Hingst Erklärungen für uns kein Zweifel darüber besteht, daß die Herren sowohl wie die Anstalt frei von Antisemitismus sind. Wir vermissen indessen in ihrem geehrten Schreiben eine Erklärung für die in dem Inserat des Herrn D r. Hingst g e fo r d er L e „Angabe der K o nfe ssio n“. Ls wird auch Ihnen bekannt sein, daß dieser Ausdruck in den Inseraten eingeführt wurde für die frühere Forderung „Christi und meist gleichbedeutend ist mit „Ausschluß jüdischer Bewerber". Das ist "es, was uns zu unserer Zeitungsnotiz veranlaßte, da wir auf dem Standpunkt stehen, daß die Qualifikation von Aerzten eines Sanatoriums sich nach Kenntnissen, Fähigkeiten und Ilm gangsformen richtet, nicht nach der Konfession. Wir wollen auch nicht verhehlen, daß wir in unserer Auffassung bestärkt wurden, da uns berichtet wurde, daß zu Ihrem Besitz die Pension „Äim Ried" gehört, die einer früher S t ö ck e r s ch e n Hausdame untersteht, und daß dort eine nichtjüdische Dame, die für eine Jüdin gehalten wurde, abgewiesen wurde, mit der Bemerkung, daß man an Juden nicht vermiete. Line Erklärung auch darüber wäre uns erwünscht, 1. ob Sie einen Einfluß auf die Pension „Am Ried" haben, oder 2. nur das Haus äövermietet haben, oder 3. an den Einkünften aus der Pension partizipieren. Mit vorzüglicher Hochachtung." Ans diesem unserem Schreiben geht unser Standpunkt in dieser Angelegenheit hervor. Line Antwort daraus haben wir vom Kurhaus Kainzenbad, Partenkirchen, nicht erhalten. — Der unbeliebte Kaftan» Der Lentralv erband der P e n s i o n s - und Logier ly a u sbesi tz e r und -Besitzerinnen in Kudowa teilte uns kürzlich den für seine Mitglieder verpflichtenden Beschluß mit, Personen, die durch ein unordentliches, vernachlässigtes Aeußere auffallen, in den Grundstücken nicht zn dulden, aber auch das Tragen des Kaftans

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